Wer bestimmt den Zeitpunkt einer Wohnungsübergabe?

vom 30.08.2013, 17:50 Uhr

Bei dem Auszug meines Freundes jetzt haben sich der Vermieter und die Mieter auf einen Zeitpunkt geeinigt bei dem die Wohnungsübergabe an den Vermieter durchgeführt wird.

Bei meinem Vermieter allerdings war dies so, dass dem Vormieter einfach ein Termin auf diktiert wurde. Daraufhin meinte dieser, dass er aber am 26. eines Monats noch nicht bereit ist auszuziehen. Der Vermietergesellschaft war dies egal und sie meinten dann dass der Vermieter dann einfach den Schlüssel in den Briefkasten werfen soll und wir die anderen Schlüssel schon mal bekommen würden. Allerdings fand ich dies schon ein wenig seltsam, denn ich denke der Mieter sollte da schon etwas Ruhe bekommen und seine Wohnung so lange nutzen können wie er eben möchte.

Was denkt ihr, wer sollte eurer Meinung nach den Zeitpunkt der Wohnungsübergabe eher bestimmen können? Ich bin da doch ganz stark für den Mieter, denn er bezahlt ja auch noch den vollen Monat für diese Leistung.

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Die Wohnungsübergabe muss erst am letzten des Monats und theoretisch erst um 12 Uhr nachts erfolgen, denn erst dann muss die Wohnung übergeben werden. Der Vermieter kann nicht verlangen, dass die Mieter schon Tage vorher die Wohnung räumen und übergeben. Meistens sind die Mieter aber schon vorher umgezogen und möchten die Übergabe dann auch möglichst schnell erledigt haben.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich denke auch, dass ein Mieter eigentlich bestimmen kann, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist, um ­eine Wohnungsübergaben zu machen und zu dem sollte der Mieter auch bestimmen dürfen, wann der Übergabetermin stattfindet. Immer hin zahlt der Mieter die volle Miete für den Monat und darf somit auch die Räumlichkeiten für den vollen Monat nutzen. Ich denke, dass der Vermieter in dem Fall nicht bestimmen kann, dass der Mieter am Ende des Monats aus seiner Wohnung soll, obwohl noch ein paar bezahlte Tage vorhanden sind, in dem der Mieter in der Wohnung bleiben darf.

Meine Erfahrungen sind eigentlich, dass wir zum Beispiel per Post ein Schreiben von unserem ehemaligen Vermieter bekommen haben, wo der Übergabetermin für unsere Wohnung drinnen stand. Der Termin wurde aber so gelegt, dass wir gar kein Recht mehr hatten, in der Wohnung zu wohnen, das heißt, kurz nach dem Kündigungstermin wurde der Übergabetermin gelegt, sodass es eigentlich zu unseren Gunsten war. Bei meinen Eltern aber wiederum war es so, dass die Vermieter sich mit den Mietern geeinigt hatten, wann der Übergabetermin ist und, dort wurde dann auch nachgefragt, ob meine Eltern es dann bis zu dem Zeitpunkt schaffen würden, rechtzeitig aus der Wohnung ausgezogen zu sein und die Wohnung fertig zu haben, was ich persönlich auch ganz gut fand.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wir sind auch erst vor kurzem umgezogen, nämlich zum 1. August 2013. Wir hatten allerdings das Glück, dass wir schon am 26. Juli in die neue Wohnung konnten, denn so war es uns möglich, diese noch nach unseren Wünschen zu streichen und zudem auch die alte Wohnung ein wenig zu renovieren. Mein alter Vermieter wollte auch, dass wir die Wohnung schon am 28. Juli übergeben, da wir ja eh schon in der neuen Wohnung wären. Das haben wir dann aber auch abgelehnt, denn wir haben schließlich bis zum 31.Juli Miete bezahlt und wir hätten die alte Wohnung auch gar nicht so schnell streichen können.

Nach längerem Hin und Her hat der Vermieter dann auch eingewilligt und wir haben die Wohnung dann am 30.Juli übergeben. Das war für uns in Ordnung. Manchmal ist es ja auch so, dass man wirklich erst am Umzugstag in die neue Wohnung kann und dann kann der Vermieter auch nicht einfach so bestimmen, dass man die Wohnung schon vorher räumt. Ich würde mich da auch auf jeden Fall wehren, denn meinen Meinung nach hat man als Mieter einfach das Recht, den Übergabetermin zu bestimmen, denn man zahlt ja schließlich auch Miete dafür. Ich würde mich da auch nicht unter Druck setzen lassen. Ich glaube kaum, dass der Vermieter irgendetwas dagegen machen kann.

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Im Grunde wäre es echt schön, wenn der Mieter dort mehr Rechte hätte, ein Wort zu äußern. Auch mir wurde versprochen, dass der Umzug früher geschehen kann, aber im Endeffekt konnte ich nicht vier Tage vor Vertrag in die Wohnung einziehen, auch wenn dies eben besser für mich gewesen wäre, weil ich dann zu diesen Zeitpunkt noch Urlaub gehabt hätte. In dem Urlaub hätte ich mich der Wohnung widmen können.

Der Vermieter hatte auch sein okay gegeben, aber am Ende brauchte die Vormieterin total lange, obwohl sie mir auch versprochen hat, dass ich früher rein könnte. Naja, im Endeffekt konnte ich halt meine Mitsprache nicht einfordern. Der Vermieter hat halt das letzte Wort und ich wollte es mir auch nicht gleich versauen.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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