Muss Mieter Bankirai-Holz Terrasse besonders pflegen?
Bei A wurde vor 2 Jahren die Terrasse vom Vermieter neu gemacht. Schon nach ein paar Monaten hat sich das Holz verzogen, obwohl es angeblich hochwertiges Bankirai-Holz gewesen ist. A hat sich im Internet über die Pflege von Bankirai erkundigt und dort schrieb man, dass man den Terrassenboden kehren sollte und ab und zu mal mit klarem Wasser oder grünen Seife abschrubben sollte. Das hat A auch gemacht. Das Holz ist dennoch nicht mehr besonders schön anzusehen und sieht genauso aus wie beim Nachbarn, der noch nie was an der Terrasse gemacht hat.
Nun hat der Vermieter nach 2 Jahren die Terrasse mal "begutachtet" und meinte, dass man die Terrasse regelmäßig mit einem Hochdruckreiniger reinigen sollte. Das wäre Aufgabe der Mieter. Das Gerät könnte er zur Verfügung stellen. Man muss das Gerät nur an den Wasseranschluss anschließen und dann kann man los legen. Gut und schön. A hat aber nur einen Wasseranschluss in der Küche, der aber einen Wasserhahn hat, an dem man keinen Hochdruckreiniger anschließen kann. Im Badezimmer hat er einen Wasseranschluss, wo es vielleicht gehen könnte, aber dazu muss der Schlauch durch die ganze Wohnung verlegt werden und den Schmutz möchte A nicht in der Wohnung haben.
In wie weit ist ein Mieter für die Pflege von Terrassenholz zuständig? Muss der Vermieter nicht besondere Pflege übernehmen, was das "normale" Putzen überschreitet? Hochwertiges Holz scheint sowieso nicht verlegt worden sein. Denn sonst hätte es sich nicht nach ein paar Monaten verzogen. Wie sollte man Bankirai pflegen? A hat gelesen, dass man es ölen kann. Aber einmal geölt muss es wohl jedes Jahr geölt werden. Das wäre A bei fast 60 m² nun doch zu teuer. Muss der Vermieter zumindest das Öl stellen oder ist tatsächlich der Mieter für den Terrassenboden zuständig?
Wenn es darum geht, dass Fensterrahmen von Außen gestrichen werden müssen, dann ist ja auch der Vermieter zuständig und auch die Fassade gehört zu den Aufgaben des Vermieters. Gilt das nicht auch bei dem Terrassenboden, wenn der Vermieter außergewöhnliche Pflege haben will?
Die Wartung und Instandhaltung der Terrasse ist Aufgabe des Vermieters. Natürlich muss man selber fegen, so wie man ja auch die Fenster außen mal putzt, um wieder durchgucken zu können. Aber die Reinigung mit einem Dampfdruckreiniger gehört nicht in den Aufgabenbereich der Mieters. Das weiß ich, weil diese Arbeiten kürzlich bei meinem Sohn durchgeführt wurden und da achtet der Vermieter genau darauf, dass er nicht zu viel macht.
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