Aufgeführte Mängel im TÜV-Bericht sofort beseitigen?

vom 30.08.2013, 21:52 Uhr

Laut unserem TÜV-Bericht wurde ein sogenannter geringer Mangel festgestellt, der noch gleich nach der TÜV-Untersuchung behoben wurde. Die Plakette wurde dennoch direkt nach der Untersuchung erteilt. Wir wurden laut dem Bericht auch dazu aufgefordert, den Mangel beheben zu lassen, da ansonsten ein Führen des KFZ nicht gestattet sei. Die genaue Formulierung liegt mir derzeit leider nicht vor.

Lasst Ihr solche Mängel auch immer direkt beseitigen? Wie wird nachgeprüft, ob der Mangel behoben wurde? Könnte zum Beispiel der Kraftwagenführer Y rein theoretisch auch ohne Mangelbehebung weiterhin das Auto fahren? Immerhin besteht ja die Plakette auf dem Kennzeichen. Wie sollte Y nachweisen können, dass der Mangel behoben wurde, wenn Y zum Beispiel selbst den Mangel hat beseitigen können oder noch keine Rechnung seitens der Werkstatt eingetroffen ist?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich finde die Frage ziemlich komisch. Immerhin können es meiner Meinung nach doch keine wirklich kleinen Mängel sein, wenn man damit eigentlich nicht fahren sollte. Ich kenne es nur so, dass man den Mangel beseitigen lassen muss, sonst bekommt man den TÜV nicht. Man muss dann mit dem Wagen und dem Schreiben von der Werkstatt hingehen und noch mal untersuchen lassen, was gemacht wurde. Ansonsten würde es wohl keiner kontrollieren, denke ich mal.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich hatte es auch schon mal, dass ein kleiner Mangel in meinem TÜV-Bericht stand, den ich beheben musste. Bei mir stand aber nicht im Bericht, dass das Führen des Fahrzeugs vor der Behebung nicht gestattet ist. Das finde ich dann auch ziemlich merkwürdig, denn bei solchen Mängeln sollte doch vor der Behebung gar keine TÜV-Plakette erteilt werden. Sonst ist doch immer die Gefahr gegeben, dass man das Auto ohne die Behebung des Mangels fährt, weil man die Plakette ja sicher hat.

Meinen Mangel, der damals festgestellt wurde, habe ich auch selber behoben, deswegen konnte mir das auch keine Werkstatt bescheinigen. Es war einfach so, dass das Licht der beiden Scheinwerfer unterschiedlich war. Also habe ich zwei Birnen gekauft und diese eingesetzt. Ich wurde aber nicht kontrolliert, ob ich den Mangel beseitigt hatte. Ich weiß auch nicht, ob der Polizist bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle den TÜV-Bericht einsehen und solche Dinge kontrollieren darf.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



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