Unterschiedliche Arbeitswege wie für Steuer nachweisen?
Herr Sch. ist ein Arbeitnehmer und für einen Betrieb tätig, der verschiedene Filialen unterhält. Einmal in der Woche ist es so, dass Herr Sch. von zu Hause aus zu einer Filiale fährt, dort seine Tätigkeit erfüllt und dann noch weiter zu einer anderen Filiale fährt. Auch ist es so, dass Herr Sch. manche Arbeitstage am weiter entferntem Arbeitsort verbringt.
Wie kann Herr Sch. die Kilometer auch nachweisen, die er abfährt? Muss Herr Sch. dafür am besten ein Fahrtenbuch führen? Oder wird immer nur ein Arbeitsweg berechnet, egal, ob der Betrieb noch mehrere Filialen unterhält und er auch in weiter entfernten Filialen eingesetzt wird, auch, wenn dies weniger der Fall und sehr unregelmäßig stattfindet?
Ich habe dann immer die einzelnen Wege aufgeführt. Wenn der Platz in der Einkommenssteuererklärung nicht ausreicht oder es zu viele Arbeitgeber sind, kann man ein gesondertes Blatt verwenden und dort tabellarisch die unterschiedlichen Wege auflisten. Es sind ja nun einmal Werbungskosten und diese kann der Herr Sch. auch alle absetzen und wenn er auch nur ein mal im Monat einen längeren Arbeitsweg hat. Das reicht eigentlich aus.
Wenn nun doch einmal nachgefragt wird, kann man ja eventuell den Arbeitsvertrag vorlegen, indem geschrieben steht, dass der Arbeitnehmer auch in anderen Filialen eingesetzt wird. Gesondert kann man auch ein Formular vom Arbeitgeber erfragen.
Ich würde in dem Fall sagen, dass man die Fahrten unter Reisekosten absetzen kann. Hier kann man auch eine Verpflegungspauschale mit berücksichtigen. Denn die regelmäßige Arbeitsstelle ist ja wohl eine bestimmte Filiale oder die Hauptniederlassung. So kann er mehr absetzen, als wenn er alles zum Arbeitsweg zählt. Ein Fahrtenbuch würde ich trotzdem führen.
Das nennt sich Einsatzwechseltätigkeit. Herr Sch. führt dann also auf, dass er an X Tagen die Strecke Wortort - Filiale 1 gefahren ist. Dazu wird angegeben, dass an Y Tagen die Strecke Filiale 1 zu Filiale 2 zurück gelegt wurde. Und das eben für alle Strecken, die Herr Sch. zu fahren hatte. In den Steuerunterlagen sind da auch mehrere Zeilen dafür vorhanden.
Reichen diese Zeilen nicht aus, so werden die restlichen Strecken auf einem gesonderten Blatt noch aufgeführt. Dort muss dann eben auch das an persönlichen Daten angegeben werden, wie Name, Anschrift und Steuernummer, damit es auch richtig zugeordnet werden kann.
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