Wie sind Nachweispflichten nach Wohnungsbrand geregelt?

vom 31.08.2013, 13:09 Uhr

Bei A hat es im Haus gebrannt. In der Wohnung in der ersten Etage ist ein Brand ausgebrochen, der alle Unterlagen mit vernichtet hat. Die ganzen Sachen, die in der Wohnung stehen sind alle kaputt und die Versicherung müsste auch zahlen, weil eine Hausratversicherung besteht. Nun sind aber Rechnungen, Quittungen usw. alles mit verbrannt. Wie sind da die Nachweispflichten? Die Hausratversicherung ist ja in der Regel eine Neuwertversicherung. Reicht es da von allen Sachen einen Kostenvoranschlag zu besorgen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Der Wert der übernommen werden würde von der Versicherung, geht nach dem aktuellen Zeitwert. Hat man also damals ein Sofa für 10.000 Euro gekauft, welches jetzt aber nur noch 2.000 Euro wert war, dann bekommt man auch nur diese Summe ersetzt.

Nachdem alle Unterlagen verbrannt worden sind, richtet es sich nach den Gegenständen die man in der Aufstellung der beschädigten Teile an die Versicherung übersendet. Dabei reichen auch ca. Preisabgaben und das ungefähre Kaufjahr. Je genauer das ganze noch vorhanden ist, desto schneller wäre nur die Abwicklung. Jedoch gibt es einen Höchstsatz der pro Quadratmeter bezahlt wird.

Ob die komplette Neuanschaffung von der Versicherung übernommen wird, das richtet sich nach dem Einzelfall. Sicherlich kann man sich nicht das Designer Sofa für 50.000 Euro von der Versicherung ersetzen lassen, wenn vorher nur ein 200 Euro IKEA Sofa dort stand. Deswegen sollte man sich dort vorher erkundigen, ob man überhaupt vor der Regulierung etwas kaufen darf. Ansonsten kann man hinterher ganz schön überrascht werden, wenn diese Rechnungen nicht akzeptiert werden.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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