An welche Behörden kann man sich hier noch wenden?
Also der Fall schaut so aus, dass es um den allein lebenden und geschiedenen Vater geht, der schwer erkrankt ist und nun dauerhaft in eine geschlossene Einrichtung muss. Der Vater erhielt als Früh-Invalidenrentner zwar eine ziemlich gute Pension, aber es reicht nicht für die Betreuuungseinrichtung, so dass schon ein Übernahmeantrag gestellt werden muss. Nun hat der Vater aber immer den Unterhalt für seinen studierenden Sohn und den Unterhalt für seine noch zur Schule gehende fast volljährige Tochter bezahlt. Sobald er jedoch in die Einrichtung geht werden alle seine Gelder für die Bezahlung der Einrichtung genutzt und laut der Sozialarbeiterin besteht herbei keine andere Möglichkeit als das damit auch die Unterhaltsleistungen wegfallen.
Meine Frage wäre nun, ob es Ämter gibt, die in solchen Situationen einspringen und den Unterhalt übernehmen würden? Er fällt ja nicht weg wegen Arbeitslosigkeit, oder dergleichen, sondern weil der Papa so krank ist. Welchen Möglichkeiten könnte man in diesem Fall noch nachgehen?
Wenn der Vater den Unterhalt nicht zahlen kann, dann kann er ihn eben nicht zahlen. Der Grund ist völlig egal. Da gibt es kein "Amt", das den Unterhalt übernimmt. Für die Kinder und die Frau (wenn sie nicht genügend verdient) bleiben dann nur Hartz 4, Bafög und ähnliches. So würde es mir zumindest mein gesunder Menschenverstand sagen.
Ich sehe das genauso wie anlupa. Es gibt doch keine guten und schlechten Gründe, Unterhalt nicht zahlen zu können. Auch Arbeitslosigkeit ist kein schlechter Grund und dann hätten die Kinder halt das Nachsehen. Die Kinder können doch nie etwas dafür, warum der Elternteil nicht mehr zahlen kann. Daher greifen für alle diese Kinder die gleichen Maßnahmen. Für den Sohn steigt das Bafög ganz erheblich, wenn ein Elternteil nicht zahlen kann. Und für die Tochter gibt es die Möglichkeit des Schüler-Bafögs.
Für den Sohn gibt es dann wahrscheinlich in voller Höhe Bafög, wenn die Mutter kaum oder gar nicht finanziell zu seinem Unterhalt beitragen kann. Wichtig ist, dass der Sohn auf jeden Fall einen Aktualisierungsantrag stellt, sobald der Vater nicht mehr zahlen kann, denn sonst wird immer die finanzielle Situation des Vaters vor zwei Jahren als Grundlage der Berechnung genommen. Am besten sollte sich der Sohn persönlich beim Bafög-Amt beraten lassen. Die Situation möglichst genau schildern und dann helfen die Sachbearbeiter weiter.
Schüler-Bafög wird es für die Tochter wahrscheinlich nicht geben, zumindest nicht, wenn sie noch ganz normal auf die Schule geht und zu Hause wohnt. Schüler-Bafög gibt es eigentlich nur für schulische Ausbildungen oder wenn der Schulabschluss nicht am Heimatort der Eltern gemacht werden kann. Wenn man ganz normal zu Hause wohnt und dort auf eine ganz normale Schule geht, dann gibt es leider kein Schüler-Bafög. Somit würde für die Tochter wahrscheinlich nur Hartz IV als einzige Möglichkeit bleiben. Etwas anderes fällt mir da gerade nicht ein.
Gibt es für den Unterhalt vielleicht einen gerichtlichen Titel? Wenn ja, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass der Vater hier (oder die Ämter) frei über das zur Verfügung stehende Einkommen aus der Pension verfügen können. Hier ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Unterhaltszahlungen zumindest für das minderjährige Kind welches zur Schule geht weiter bezahlt werden muss. In so einer Situation würde ich mich jedenfalls definitiv nicht auf die Aussagen von einer Sozialarbeiterin verlassen, welche vermutlich trotz ihrer Arbeit nicht täglich mit so einem Fall konfrontiert ist.
derpunkt hat geschrieben:Gibt es für den Unterhalt vielleicht einen gerichtlichen Titel? Wenn ja, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass der Vater hier (oder die Ämter) frei über das zur Verfügung stehende Einkommen aus der Pension verfügen können. Hier ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Unterhaltszahlungen zumindest für das minderjährige Kind welches zur Schule geht weiter bezahlt werden muss. In so einer Situation würde ich mich jedenfalls definitiv nicht auf die Aussagen von einer Sozialarbeiterin verlassen, welche vermutlich trotz ihrer Arbeit nicht täglich mit so einem Fall konfrontiert ist.
