Muss oder sollte man eine zugelaufene Katze melden?

vom 24.08.2013, 21:46 Uhr

A ist eine Katze zugelaufen. Sie streunte schon zwei Tage ums Haus. A wohnt ziemlich ländlich. Nun hat A ihr vor einigen Tagen einfach mal etwas Fressen hingestellt und die Katze hat gefressen als wenn sie tagelang nichts bekommen hat. Es ist eine Rassekatze mit langen Haaren, die total verfilzt waren. Durch eine Bekannte von A, die man Katzen gezüchtet hat und die einen Chiptester hat, konnte sie feststellen, dass die Katze nicht gechipt ist.

A will die Katze auf jeden Fall behalten. Das total verfilzte Fell, welches sie hatte ist nun wieder gepflegt. Die Katze hatte Flöhe und wurde auch von A entwurmt. Ich habe A gesagt, dass sie die Katze melden muss, weil es eine Fundsache ist und sie diese Fundsache unterschlägt. Doch A meinte, dass ich spinne und ich ein Tier nicht mit einer Fundsache vergleichen kann.

Wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Muss man eine zugelaufene Katze melden? Welche Stellen müssen zwangsläufig benachrichtigt werden? Würdet ihr die Katze melden oder einfach behalten?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Da die Katze sozusagen gefunden wurde, musst der Fund dem Fundbüro oder der Polizei gemeldet werden. Es ist völlig egal, ob du sie auf deinem Grundstück gefunden hast oder außerhalb. Wenn die Katze eine wertvolle Zuchtkatze ist, bekommst du auch Finderlohn, wenn sich der Besitzer meldet.

Aber unabhängig davon, wie die rechtliche Situation ist, finde ich es eigentlich selbstverständlich, dass man die Katze meldet. Denn vielleicht weinen sich irgendwo Kinder die Augen aus, weil ihr Liebling verschwunden ist.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Wie es rechtlich aussieht, finde ich dabei gar nicht so wichtig. Wenn ich die Umstände betrachte, denke ich, dass diese Katze eine entlaufene Hauskatze ist und irgendjemand sie sehr vermisst. Rassekatzen kauft man sich doch ganz bewusst und meist auch nicht für ein Kind. Das sind eher selten Katzen, die ausgesetzt werden. Als Wohnungskatze, was Rassekatzen häufig sind, wurde sie nicht gechipt. Und als Wohnungskatze hat sie sich verlaufen, als sie einmal den Weg nach draußen gefunden hat.

Ich weiß, wie man sich fühlt, wenn seine Katze nicht nach Hause kommt. Welche Sorgen man sich macht. Wie man sich lange gegen den Gedanken sträubt, dass sie überfahren wurde. Daher würde ich mit einer zugelaufenen Katze so verfahren, wie ich hoffe, dass die Finder meiner entlaufenen Katze verfahren würden. Ich finde A enthält diese Katze jemandem vor. Wahrscheinlich. Wenn sie die Katze meldet und ich Unrecht habe und niemand holt sie ab, kann A sie doch behalten. Wenn sie aber abgeholt wird, kommt die Katze nicht nur zu ihrem rechtmäßigen Besitzer zurück - ich mag es auch nicht, dass Tiere rechtlich eine Sache und ein Besitz sind. Sie kommt auch in Zuhause zurück.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Deine Freundin liegt da wohl falsch und du spinnst sicherlich nicht, denn im Fundbüro wird eine Katze tatsächlich genauso wie jeder andere Gegenstand auch behandelt. Ich lese zum Beispiel in dem Stadtblatt meiner Gemeinde immer wieder so etwas ähnliches wie „1 schwarze Jacke, 1 Geldbeutel, 1 Katze (schwarz-weiß)“ unter der Überschrift „Fundbüro“. Von daher ist es schon richtig, eine zugelaufene Katze zu melden, auch wenn ich nicht wusste, dass man rechtlich dazu sogar verpflichtet ist. Als und vor einigen Jahren mal eine Katze zugelaufen ist, haben wir bei dem Tierschutz angerufen und dieser hat sich dann darum gekümmert und wenige Tage später wurde die Katze von ihren rechtmäßigen Besitzern abgeholt. Diese haben eine Suchanzeige aufgegeben und der Tierschutz hat dann zwischen uns beiden vermittelt. Das war eine klasse Sache, denn so konnten wir zu einer Wiedervereinigung zwischen Mensch und Tier verhelfen.

