War euer Vermieter schon mal bei euch die Wohnung anschauen?
In unserem Mietvertrag steht, dass unser Vermieter einmal im Jahr, nach Absprache die Wohnung sehen darf. So lange wohnen wir zwar noch nicht hier drin, aber mich würde es trotzdem mal interessieren, ob die Vermieter die Möglichkeit auch wahrnehmen, um die Wohnung zwischendurch mal zu kontrollieren.
Hattet ihr in eurer Mietzeit schon mal Besuch von eurem Vermieter? Nach was will er den genau schauen? Ist es mehr ein Kontrollbesuch, oder eher ungezwungen mal schauen ob alles in Ordnung ist?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Klausel im Mietvertrag gültig ist. Den Vermieter geht es gar nichts an, wie es in deiner Wohnung aussieht. Er darf nur aus bestimmten Gründen und immer nach Vorankündigung deine Wohnung betreten. Gründe können zum Beispiel sein, dass er Arbeiten in der Wohnung plant, Nachmietern die Wohnung zeigen möchte, Grund zur Annahme hat, dass du die Wohnung nicht vertragsmäßig nutzt oder Zähler ablesen möchte.
Mein Vermieter hat meine Wohnung ohne Grund noch nie betreten. Er war nur einmal da, nachdem ich einen kaputten Wasserhahn in der Wand gemeldet hatte. Da ich mit meinem Vermieter noch kein gestörtes Verhältnis habe, würde ich ihn natürlich hereinbitten, wenn er klingelt und mit mir etwas besprechen möchte. Aber das Verhältnis würde ein wenig gestört werden, wenn er regelmäßig zur Kontrolle käme. Ich finde diese Klausel im Mietvertrag nicht normal.
Als ich noch bei meiner Mutter gewohnt habe, war das auch zur Miete. Dort haben wir um die 5 oder 6 Jahre gewohnt und in der Zeit ist der Vermieter nie gekommen, um einen Blick in die Wohnung zu werfen. Dafür hatte er einfach nicht die Zeit und die Lust. Er hatte recht viele Wohnungen und er war allgemein ein sehr unangenehmer Mensch, so dass wir deswegen nicht sehr traurig waren. Beim Auszug hat er natürlich vorher reingeschaut, aber das ist ja wieder eine andere Sache und auch Pflicht.
Wie die gesetzliche Lage da aussieht, weiß ich nicht. Wie sich dein Vermieter da verhält, kann man auch nur raten, da einfach jeder anders ist. Mancher wohnt ja nicht mal in der Nähe seines Mietobjekts oder er sieht einfach sonst keinen Grund, regelmäßig nachzuschauen und lässt sich auch mal mehrere Jahre lang nicht blicken. Dann gibt es andere, die am liebsten alle paar Monate nachschauen würden und auch schon mal unangemeldet vor der Tür stehen. Wir hatten früher auch mal so einen, der zum Beispiel immer die Nebenkostenabrechnung persönlich vorbeigebracht hat, wahrscheinlich nur, damit er mal wieder einen Blick in die Wohnung werfen kann. Das war auch so einer, der sich über ein bisschen Unordnung aufgeregt hat, was ihn aber natürlich nichts angeht, solange es nichts ist, was Schäden an seinem Eigentum verursacht und das war es natürlich nicht.
Grundsätzlich würde ich meinem Vermieter nicht verwehren, einmal im Jahr vorbeizukommen, sonst kommt er vielleicht noch auf die Idee, ich hätte was zu verbergen. Angekündigt sollte es aber sein und von der Häufigkeit ist einmal im Jahr auch wirklich genug, mehr würde ich eher nicht dulden. Mein jetziger Vermieter hat unsere Wohnung vor fast 2 Jahren der Wohnungsbaugesellschaft abgekauft und war seitdem ein einziges Mal hier und das auch nur, weil er irgendein Formular bezüglich des Kaufs ausfüllen musste.
In meinem Mietvertrag steht nichts drin, dass mein Vermieter mehr oder weniger regelmäßig die Wohnung ansehen darf. Er hat sie einmal angeschaut, als sie zum Verkauf stand. Seit dem läuft alles per E-Mail und wird mit Fotos nachgewiesen. Da gab es bisher auch keine Probleme. Selbst als neulich der Deckel vom Spülkasten auf seine Kosten ausgetauscht werden musste.
Er hat mir das alles in die Hände gelegt und die Rechnung habe ich zwar bezahlt, aber mit der Miete verrechnet. Wobei mein Vermieter auch in München wohnt und er wegen solchen Kleinigkeiten nicht extra her kommt, solange ich nicht alle paar Wochen mit einem Defekt ankomme.
