Zu Hause etwas für Arbeit recherchieren - Überstunden?
A hat zwar an seinem Arbeitsplatz einen Computer, an dem A auch gelegentlich arbeiten muss, aber der Rechner ist nicht mit einem Internetzugang versehen. Manchmal muss man jedoch etwas nachschauen und A hat dazu dann das Handy genommen oder aber auch, gerade, wenn es nicht eilt, zu Hause nachgeschaut. Manchmal kam A dabei dann von hundertstel auf ein tausendstel und hat sich etwas im Internet verlaufen. Es kommt jedoch nur gelegentlich mal vor, nicht aber dauerhaft und nicht allzu oft.
Ist es bei A dann so, dass A sich die Zeiten zu Hause aufschreiben sollte oder sollte A sich nicht so kleinlich verhalten? Kennt Ihr konkrete Fälle, bei denen es eine Regelung gibt? Wie sieht diese aus?
Wie es rechtlich aussieht, kann ich nicht sagen, aber an Stelle von A würde ich diese Sache einfach mal mit dem Chef besprechen. Bei mir war es auch mal so, dass ich zu Hause etwas recherchieren und dann eine Liste zusammenstellen sollte. Dabei hat meine Chefin mir aber auch direkt gesagt, dass ich mir die Zeit aufschreiben und eintragen soll und das dann als Überstunden ausgeglichen bekomme. Das fand ich gut und auch richtig, aber es war ja eben auch eine Aufgabe, die die Chefin mir gezielt gegeben hat.
Wenn der Chef von A die Aufgabe direkt an A übertragen hat, dann würde ich auch dabei mal fragen. Wenn A selbstständig an der Aufgabe arbeitet, wird das schon schwieriger, aber er kann ja begründen, dass er für manche Aufgaben ohne das Internet nicht weiter kommt.
Normalerweise sollte der Arbeitgeber alle möglichen Werkzeuge bereitstellen, um die Arbeit zu erledigen. Wenn man etwas im Internet recherchieren soll, sollte man auch erwarten könnten, dass ein Computer mit Internetzugang bereit gestellt wird, es sei denn es gibt eine explizite Regelung, wie man private Mittel für berufliche Zwecke einsetzt. Schließlich ist das auch steuerlich relevant.
Im Prinzip spricht nichts dagegen, das Thema mal genauer mit dem Chef zu besprechen. Allerdings klingt es nach deiner Beschreibung so, als würde A sehr viel Zeit verschwenden, weil er nicht zielgerichtet recherchieren kann. Dies würde ich dem Chef keinesfalls mitteilen.
Es kommt ganz darauf an, was mit dem Chef ausgemacht wurde. Ich arbeite zum Teil als Trainerin für diverse Kurse in der Erwachsenen- und Jugendbildung. Hier muss ich dann natürlich auch einiges im Internet für die Vorbereitungen recherchieren und bei diesem Job ist es so, dass ich für Vorbereitungsstunden, also auch für das Recherchieren, nicht bezahlt werde.
Dann arbeite ich auch noch in einem Psychosozialen Dienst an diversen Projekten. Hier arbeite ich zum Großteil von zu Hause aus. Hier bin ich unter anderem auch für Kurskoordination und so weiter zuständig. Auch hier muss ich einiges im Internet recherchieren und hier bekomme ich die Stunden die ich eben auch zu Hause arbeite, bezahlt.
Wenn A keinen offiziellen Heimarbeitsplatz hat, kann er/sie die Stunden natürlich nicht abrechnen. Ich hatte, als ich nach der Kindererziehungszeit wieder zu arbeiten anfing, einen Heimarbeitsplatz, an dem ich oft nachmittags arbeitete. Vormittags war ich meistens in der Firma. Da konnte ich die Stunden zu Hause natürlich abrechnen. Aber als ich diesen Heimarbeitsplatz nicht mehr hatte, konnte ich die Arbeit, die ich, überpflichtbewusst wie war, mit nach Hause nahm, natürlich nicht mehr abrechnen. Das wäre verwaltungstechnisch schon gar nicht gegangen, weil wir in der Firma zeiterfasst wurden und das verschiedene Abrechnungsarten sind.
Wenn zu deinem Aufgabengebiet aber gehört, im Internet zu recherchieren, muss dir die Firma am Arbeitsplatz natürlich auch einen Internetzugang zur Verfügung stellen. Sie kann nicht verlangen, dass du das mit deinem privaten Handy erledigst.
A sollte mit dem Chef abklären wie das gehandhabt wird. Ich selbst habe keinen offiziellen Heimarbeitsplatz, aber ich arbeite durchaus mal von zu Hause aus und ich schreibe mir die Zeiten auf und überreiche sie meinem Chef am Ende des Monats. Dann bekomme ich die Stunden gutgeschrieben. Wir haben auch eine Zeiterfassung auf der Arbeit, aber Mehrarbeit können wir problemlos abrechnen. Wenn die Recherche zu deinem Aufgabengebiet gehört, dann solltest A das Gespräch mit ihrem Chef suchen und die Sache klären.
Wenn A für den Job im Internet recherchieren "muss", dann sollte der Arbeitgeber den Internetanschluss bereit stellen. Wenn dies nicht getan wird, dann wird das auch nicht notwendig sein! Jetzt auf Grund der Haltung des Arbeitgebers "zu Hause" für den Job "nacharbeiten", ist aus meiner Sicht jedenfalls nicht vertretbar. Und das dann auch noch als Zeit gutgeschrieben zu kommen, ist auch nicht denkbar. Schließlich können Überstunden nur angeordnet werden. Und das ist in dem Fall nicht geschehen! Statt wirklich hier solche Dinge zu Hause zu machen und sich dann Gedanken bzgl. den Zeiten zu machen sollte A lieber versuchen, den regulären Arbeitsplatz so zu gestalten, dass die Arbeit von dort aus gemacht werden kann. Hierzu sollte auch der Arbeitgeber ein Interesse haben.
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