Bei Insolvenz Altenheim nicht möglich?
A hat einen Großvater, der sich nicht mehr alleine versorgen kann. Er hat bis vor 3 Jahren noch voll gearbeitet, hat aber so hohe Schulden gehabt, dass er vor 5 Jahren in Privatinsolvenz gegangen ist. Nun hat er aber vor ein paar Monaten einen Schlaganfall bekommen. Er schafft sich nicht mehr alleine zu versorgen und die Kinder und anderen Verwandten können ihn auch nicht versorgen. A und die Familie versuchen nun schon alles, damit es der Großvater in einem Altenheim oder Pflegeheim gut hat. Doch nirgends wird er angenommen, weil er in Insolvenz ist.
Die Leiter der Heime und auch die Leiterin vom Sozialamt meinen, dass er noch ein Jahr zu hause leben muss. Denn dann wäre die Insolvenz um und er kann vom Sozialamt unterstützt werden. Bis dahin muss er schauen, dass er von der Rente lebt und dass er Leute findet die ihn pflegen. Ist so was denn überhaupt rechtens? Was wäre, wenn der Großvater von A keine Angehörigen hätte? An wen kann A sich da noch wenden, damit der Großvater gepflegt werden kann? Im Moment hat die Mutter von A Urlaub und pflegt den Vater. Aber sie muss bald wieder arbeiten. Was kann A und die Familie machen?
Ich würde mit dem Sozialamt und mit der Pflegeversicherung (entweder Krankenkasse oder bei der Gemeinde) in Kontakt treten und mich da nach den Regelungen erkundigen. Ist überhaupt eine Pflegestufe beantragt worden? Die ist wichtig, um einen Fuß in einer Pflegeeinrichtung hinein zu bekommen! Unsere Stadtverwaltung hat beispielsweise ein Seniorenbüro, auch dort würde ich mir einen Termin verschaffen.
Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass kein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse oder vom Sozialamt besteht, nur wegen der Privatinsolvenz. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Ämter an die Verwandten herantreten, um zu prüfen, ob diese den Großvater bezuschussen können!
Man ist nicht insolvenz, man ist wenn dann insolvent. Und ich kenne nur Fälle, wo es Menschen gab, die sich nicht selber versorgen konnten und es keine Angehörige gab. Allerdings waren diese Personen selber in der Lage, das Pflegeheim zu finanzieren. In dem Fall wurde ein gerichtlich bestellter Betreuer organisiert, welcher die Finanzen verwaltet hat und dafür gesorgt hat, dass die Person in ein Pflegeheim kam.
Menschen, die kein Vermögen haben (und genau das erklärt man ja, wenn man Insolvenz anmeldet), werden aber im Zweifelsfall auch versorgt. Dummerweise nur dann, wenn auch Bedarf besteht. Man müsste also eine Pflegestufe beantragen, welche beweist, dass die Person Hilfe braucht und nicht in der Lage ist, sich selber zu versorgen. Entweder bekommen dann die Verwandten das Geld, wenn sie die Person selber pflegen, oder das Pflegeheim oder der Sozialdienst. Ist die Person insolvent werden aber schlicht und ergreifend die Angehörigen was abtreten müssen, wenn sie es können. Andernfalls wird es schwierig. Dann dürfte es fast einfacher sein, wenn die Person keine Angehörige hat, die zahlen könnten.
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