Bisher hat er auch noch keine weitere Besichtigung bei uns angemeldet. Ob nun dein Vermieter diese Regelung auch nutzen wird, können wir hier auch nicht beurteilen. Wenn es dich aber stört, hättest du den Vertrag ja nicht so unterschreiben müssen.
In unserer ersten Mietswohnung hatten wir unseren Vermieter auch ca. einmal im Jahr zu Besuch. Er hatte uns aber gleich beim Mietvertrag unterzeichnen erzählt, dass er vorher einen Mietnomaden in der Wohnung hatte und alles Müll und Unrat von ihm entsorgen und die Wohnung auf seine Kosten renovieren lassen musste um diese wieder neu zu vermieten.
Daher konnte ich seine Sorge sehr gut verstehen und hatte natürlich auch nichts dagegen. Hatten uns dann immer auf n netten Plausch bei Kaffee und Kuchen bei uns getroffen und alles war gut.
Bei uns persönlich war auch noch in der Wohnung drin. Es steht auch nicht in unserem Mietvertrag, dass eine solche jährliche Begehung stattfinden darf. Ich weiß dass der Vermieter mit Vorankündigung durchaus das Recht hat die Wohnung zu sehen, wenn beide Parteien dazu einverstanden sind und ein gemeinsamer Termin gefunden werden kann. Allerdings würde ich schon ziemlich seltsam gucken, wenn auf einmal einer der Vermieter bei uns rein wollen würde.
Es ist doch meine Wohnung und ich möchte auch nicht, dass Jemand reinkommt und sich ein Bild davon macht wie sie jetzt ausschaut und vielleicht auch noch meckert, dass ich dieses oder jenes so gemacht und so gehandhabt habe. Ich kann zwar verstehen, dass gerade in heutigen Zeiten wo die Furcht vor Mietnomaden groß ist, der eine oder andere Vermieter sich gerne mal überzeugen möchte, dass alles in Ordnung ist, aber dennoch bin ich froh, dass noch Niemand unsere Wohnung sehen wollte und wir unsere Ruhe haben.
Als ich noch studiert habe und im Studentenwohnheim lebte, war das auch so, dass einmal pro Jahr eine "Besichtigung" angekündigt worden ist. Das war aber nicht vom Vermieter selbst, sondern der hat dann einfach den Hausverwalter geschickt, der eh den ganzen Tag vor Ort und ansprechbar bei Problemen war. Dementsprechend kenne ich das gar nicht, dass immer der Vermieter höchstpersönlich vorbeikommt zum Schauen, was aber bei der Menge an Studentenwohnheimen pro Vermieter/ Sachbearbeiter im Studentenwerk wohl nur schwer umsetzbar wäre. Abgesehen davon hat sich bei mir nie ein Vermieter zu irgendwelchen Besichtigungen angemeldet.
Meines Wissens ist es natürlich nicht vorgeschrieben, aber der Vermieter hat zumindest das Recht, in gewissen zeitlichen Abständen in der Wohnung nach dem Rechten zu sehen, solange er es den Mietern rechtzeitig vorher ankündigt.
Ob halbjährlich oder jährlich weiß ich nicht, aber wir hatten in unserer letzten Mietwohnung jedenfalls die Sorte Vermieterin, die praktisch alle vier Wochen vor dem Fenster (Erdgeschoss, aber die Dame konnte sich sicher auch in eine Fledermaus verwandeln) vorbei geschlichen ist und die Staubschicht auf den Fensterbrettern dann per e-Mail bemängelt hat. Oder das Kondenswasser innen am Badezimmerfenster, weil ich offensichtlich gerade beim Duschen war, als des Teufels Großmutter mal wieder auf Patrouille war.
Besagte Dame hat mit schöner Regelmäßigkeit Einlass in unser Mieteigentum begehrt, und einmal im Halbjahr mussten wir wohl oder übel nachgeben, weil sie sich sonst wohl unter der Haustür hindurch gescharrt hätte. Dann hat sie mit kritischem Blick und nicht minder kritischen Kommentaren den Zustand und Reinigungsgrad von Bad und Küche überprüft, ob die Fenster sauber sind (Ungelogen!), wie das Laminat aussieht und ob wir generell mit ihrem Eigentum pfleglich umgehen, wenn sie uns schon gnadenhalber dort wohnen lässt.
Deswegen bin ich jetzt auch Eigentümerin einer ältlichen Immobilie drei Häuser weiter, weil da niemand mit dem Finger über die Steckdosenoberkanten fährt, ob da Staub liegt.
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