Es gibt auf jeden Fall einen gerichtlichen Beschluss für die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung. Darauf meinte die Sozialarbeiterin dann eben, dass ein Übernahmenantrag für die restlichen Kosten gestellt werden muss und der Unterhalt wegfällt. So in etwa dachte ich nämlich auch, dass ich mir das bei der Schülerin nicht vorstellen kann, aber wohin geht man dann, wenn die Sozialarbeiterin diese Auskunft gibt?
Mit dem Titel ist ein Titel für den Unterhalt der Kinder gemeint. Wenn Eltern sich trennen, ist der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, in der Regel unterhaltspflichtig. Dafür kann ein Titel erwirkt werden. Was vor allem gemacht wird, wenn der Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nach kommt.
Für welche Einrichtung ist nun die von dir genannte Sozialarbeiterin zuständig? Für die Einrichtung, in die der Vater soll? Die wird höchstwahrscheinlich im Interesse ihres Hauses arbeiten. Die wird also zuerst darauf schauen, dass ihre Einrichtung ihr Geld bekommt.
Die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung mit einem richterlichen Beschluss, wird doch an sich hauptsächlich bei psychisch kranken Patienten eingeleitet. Da muss schon einiges vorliegen. Warum wird der Mann nun unter gebracht? Eventuell wäre hier zu prüfen, ob der Betroffene nicht anders untergebracht werden könnte.
Die Tochter, die ja noch minderjährig ist, soll sich mal ans Jugendamt wenden. In der Regel ist es an sich so, dass der Unterhalt, falls ein Titel besteht, oftmals Vorrang vor anderen Sachen hat. Da der Vater eine scheinbar gute Rente hat, müsste er weit über dem Selbstbehalt drüber sein.
Dem Sohn würde ich raten, er soll sich mal an die Studienberatung wenden. Die wissen eventuell was man machen kann. Beziehungsweise können die entsprechende Stellen empfehlen.
Nun mal ganz davon abgesehen, kann es im schlimmsten Fall auch so weit kommen, dass die Kinder für den Vater unterhaltspflichtig sind. Da beide Kinder kein Einkommen haben, wird da zwar nicht viel bei raus kommen. Aber ich befürchte, dass der Fall doch verzwickter ist und du hier nicht wirklich Hilfe finden wirst.
Als Anlaufstellen würde mir ansonsten noch die Caritas und die Diakonie einfallen. Eventuell fallen mir noch andere Anlaufstellen ein, wenn klar ist, weswegen der Vater nun Zwangsweise in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht wird.
Ich würde auch in jedem Fall empfehlen, da mal das Jugendamt zu Rate zu ziehen. Auch wenn der Unterhaltsvorschuss, den das Jugendamt zahlt mit dem zwölften Geburtstag endet, kennen die dort vielleicht andere Finanzhilfen. Vielleicht kann die Schülerin auch Hartz 4 oder so etwas wie Sozialhilfe bekommen? Zumindest im Falle des minderjährigen Kindes sollten die sich da auskennen. Der Student sollte mal zur Asta oder zur Sozialberatung der Universität gehen. Vielleicht wissen die ja auch etwas. Manchmal gibt es für Studenten in Not die Möglichkeit, Stipendien zu beantragen. Auch dafür gibt es Beratungsstellen. Gerade, wenn der Student nicht mehr allzu weit vom Examen entfernt ist, gibt es da auch Fördertöpfe.
Ich würde mich auch informieren, wie das mit Halbwaisenrente aussieht. Halbwaisenrente bekommt man nicht nur, wenn ein Elternteil tot ist. Es gibt da auch Sonderregelungen. Vielleicht ist ja so ein Aufenthalt in einer geschlossenen Anstalt auch eine Möglichkeit, dass man Ansprüche hat. Ich würde mich da mal erkundigen und zwar an der Stelle, wo man so einen Antrag stellt.
Zudem bieten viele Kommunen auch eine Sozialberatung für Bürger an. So eine Stelle gibt es bestimmt auch bei dieser Familie in der Nähe. Ich würde mich dazu einfach mal im Rathaus erkundigen. Die sollten wissen, wo da bei denen die nächste Beratungsstelle ist.
LittleSister hat geschrieben:Mit dem Titel ist ein Titel für den Unterhalt der Kinder gemeint. Wenn Eltern sich trennen, ist der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, in der Regel unterhaltspflichtig. Dafür kann ein Titel erwirkt werden. Was vor allem gemacht wird, wenn der Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nach kommt.
