Regelungen zur privaten Branntweinherstellung

vom 05.09.2013, 09:31 Uhr

Der Bruder von A hat in seinem Keller von seinem Vater noch alle Gerätschaften um Branntwein herzustellen. Er wollte nun mal anfangen damit diesen Branntwein selber zu machen. Allerdings hat er gehört, dass es dazu auch Regelungen gibt, die eingehalten werden müssen. Es ist ein privates Haus und die Branntweinherstellung soll auch nur für den privaten Gebrauch und höchstens für Geschenke stattfinden. Es soll kein Gewerbe dadurch entstehen.

Wie sind die Regelungen zur privaten Branntweinherstellung in Deutschland geregelt? Was muss man beachten und wo kann man sich da genauer erkundigen? Darf man in der Regel Branntwein selber herstellen?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Man muss die Branntweinherstellung auf jeden Fall behördlich anmelden! Alles andere wäre Schwarzbrennerei und damit eine Straftat, wenn ich mich nicht irre. Die Geräte werden dann irgendwie von Amts wegen mit Messeinrichtungen ausgestattet, die fest stellen, wie viel Alkohol du gebrannt hast. Darauf werden dann entsprechend auch der ermittelten Menge Steuern erhoben, die man zu zahlen hat.

Auf jeden Fall kann jeder so nach einer Anmeldung Alkohol gewinnen und als Spiritus oder für die Herstellung von Kosmetik mag das auch recht problemlos sein. Aber Alkoholdestillation ist eine sehr gefährliche Sache, die man nicht einfach so mal machen sollte! Wenn man nicht exakt weiß, was man tut und nicht die richtigen Temperaturen einhält und nicht zum richtigen Zeitpunkt den schlechten Alkohol entfernt, dann kann man sich mit selbst gebrannte massiv die Gesundheit schädigen oder sogar ein tödliches Gebräu fabrizieren. Also Finger weg, von naiven Experimenten mit der Destillation! Ich würde interessierten Menschen unbedingt empfehlen, vorher einen Kurs dafür zu besuchen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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