Steuererklärung: Was zählt zum jeweiligen Jahr?
Bis die nächsten Steuererklärungen fällig werden, ist es ja noch ein wenig Zeit. Und dennoch ist mir vor Kurzem etwas untergekommen, was mich etwas verwirrt hat. Ich habe noch das Erklärungs-Heftchen von der letzten Steuerklärung, in dem tatsächlich alle möglichen Dinge haarklein erklärt werden. Aber meine Frage lässt sich damit nicht beantworten, und auch sonst hat mir da bislang noch niemand weiterhelfen können. Vielleicht könnt ihr es ja.
Und zwar frage ich mich, welche Tätigkeiten nun noch zu dem jeweiligen Jahr gerechnet werden sollen, und welche nicht. Bei Langzeit-Festeinstellungen spielt das natürlich weniger eine Rolle, wenn man Freiberufler ist und nach Aufträgen arbeitet, ist das aber schon eine wichtige Frage.
Und zwar geht es darum, was nun bei der Bewertung, zu welchem Jahr die jeweilige Einnahme zählt, genau ausschlaggebend ist. Ist es das Datum des Vertragsschlusses? Oder ist es der Zeitpunkt der Erfüllung des Vertrages, also die Zeit, in der man die Aufgabe, die im Vertrag festgelegt ist, erfüllt? Oder zählt etwa das Datum, zu dem man die Zahlung dafür erhalten hat? Wobei ich das ein wenig merkwürdig fände.
Um das alles mal an einem Beispiel verständlicher zu machen: Nehmen wir an, ich bekomme einen Auftrag am 30. Dezember 2013. Allerdings definiert der am 30. Dezember 2013 geschlossene Vertrag, dass ich bestimmte Tätigkeiten ab dem 2. Januar 2014 machen soll. Wird das für diesen Vertrag erhaltene Geld nun für 2013 oder für 2014 in der Steuererklärung angegeben?
Oder aber stellen wir uns vor, der Vertrag wird am 30. Dezember 2013 geschlossen und die Arbeit beginnt am 31. Dezember 2013. Das Geld würde ich aber erst ungefähr einen Monat später, Ende Januar 2014 erhalten. Wird die Einnahme dann für 2013 oder für 2014 angerechnet? Zwar fallen Vertragsschluss und Beginn der Tätigkeit dann ja deutlich in das Jahr 2013, aber in der Praxis hat man das Geld ja eigentlich erst 2014 erhalten und auch erst ab 2014 zur Verfügung, selbst, wenn der Vertrag noch im Vorjahr geschlossen wurde.
Was also zählt? Eigentlich soll man in der Steuererklärung ja nicht Vertragsschlüsse angeben, sondern Einnahmen. Also würde es auch nicht gänzlich der Logik widersprechen, wenn das Datum zählt, zu dem man die Einnahme gemacht hat, und nicht das Datum des Vertragsschlusses, der ja weit vorher sein kann.
Es zählt natürlich der Tag, an dem du das Geld bekommst. Das heißt, du kannst Einkünfte in steuerlich günstige Jahre verschieben, wenn du das Geld nicht sofort brauchst. Wenn du beispielsweise privat Geld verleihst, kannst du bis zur Rente auf die Zahlung der Zinsen warten. Du musst dann aber genau ausrechnen, ob sich das lohnt. Denn wenn die das Geld vorher bekommst, kannst du es ja wiederum mit Zinsen anlegen.
Du kannst ja nichts versteuern, was du noch nicht hast. Gerade als Selbstständiger weißt du ja nicht, ob der Kunde überhaupt zahlen wird. In der Steuererklärung kannst du ja auch nur Einkünfte aus dem entsprechenden Jahr angeben.
Es geht ja um das Jahr und demzufolge auch nur die Gelder die du in dem Jahr eingenommen hast. Verschickst du also eine Rechnung am 01.12.13 und der Kunde zahlt erst im Januar 2014, so kann die Einnahme auch erst für das Jahr 2014 gerechnet werden.
Außerdem musst du dabei sehen, dass ein Vertragsabschluss noch keine Einnahme bedeutet. Nicht umsonst laufen in diesem Land tausende von Mahnverfahren, weil Kunden ihre Rechnung nicht bezahlen.
