Hausfrau und nebenberufl. Selbständig - Geht das?

vom 03.09.2013, 07:23 Uhr

A ist aktuell in der Erziehungszeit. Laut gesetzlichen Regelungen muss der Arbeitgeber A ja auch wieder einstellen. Allerdings würde A gerne nur Vormittags ein paar Stunden arbeiten, was in der Firma nicht möglich ist. Entweder arbeitet A nach der Elternzeit wieder Vollzeit oder der Arbeitgeber muss ihr kündigen.

Nun gibt es die Chance, dass A sich nebenberuflich selbständig macht. Ein Bekannter möchte eine kleine Firma gründen, wo A einmal die Woche die Rechnungen schreiben würde. Natürlich würde A sich auch um weitere Auftraggeber kümmern, damit man ihr und dem Bekannten keine Scheinselbständigkeit unterstellen kann.

Trotzdem ist A klar, dass sie mit den paar Stunden in der Woche nicht viel Geld verdienen wird. Ihr geht es eher um die Zeit, wo sie mal was anderes hat als Haushalt und Kind. Vom Gehalt des Mannes kann die kleine Familie sehr gut leben. Doch wie sieht das mit den Versicherungen aus?

A ist aktuell bei ihrem Mann in der Familienversicherung. Kann sie dort weiterhin bleiben, auch wenn sie nebenberuflich selbständig ist? Hauptsächlich ist sie ja weiterhin Hausfrau und Mutter und will maximal drei bis vier Stunden an fünf Wochentagen investieren.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Man kann so weit ich gelesen habe schon in dieser Familienversicherung bleiben, wenn man nicht mehr als 18 Stunden pro Woche arbeitet, das Ganze nebenberuflich ist und man nicht mehr als 365 € im Monat verdient. An der Stelle von A würde ich aber zur Sicherheit noch mal einen Fachmann fragen und nicht auf Internetauskünfte vertrauen, immerhin geht es hier ja auch um Geld.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Meinst du mit Versicherung die Krankenversicherung? A kann familienmitversichert bleiben, wenn sie eine gewisse Stundenanzahl und einen gewissen Verdienst nicht überschreitet. Diese Grenzen ändern sich aber immer wieder. Da sollte sie einfach bei der Krankenversicherung nachfragen. Sie muss sich ja eh beim Finanzamt als freiberuflich melden. Da würde ich auch gleich der Krankenversicherung Bescheid geben, denn diese verlangt bei freiberuflichen immer mal wieder die Angaben über die Verdienste. Sie fordert auch den Einkommenssteuerbescheid an, wenn er da ist.

Aber ist Selbstständigkeit hier der richtige Weg? Wenn A auch für andere tätig sein möchte, hat sie ja wahrscheinlich vor, mehr zu arbeiten und zu verdienen. Ich würde die angebotene Tätigkeit zuerst einmal als Minijobber annehmen. Freiberuflich bedeutet für A wesentlich mehr Verwaltungsaufwand.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Die Stundengrenzen sind A bekannt. Und bei maximal vier Stunden an fünf Tagen käme A zwar auf 20 Stunden. Aber diese Zeiten sind ja nicht fest, sondern variieren immer, so dass es auch nur 15 Arbeitsstunden in der Woche sein können. Wie ist denn diese Verdienstgrenze von 365 Euro definiert? Ist damit der Umsatz oder der Gewinn gemeint?

@anlupa: Auf Minijobbasis wird man für 16 Stunden im Monat nirgends eingestellt. Vor allem ist es absehbar, dass noch mehr Auftraggeber dazu kommen, wo A einen Tag die Woche ein wenig Büroarbeiten übernimmt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Umsatz und Gewinn wird ja keiner zu berechnen sein, wenn sie als Tätigkeit Rechnungen ausstellt. Sie wird ja wahrscheinlich nach Stunden bezahlt. Von diesem Verdienst kann sie die üblichen Werbungskosten absetzen, die bei Selbstständigen so anfallen, wie etwa Computer, Arbeitszimmer, Werbung und so weiter.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


@anlupa: Es geht nicht darum, was A abziehen kann. Sondern darum ob die genannte Summe den Umsatz oder den Gewinn bedeuten. Denn dazwischen können Welten liegen. Nimmt man bei dieser Zahl nun an, dass es der Umsatz ist, dann kann dieser unter Umständen schon bei einer Arbeitswoche erreicht sein.

Im Gegensatz eben zum Gewinn, weil dann eben die Kosten die A für die selbständige Tätigkeit aufbringen muss, auch abziehen kann. Was in dem Fall vor allem die Fahrtkosten zu den einzelnen Aufträgen betrifft.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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