Gesundheitsbelehrung nach Erhalt nur drei Monate gültig?

vom 16.08.2013, 13:49 Uhr

Heute morgen war ich bei der Gesundheitsbelehrung beim Gesundheitsamt. Ich hab mich davor immer wieder gedrückt, da ich 30 Euro viel zu teuer finde und ich bisher keinen Job habe, für den ich ein Zertifikat brauche. Allerdings hatte ich im Sommer vor, auf Festivals zu arbeiten. Das hat sich zerschlagen, aber auch dafür ist so eine Belehrung Pflicht.

Im Herbst möchte ich mir auf jeden Fall einen Job suchen und da es ja viele Minijobs in der Gastronomiebranche gibt, ist so eine Belehrung ganz sinnvoll. Nun hat mir die Frau dort aber erzählt, dass das Zertifikat zwar für immer gültig ist, aber man nach Erhalt innerhalb von 3 Monaten seinem Arbeitgeber den Schein vorzeigen muss. Sonst "könnte man ja alles wieder vergessen haben, wenn man es erst später benötigt". Von dieser Frist steht auf dem Zettel gar nichts drauf, nur das Datum der Ausstellung.

Ich weiß jetzt natürlich noch nicht, wann ich wo arbeiten werde und bin mir unsicher, ob diese Frist einzuhalten ist. Nur weil ich vielleicht nicht in genau drei Monaten einen Job mit Lebensmitteln bekomme, muss ich dann das ganze nochmal machen und wieder 30 Euro zahlen? Weiß da jemand was drüber? Dass es so eine Regelung gibt war mir neu, sonst wäre ich vielleicht nicht heute morgen hingegangen, sondern erst, wenn ich einen Job habe.

Kennt sich jemand aus mit diesen Belehrungen und weiß, wie und bis wann die gültig sind und ob Arbeitgeber das so streng sehen mit diesen drei Monaten?

» MissCuriosity » Beiträge: 566 » Talkpoints: 25,44 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich kenne solche Belehrungen die im Rahmen einer Mitarbeit in einer Eltern-Kind-Initiative notwendig waren. Weil hier alle Eltern auch für das Essen zuständig waren, war es eine behördliche Auflage, eine solche "Hygienebelehrung" mitzumachen. Wer eine solche Belehrung erhalten hat, der musste im Anschluss diese jedes Jahr wiederholen. Dies war keine Auflage der Arbeitgeber oder der Initiative, sondern eine Vorgabe seitens der Behörden. Ähnlich dürfte es sich verhalten, wenn du in der Gastronomie arbeiten willst. Hier wird es dem Arbeitgeber egal sein, wie alt das Dokument ist bzw. ob du da was vergessen hast oder nicht. Ist die Belehrung älter als ein Jahr, musst du sie auffrischen. Ansonsten ist sie so gut/schlecht, wie am Tag der Ausstellung.

Was ich aber nicht verstehe: hast du diese Belehrung nun ohne Anlass gemacht? Nur weil du vermutlich im Herbst enstprechend arbeiten willst? Das wäre schon etwas voreilig, weil du ja nicht weißt, ob es im Herbst letztlich klappt oder nicht. Die Belehrung kannst du auch dann machen, wenn du mit dem Job angefangen hast.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Das ist nicht mehr so, dass man die jedes Jahr auffrischen muss. Wenn man einmal die Belehrung macht, ist sie für immer gültig. Das wurde vor wenigen Jahren geändert. Sonst hätte es natürlich keinen Sinn gemacht, die Belehrung ohne Job zu machen.

Aber man kann nur mit Lebensmitteln arbeiten, wenn man die Belehrung hinter sich hat. Ich kann zwar den Vertrag schon unterschreiben, aber Arbeiten geht nicht ohne das Zertifikat. Das kann man nicht nachholen.

» MissCuriosity » Beiträge: 566 » Talkpoints: 25,44 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich habe diese Belehrung auch mal mitgemacht, weil ich es für einen Job brauchte. Soweit ich weiß, ist diese Belehrung aber ohne bestimmte Frist gültig. Es liegt immer im Ermessen des Arbeitgebers oder der Behörden, ob die festlegen, dass es wiederholt werden soll oder ein bestimmtes Alter haben muss. Ich kenne es von diesem alten Gesundheitszeugnis noch so, dass es wirklich jahrelang gültig war, obwohl das an sich totaler Unsinn war, denn man hätte sich ja am nächsten Tag gleich mit irgendwas anstecken können.

» rasenderrolli » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 16,66 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Die Gültigkeit verliert der Gesundheitspass eigentlich nicht, aber es ist besser, wenn sie von Zeit zu Zeit aufgefrischt wird. Diese Auffrischungen werden im Pass dann mit einem Stempel bescheinigt. Warum das eigentlich so ist, weiß ich auch nicht. Ich denke mir, weil der Umgang mit Lebensmitteln ein sensibler Bereich ist, wird das so gehandhabt. Vergessen ist schnell eine Kleinigkeit, wenn man mit der Zeit Berufs-blind wird.

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich habe die Belehrung vor einigen Monaten gemacht und mir wurde gesagt, dass dieser Zettel, den man bekommt ein Leben lang gültig ist. Man sollte aber dennoch sein Wissen vom Betrieb auffrischen lassen und die Betriebe sind dazu verpflichtet dieses Wissen auch aufzufrischen. Ansonsten musst du aber nicht nochmal so einen Schein machen und auch nicht noch mal Geld dafür ausgeben.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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