Das ist interessant. Ich hatte nämlich schon einmal direkt beim Amt nachgefragt, und die dort im "Service-Center" (so etwas haben die Berliner Finanzämter) sitzende Frau behauptete, es zähle das Datum des Vertragsschlusses. Aber das erschien mir gleich unplausibel, weil man das Geld da ja noch absolut nicht hat.
Daher wollte ich hier zur Sicherheit noch einmal nachfragen, weil dort im "Service-Center" gerne mal Aushilfs-Personen sitzen, die vom eigentlichen Thema auch nur grob eine Ahnung haben, wenn überhaupt. Ich war ja schon einmal dort und bei jeder meiner Fragen musste die Person erst in einem Heftchen nachlesen, um sie zu beantworten. Deswegen bin ich bei der Qualität der Antworten ehrlich gesagt auch immer etwas skeptisch. Zumal ich, wie gesagt, bei meiner aktuellen Frage gar nicht mal sicher bin, ob dieses Thema überhaupt in irgendeiner ihrer Broschüren behandelt wird. Ich habe da selber jedenfalls nichts gefunden.
Zu guter letzt: Weiß jemand, womit man die Tatsache, dass das Datum des Gelderhalts bestimmt, zu welchem Jahr der Betrag gerechnet werden muss, genau belegen kann? Also gibt es da irgendeinen Paragraphen, den man vorlegen könnte, falls das im Amt doch angezweifelt wird? Nicht, dass ich in meiner nächsten Steuererklärung für 2013 paar Sachen, die erst im Januar 2014 bezahlt wurden, nicht mit angebe und die mir dann deswegen Ärger machen, mit der Behauptung, ich hätte etwas verschwiegen.
Bei Freiberuflern gilt das Zuflussprinzip, falls du mal selbst googlen oder nachlesen möchtest, wäre das das richtige Schlagwort dazu. Wieso siehst du es denn als Problem einen Gelderhalt zu beweisen? In der Regel gibt es doch einen Kontoauszug, der entsprechend aussagekräftig ist! Oder man nimmt bei Barzahlung halt einen Quittungsblock mit Durchschlag.
Es geht mir aber auch nicht um das beweisen, dass die Zahlung erst 2014 gekommen ist, sondern darum, ob ein vielleicht etwas zu gering informierter Sachbearbeiter nicht vielleicht auf die Idee kommt, dass die Zahlung für 2013 mit einberechnet werden muss, weil der Vertrag von Ende 2013 ist. Darum geht es.
Das "Beweisen" ist ja dank Kontoauszug wirklich kein Problem. Nur, ob der Mensch hinter dem Schreibtisch auch weiß, dass die Zahlung erst für 2014 zählt, daran zweifle ich. Denn falsch informiert hat man mich dort nun ja auch schon.
Von daher hätte ich gerne einen Paragraphen, mit dem ich belegen kann, dass die Zahlung, wenn ich sie erst Januar 2014 erhalte, auch erst für 2014 angerechnet werden muss. Über das von Dir genannte Stichwort werde ich da aber sicher etwas finden. Vielen Dank dafür!
Verträge werden doch bei der Abrechnung gegenüber dem Finanzamt nicht angegeben. Selbst bei Arbeitnehmern zählt nur, was sie vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres verdient haben. Deswegen bekommt man ja auch erst Anfang des neuen Jahres seine Verdienstbescheinigung, weil der Dezember ja erst im Januar abgerechnet wird.
Und so ist es eben auch bei Freiberuflern und Selbständigen. Deine Verträge interessieren da nicht. Immerhin kannst du ja am 31.12.2013 einen Vertrag abschließen und das Geld dafür erst Mitte 2015 erhalten. Man kann doch kein Geld versteuern, was man noch gar nicht erhalten hat.
Punktedieb hat geschrieben:Verträge werden doch bei der Abrechnung gegenüber dem Finanzamt nicht angegeben.
Meine zuständige Sachbearbeiterin wollte aber immer Nachweise für meine Einnahmen haben. Das wäre im Grunde nicht wirklich nötig gewesen, weil ich letztes Jahr in einer städtischen Einrichtung gearbeitet habe, und die sowieso alle meine Einnahmen direkt an das Finanzamt weitergeleitet hatten. Dennoch musste ich Nachweise vorlegen und da mussten meine Verträge herhalten. Ob das so üblich ist, weiß ich allerdings nicht. Aber daher hätte man beim Finanzamt durchaus das jeweilige Datum des abgeschlossenen Vertrags sehen können, wenn man darauf genauer geachtet hätte.
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