Steuerliche Regelungen zu Pacht- und Mieteinnahmen

vom 16.08.2013, 21:06 Uhr

Mich würde mal interessieren, wie die steuerlichen Regelungen bei Pacht oder Mieteinnahmen sind. Durch einen Fall in unserem Bekanntenkreis hat mich dieses Thema zum Nachdenken gebracht. Nehmen wir mal an, dass jemand ein Waldgrundstück geerbt hat und dieses verpachten will. Wie ist das dann mit der steuerlichen Regelung? Wenn jetzt jemand ein Haus geerbt hat oder überhaupt besitzt und dieses vermieten will, wie sieht das da mit der steuerlichen Regelung aus? Wisst ihr mehr darüber oder habt eine schöne Seite, wo das genau erklärt ist?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Mieteinnahmen oder Pachteinnahmen sind, wie der Name schon sagt, Einnahmen und Einnahmen müssen immer versteuert werden. Dazu gibt es in der Einkommensteuererklärung ein extra Formular. Bei einer Erbschaft brauchst du das Erbe bis zu einem gewissen Freibetrag nicht versteuern, aber natürlich alle Einnahmen daraus.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Normalerweise sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eine eigene Einkunftsart. Dafür gibt es extra die Anlage Vermietung und Verpachtung bei der Einkommensteuererklärung, die für jedes Objekt gesondert ausgefüllt werden muss.

Wenn die vermietete Sache allerdings Teil eines anderen Betriebes sind, gehören die Einkünfte dazu und müssen ebenso versteuert werden. Die Regelungen zur Umsatzsteuer müssten im Einzelfall geprüft werden.

Bei nicht selbst genutzten Immobilien tritt übrigens die Spekulationsdauer von 10 Jahren in Kraft, innerhalb derer man auf möglicherweise anfallende Verkaufserlöse noch etwas zahlen muss.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 03.04.2015, 12:53, insgesamt 2-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


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