Berechnung und Befristung von nachehelichem Unterhalt

vom 04.09.2013, 21:59 Uhr

Frau A arbeitet im Betrieb ihres Mannes. Eigentlich arbeitet sie Vollzeit dort. Aber sie ist als 400 Euro Kraft geführt und bekommt auch nicht mehr Geld. Aber um ihren Mann eben nicht hängen zu lassen, hat sie immer voll dort gearbeitet. Nun hat ihr Mann eine Geliebte und Frau A hat vor sich von ihrem Mann zu trennen. Ihr Mann wird ja dann erst einmal diesen Trennungsunterhalt zahlen müssen. Es ist ein Kind aus erster Ehe da für das der Mann selbstverständlich nicht aufkommen muss.

Wie berechnet sich erst einmal dieser Trennungsunterhalt und bekommt Frau A ihn so lange bis die Scheidung durch ist? Was ist, wenn die Scheidung durch ist? Wie wird dann ein nachehelicher Unterhalt berechnet? Welche Befristung hat dieser Unterhalt, wenn Frau A bis dato noch keine Arbeit gefunden haben sollte, die sie und ihrem Kind finanziell reicht? Was wäre, wenn das Kind von ihrem Mann wäre? Würde ihr dann eher auch ein nachehelicher Unterhalt für sie selber zustehen? Oder ist der nacheheliche Unterhalt gleich?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Das sind komplizierte Berechnungen, die ein Anwalt durchführen sollte. Der Trennungsunterhalt ist höher als der später folgende Unterhalt nach der Scheidung. Dass die Frau ganztags gearbeitet hat, spielt keine Rolle. Wenn sie als 400 Euro geführt wurde, dann hat sie halt nur 400 Euro verdient.

Im Prinzip wird in der Trennungszeit die Differenz der Einkommen berechnet und der Wenigerverdienende bekommt 3/7 der Differenz. Der Unterhalt nach der Scheidung wird vollkommen anders berechnet. Das macht am besten ein Fachmann. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt auch davon ab, wer die Kinder erzieht und wann eine Berufstätigkeit wieder möglich ist. Außerdem sind oft komplizierte Eigentumsverhältnisse zu klären. Den Versorgungsausgleich macht das Gericht im eigentlichen Scheidungsverfahren.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich gehe eher davon aus, dass Frau A keinen Trennungsunterhalt bekommen wird. Denn diesen gibt es meiner Meinung nach nur, wenn ein Kind vor der Schulpflicht zu versorgen ist. Sobald ein Kind die Schule besucht, ist es der Mutter zumindest stundenweise möglich zu arbeiten. Deswegen sollte Frau A nicht auf den Trennungsunterhalt bauen.

Dazu spielt es hier auch eine Rolle, dass das Kind nicht vom Ehemann ist. Da es erwähnt wurde, gehe ich davon aus, dass der Ehemann das Kind nicht adoptiert hat und somit ist er finanziell für das Kind nicht verantwortlich. Aber die Berechnungen kann man sowieso nur durch einen Fachanwalt für Familienrecht durchführen lassen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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