Voraussetzungen um Umzugskosten steuerlich abzusetzen
A ist in diesem Jahr umgezogen. B meinte nun zu A, dass er die Umzugskosten im nächsten Jahr steuerlich geltend machen kann. Aber A ist sich nicht sicher, dass er das auch wirklich machen kann. Welche Voraussetzungen braucht es, damit man Umzugskosten auch steuerlich absetzen kann? Warum muss man umgezogen sein? Geht es auch, wenn man nur etwas näher an die Arbeitsstätte gezogen ist? Geht es auch, wenn man nun besser die Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann? Was muss noch gegeben sein, damit man die Umzugskosten absetzen kann?
Umzugskosten kann man dann steuerlich ganz oder teilweise absetzen, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Ein beruflicher Grund ist auch gegeben, wenn er die Fahrzeit erheblich verringert. Nach der Rechtsprechung reicht da eine Verminderung um eine Stunde täglich.
Wenn der Umzug privat veranlasst ist, dann kann man ihn unter haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Eventuell kann man ihn auch als außergewöhnliche Belastung angeben, beispielsweise bei einer Scheidung.
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