In dem oben geschilderten Fall würde ich die Katze also auf jeden Fall auch melden und mich auch immer umschauen, ob nicht irgendwo ein Zettel hängt, dass jemand seine Katze sucht. Solche Zettel findet man oft auch in Läden für Tiernahrung und anderes Zubehör, wie zum Beispiel „Fressnapf“. Würde deine Freundin wirklich zum Wohl der Katze handeln wollen, dann würde sie dort mal hingehen und schauen, ob nicht zufällig dort jemand eine Suchanzeige aufgegeben hat. Dass sie die Katze selbst niedlich findet und behalten möchte ist zwar verständlich und auch sicher besser, als die Katze auf der Straße zu lassen, aber wie schon erwähnt wurde, hat sie vielleicht schon Besitzer, die sich große Sorgen machen und vielleicht sogar schon davon ausgehen, dass die Katzen überfahren wurden. Meine Nachbarn hatten früher auch Katzen und als diese eines Tages nicht mehr nach Hause gekommen sind, war das wirklich sehr schlimm für sie. Daran sollte deine Freundin auch mal denken.

» *sophie » Beiträge: 3506 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Die Katze gilt ja als Gegenstand und muss behandelt werden, als wäre sie eine Sache. Fakt ist, dass man die Katze nicht einfach behalten kann, auch wenn sie nicht gechipt ist. Dann könnte ich auch einfach ein Auto ohne Nummernschild behalten (mal überspitzt) und das geht auch nicht. Zumal es ja eine Rassekatze ist und man davon ausgehen kann, dass sie jemanden gehört. Die sind ja nun auch nicht gerade billig.

Jedenfalls kann man die Katze ins Tierheim bringen und sich als Pflegestelle zur Verfügung stellen. Oder man macht wenigstens Aushänge, dass man die Katze gefunden hat. Irgendwas, was dem Besitzer die Chance gibt, seine Katze zurück zu bekommen. Ich meine, dass es dann eine gewisse Frist gibt, wie auch im Fundbüro, wo man die Sache behalten kann, wenn diese um ist. Natürlich kann und sollte man parallel die Katze beim Fundbüro melden. Der Besitzer wird genau diese Stationen auch abklappern, wenn er seine Katze sucht (also Tierheim und Fundbüro).

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Selbstverständlich muss eine zugelaufene Katze gemeldet werden! Leider ist es ja im deutschen Rechtssystem so, dass Tiere als eine Sache gewertet werden und daher ist es natürlich so, dass ein Tier eine Fundsache darstellt und daher auch gemeldet werden muss. A sollte also in jedem Fall im örtlichen Tierheim anrufen und sich erkundigen, wie dieser Fund nun in ihrer Stadt gemeldet werden muss. Dies ist meines Wissens nach überall anders geregelt, da es überall anders arbeitende Tierschutzvereine gibt.

Allerdings muss ich auch sagen, dass ich es sehr egoistisch finde, wenn man ein Fundtier einfach behalten möchte ohne auch nur den Besitzer zu suchen. Es wurde zwar nach einem Chip gesucht, aber ich würde dies trotzdem nochmal von einem Tierarzt machen lassen, denn ein Laie weiß doch gar nicht genau, wo er überall nach einem Chip suchen muss. Der Chip kann sich ja auch versteckt haben und in solchen Fällen weiß der Tierarzt eher, wo der Chip hingerutscht sein könnte.

Generell ist es aber auch so, dass der Besitzer der Katze diese suchen kann und es daher unabdinglich ist, dass man den Besitzer sucht. Ich würde in jedem Fall empfehlen, dass man mal bei Tasso nachschaut, ob die Katze gesucht wird. Ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie schrecklich es ist, wenn seine Katze weggelaufen ist. Es könnte doch auch durchaus sein, dass es sich um eine Wohnungskatze handelt und diese versehentlich entwischt ist. Gerade bei einer Rassekatze und einem fehlenden Chip wäre diese Möglichkeit denkbar. Jetzt diese Katze einfach zu behalten, obwohl sie vielleicht schmerzlich vermisst wird, halte ich für herzlos!

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich würde eine zugelaufene Katze nicht bei einem Fundbüro melden, aber ich bin mir auch ehrlich gesagt gerade gar nicht sicher, ob unsere Gemeinde so etwas wie ein Fundbüro überhaupt hat. Ich kenne es nur so, dass man sich wegen zugelaufener oder auch wegen entlaufener Tiere direkt an die örtlichen Tierheime meldet. Diese haben also die Informationen darüber, wer ein Tier vermisst oder auch wer eines gefunden hat. Und deswegen würde ich jedem raten, sich mit seinem "Katzenfund" an ein Tierheim zu wenden.

Man sollte dieses Tier schon alleine schon darum melden, weil es ja sehr gut sein kann, dass sich da gerade jemand Sorgen darüber macht, wo denn wohl sein Tier geblieben ist. Wenn mir meine Katze entlaufen wäre und ich dann nach Jahren zufällig herausfinden würde, dass sie jemanden zugelaufen ist und der sie dann behalten hat, dann wäre ich stocksauer! Zugelaufene Tiere gehören gemeldet, am besten wendet man sich auch noch gleich an Tasso, das Haustierregister, denn auch ansonsten nicht gekennzeichnete Tiere könnten dort registriert sein und können so zurück zu ihrem Besitzer finden.

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» olisykes91 » Beiträge: 5370 » Talkpoints: 24,75 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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