Entscheidung Pflegeheim - Müssen Geschwister gefragt werden?

vom 04.09.2013, 06:40 Uhr

A ist bereits über 90 Jahre alt und hatte nun innerhalb weniger Tage den zweiten häuslichen Unfall. Tochter B wohnt mit A in einem Haus und Tochter C wohnt im Nachbarort. B und C haben keinen Kontakt zueinander und wenn B einige Tage nicht zu Hause ist, dann schauen die Nachbarn nach A. Tochter B hat den Verdacht, dass die Mutter auf Grund des Alters unter Alzheimer leidet und will das jetzt auch im Krankenhaus untersuchen lassen. Dort ist die Mutter A seit dem zweiten Sturz.

Sollte A an Alzheimer leiden wird Tochter B sie eventuell in ein Pflegeheim geben, da sie eine 24-stündige Betreuung selbst nicht gewährleisten kann. Nun ist sich B nicht sicher, ob sie diese Entscheidung allein treffen darf. Es existiert eine Vorsorgevollmacht der Mutter A, die besagt, dass B bei medizinischen Problemen allein entscheiden darf. Eine stationäre Pflege wird doch nicht berücksichtigt.

Sollte B nun allein entscheiden, dass die Mutter A in ein Pflegeheim kommt, wie sieht das mit den Kosten aus? Wenn die Einkünfte von A, in dem Fall die eigene Rente und die Witwenrente, nicht ausreichen, muss dann Tochter B allein für den Rest aufkommen oder wird da die Schwester C mit zahlen müssen? Immerhin hätte C ja nicht mit entschieden, dass die Mutter in ein Pflegeheim kommt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ob sie die Entscheidung der der Geschwister braucht weiß ich nicht ganz genau. Wobei ja eine medizinische Feststellung auch bedeuten kann, dass ein gerichtlicher Beschluss erwirkt werden kann wobei eben eine Pflegestufe und ein Heimaufenthalt mit eingeschlossen werden können. Aber dazu wendet man sich am besten mal an eine Pflegeheim, die können einem den Ablauf genau sagen.

Was ich dir sagen kann ist, dass immer alle zur Kasse gebeten werden. Deswegen gibt es ja sogar manchmal solche Skandalfälle wie das der Vater die Tochter missbraucht hat und später muss die Tochter für sein Heim bezahlen und will natürlich nicht. Aber da unterscheiden die zuständigen Stellen erst mal nicht, denn zur Kasse gebeten wird jedes der Kinder das über einer gewissen Summe verdient und somit prozentual mit bezahlen muss wenn die Rente von A nicht ausreicht.

Wenn A schon zwei häusliche Unfälle hatte und über 90 ist, dann sollte das mit dem Altersheim auch nicht mehr all zu schwer werden. Aber am besten kann dir ein Altersheim über den besten Ablauf Auskunft geben.

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Von der Diagnose Alzheimer würde ich das nicht abhängig machen, denn Alzheimer ist nicht die einzige Demenzkrankheit. A kann nicht ohne ihre Geschwister entscheiden, ob die Mutter in ein Pflegeheim kommt oder nicht. Einigen sie sich nicht, entscheidet ein Gericht. Bezahlen müssen natürlich alle, je nach ihren finanziellen Verhältnissen.

Damit es nicht zu solchen unsicheren Zuständen kommt, sollte man am besten immer, wenn man noch klar denken kann, schriftlich niederlegen, was man möchte, wenn man nicht mehr selber entscheiden kann. Für eine sogenannte Vorsorgevollmacht gibt es viele Tipps im Internet, was diese enthalten sollte. Die Vorsorgevollmacht tritt erst in Kraft, wenn man selber nicht mehr entscheiden kann, also nicht schon sofort nach dem Verfassen. Wenn man eine Vorsorgevollmacht hat, muss man keinen anderen mehr fragen. Man kann alles entscheiden, auch solche schwerwiegenden Dinge, ob ein Haus verkauft werden soll oder nicht. Derjenige, der die Vorsorgevollmacht hat, muss kein Verwandter sein. Es gibt auch Menschen, die das beruflich machen, leider in seltenen Fällen auch zweilichtige Personen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich denke auch, dass B ihre Schwester fragen muss, damit diese ihre Zustimmung gibt, dass die Mutter in ein Pflegeheim kommt. Allerdings würde ich mich da einfach mal bei einem Pflegeheim schlau machen oder vielleicht mal bei einem Rechtsanwalt nachfragen, wie die Verhältnisse mit der Entscheidungsgewalt und auch den Kosten geregelt werden sollten oder könnten.

Es ist in jedem Fall sicherlich besser, wenn C mit einbezogen wird. Bevor es am Ende noch einen Streit gibt und dies dann auf dem Rücken der Mutter ausgetragen wird.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Der Streit ist ja schon seit Jahren vorhanden. Schwester C hatte vor einigen Jahren eine Finanzspritze von den Eltern für eine Selbständigkeit bekommen. Diese Unternehmung ging schief und eine zweite Idee konnten oder wollten die Eltern dann nicht mehr finanzieren. Seit dem gibt es schon keinen Kontakt mehr zwischen C und ihrer Familie. Sie war auch nicht zur Beerdigung von ihrem Vater da.

Nur was würde passieren, wenn C den Umzug ins Pflegeheim nicht unterstützt? B wohnt zwar im selben Haus, kann aber keine komplette Betreuung gewährleisten. Ein Pflegedienst wäre eine Hilfe, aber die Pflegekräfte sind ja auch immer nur kurz vor Ort.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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