Frau schlägt Autofenster ein um Hund zu retten - Anzeige

vom 19.08.2013, 16:31 Uhr

Mal wieder so ein Beispiel für "gut gemeint". Natürlich sind die Motive der Frau verständlich. Und natürlich darf der/die Hundebesitzer/Hundebesitzerin mit einer Strafanzeige wg. Tierquälerei rechnen. Aber trotz aller Umstände ist nicht davon auszugehen, dass das Tier in den nächsten 12 Minuten verendet wäre! Und in der Zeit wäre mit Sicherheit die Polizei oder die Feuerwehr vor Ort gewesen und die hätten dann die notwendigen Maßnahmen (dann auch gerne das gewaltsame Öffnen des Fahrzeugs) eingeleitet.

So aber steht die Frau tatsächlich auch zu Recht als Beschuldigte dar. Sie hat das Fahrzeug beschädigt und wird wohl dafür gerade stehen müssen. Das sind dann Kosten und man kann nur hoffen, dass sie nicht daraus den falschen Schluss zieht. Sie ist ja nicht dafür zu bestrafen, dass sie dem Hund helfen wollte. Sondern ausschließlich dafür, dass sie die Verhältnismäßigkeit nicht gesehen hat.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich denke ich hätte vorher die Feuerwehr oder die Polizei angerufen, ob die was machen können. Bei uns wurde die Tage ein Kind aus einem Auto geholt, das konnten die Jungs von der Feuerwehr aber noch aufgekommen, ohne das Auto zu beschädigen. Ansonsten Hut ab vor deiner Tante. Da sieht man aber mal wieder, dass Tiere immer noch als Gegenstand zählen.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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