Welche Gründe müssen für eine Exhumierung vorliegen?
Gerade habe ich auf Vox im Fernsehen geschaltet und da läuft eine Sendung, in der ein Sarg ausgegraben wurde. Ich weiß nicht, warum es gemacht wurde. Auf jeden Fall waren in dem Sarg nur Steine. Wahrscheinlich hat man geglaubt, dass der vermeintliche Tote noch lebt. So eine Exhumierung muss ja vom Gericht beschlossen werden. Welche Gründe müssen da vorliegen, damit ein Gericht zustimmt?
Kennt ihr einen Fall, wo ein Verstorbener exhumiert werden musste? Aus welchem Grunde wurde das gemacht? Wer zahlt im Falle einer Exhumierung diese Kosten, die ja nicht gerade gering sind?
Für Exhumierungen gibt es verschiedene Gründe beziehungsweise Anlässe. So kann es beispielsweise erforderlich sein, Tote umzubetten, ein Grab für die nächste Bestattung vorzubereiten oder man möchte historische Ereignisse erforschen.
Deine Frage spielt ja aber mehr daraufhin an, unter welchen Umständen eine Exhumierung aus Gründen der Aufklärung einer Straftat möglich ist. Genau wie Leichenschau und Leichenöffnung vor der Bestattung dient die Exhumierung der Untersuchung der Leiche, um womöglich Beweise oder Indizien für das Vorliegen einer Straftat zu sammeln beziehungsweise den Täter ermitteln zu können. Eine Exhumierung wird daher dann angeordnet werden, wenn erst nach der Bestattung Verdachtsmomente derart auftauchen, dass der Verstorbene eines unnatürlichen Todes gestorben sein könnte. Denkbar ist auch, dass die Obduktion nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde und man sich weitere Erkenntnisse von einer erneuten Untersuchung des Leichnams erhofft.
Nach § 87 Abs. 4 Satz 1 StPO können Exhumierungen sowohl durch einen Richter, als auch (bei Gefahr im Verzug) durch den zuständigen Staatsanwalt angeordnet werden. Falls möglich, soll ein Angehöriger des Toten vor der Exhumierung informiert werden, außer natürlich in dem Fall, dass der Untersuchungszweck durch die Benachrichtigung gefährdet würde (etwa weil der Angehörige selbst tatverdächtig ist oder die Gefahr besteht, dass er andere Tatverdächtige unterrichten könnte).
Die Kosten fallen der Staatskasse zur Last, denke ich. Es handelt sich ja letztlich um Kosten der Strafverfolgung - für die Strafverfolgung ist der Staat zuständig und muss daher auch dafür aufkommen.
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