Erstellung Heil- und Kostenplan bei Zahnarzt kostenpflichtig
Mein Vater braucht eine Heil- und Kostenplan von seinem Zahnarzt und der Zahnarzt meinte, dass er die Kosten für den Plan dann berechnet, wenn er fertig ist. Mein Vater hat dann erst einmal gesagt, dass er warten soll. Ihm kam es komisch vor, dass er für einen Heil- und Kostenplan zahlen muss.
Kostet so ein Heil- und Kostenplan beim Zahnarzt immer eine Gebühr? Die Gebühr macht sich bei dem Zahnarzt wohl an der Höhe der Kosten fest, die berechnet werden. Ist das richtig so oder berechnet der Zahnarzt da Geld, was er nicht darf?
Nein, die Gebühr beim Zahnarzt macht sich nicht an den Gesamtkosten fest. Nach der Gebührenordnung der Zahnärzte werden Kostenvoranschläge berechnet. Das gilt aber nicht, wenn die Krankenkasse die Sanierung der Zähne zahlen muss. Aber zahlt die Krankenkasse einen Pflichtanteil und der Patient muss den Restbetrag selbst zahlen, dann kann der Zahnarzt die Bezahlung des Kostenvoranschlages verlangen. Es wird vorausgesetzt, dass der Patient weiß, dass ein Kostenvoranschlag Geld kostet. Es wäre natürlich fair vom Zahnarzt, dem Patienten das vorab zu sagen oder ihm schriftlich zu geben.
Was der Zahnarzt deinem Vater gesagt, dass der Kostenplan hinterher errechnet wird, geht gar nicht. Denn er weiß selbst, was in seiner Gebührenordnung steht.
Das mit dem Heil- und Kostenplan beim Zahnarzt ist etwas tricky. Wird der Heil- und Kostenplan für eine Leistung erstellt, die komplett von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, dann kostet die Erstellung des Plans den Patienten nichts. Komplett von der Kasse übernommen bedeutet, dass der Patient nur die Eigenanteile zum Festzuschuss übernimmt. Andere Leistungen dürfen nicht anfallen.
Wird der Heil- und Kostenplan dagegen für Leistungen erstellt, die der Patient privat zahlen muss, dann werden Gebühren fällig. Das betrifft beispielsweise Implantate, die die Kasse nicht zahlt oder die Entfernung von Amalgam auf Patientenwunsch hin. Auch privat Versicherte zahlen eine Gebühr, nur bekommen sie diese ganz oder teilweise erstattet.
Die Abrechnung erfolgt nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Zahnärzte für privatzahnärztliche Leistungen. Damit kostet ein Heil- und Kostenplan von gut 11 bis zu rund 50 Euro, je nachdem welchen Satz der Zahnarzt berechnet und ob es kieferorthopädische oder funktionsanalytische Leistungen umfasst oder nicht.
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