So ein Titel wurde vor Jahren mal erwirkt ja. Allerdings weiß ich nicht wie das bei dem Sohn ausschaut. Da dieser durch einen Studiengangswechsel nicht mehr Bafögberechtigt ist, wäre es ja möglich, dass auch dieser Titel weggefallen ist.
LittleSister hat geschrieben:Für welche Einrichtung ist nun die von dir genannte Sozialarbeiterin zuständig? Für die Einrichtung, in die der Vater soll? Die wird höchstwahrscheinlich im Interesse ihres Hauses arbeiten. Die wird also zuerst darauf schauen, dass ihre Einrichtung ihr Geld bekommt.
Die Sozialarbeiterin ist für das psychatrische Krankenhaus zuständig in dem der Vater momentan ist. Mit der Einrichtung in die der Vater soll hat die Dame nichts zu tun, denn die hat seine Familie selbst gesucht.
LittleSister hat geschrieben:Die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung mit einem richterlichen Beschluss, wird doch an sich hauptsächlich bei psychisch kranken Patienten eingeleitet. Da muss schon einiges vorliegen. Warum wird der Mann nun unter gebracht? Eventuell wäre hier zu prüfen, ob der Betroffene nicht anders untergebracht werden könnte.
Die Unterbringung ist durch einen gerichtlichen Beschluss festgelegt und kann erst aufgehoben werden, wenn sich die Psyche stark bessert, was bei dem Krankheitsbild nicht mehr zu erwarten ist. Es liegt definitiv einiges vor und es handelt sich um eine fortschreitende Krankheit. Der Vater ist dadurch auch dement geworden und oft verwirrt woraus eine Eigen- und Fremdgefährdung entstanden ist. Es liegen wohl auch noch einige psychische Probleme schon vor Eintritt der Krankheit vor, die inzwischen mitgreifen. Es muss aber in jedem Fall eine Einrichtung mit einer geschlossenen Abteilung sein. So steht es im Beschluss.
LittleSister hat geschrieben:Nun mal ganz davon abgesehen, kann es im schlimmsten Fall auch so weit kommen, dass die Kinder für den Vater unterhaltspflichtig sind. Da beide Kinder kein Einkommen haben, wird da zwar nicht viel bei raus kommen. Aber ich befürchte, dass der Fall doch verzwickter ist und du hier nicht wirklich Hilfe finden wirst.
Da hast du Recht, daran haben wir auch schon gedacht, aber das betrifft momentan eher die älteren Halbgeschwister, die schon Einkommen haben, aber auch die können nicht weit genug hinzugezogen werden.
Die Sozialarbeiterin ist für das psychatrische Krankenhaus zuständig in dem der Vater momentan ist. Mit der Einrichtung in die der Vater soll hat die Dame nichts zu tun, denn die hat seine Familie selbst gesucht.
Das verwundert mich gerade sehr. Ich habe die Sozialdienste in solchen Einrichtungen eigentlich immer als sehr fit mit so Sachen erlebt. Die versuchen eigentlich einen gemeinsamen Weg zu finden. Denn da hängt ja mehr dran, als die Existenz des Patienten.
Mich verwundert aber auch, dass die Familie die Einrichtung alleine gesucht hat. Hier wird eigentlich zusammen was passendes gesucht. Beziehungsweise die psychiatrische Klinik schlägt was vor und man sieht sich das an und so weiter. Ich würde mich auf alle Fälle kundig machen, ob es da nicht noch kostengünstigere Möglichkeiten gibt.
Mir wurde zu einer geschlossenen Unterbringung, die noch dazu mit einem Beschluss ist, erklärt, dass man sich zwar nach Einrichtungen umsehen kann, aber man an sich in die Einrichtung kommt, die möglichst bald einen Platz frei hat.
Ich war bisher auch der Meinung, dass ein richterlicher Beschluss zeitlich begrenzt ist. Nur so ein Gedankengang von mir am Rande. Wenn ich das aber richtig sehe, ist dein Freund doch der gesetzliche Betreuer oder? Da müsste er das auch beeinflussen können, denke ich. Allerdings wird das nicht am Zustand des Vaters ändern und vor allem hat er die Verantwortung. Die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung ist also sicherlich ratsam.
Wie gesagt, ich würde mich trotzdem mal beim Jugendamt für die jüngere Tochter kundig machen. Und der Sohn soll auf alle Fälle mal die Studienberatung befragen. Die älteren Halbgeschwister sind für den Vater wahrscheinlich unterhaltspflichtig. Für die jüngeren Halbgeschwister aber nicht.
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