An welche Behörden kann man sich hier noch wenden?
LittleSister hat geschrieben:Mich verwundert aber auch, dass die Familie die Einrichtung alleine gesucht hat. Hier wird eigentlich zusammen was passendes gesucht. Beziehungsweise die psychiatrische Klinik schlägt was vor und man sieht sich das an und so weiter. Ich würde mich auf alle Fälle kundig machen, ob es da nicht noch kostengünstigere Möglichkeiten gibt.
Die Familie hat verschiedene Einrichtungen von alleine angerufen und dann zusammen mit dem Vater nur die besucht, die auch Plätze frei haben. Sie wollten sich bemühen, da es der Wunsch des Vaters war in der Nähe zu bleiben. Ich denke, dass sie sich von alleine sehr engagiert haben spielt eine große Rolle.
LittleSister hat geschrieben:Ich war bisher auch der Meinung, dass ein richterlicher Beschluss zeitlich begrenzt ist. Nur so ein Gedankengang von mir am Rande. Wenn ich das aber richtig sehe, ist dein Freund doch der gesetzliche Betreuer oder? Da müsste er das auch beeinflussen können, denke ich. Allerdings wird das nicht am Zustand des Vaters ändern und vor allem hat er die Verantwortung. Die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung ist also sicherlich ratsam.
Das ist nicht so einfach da die Einrichtung eine geschlossene Abteilung haben muss, aber auch eine offene, damit ein Wechsel innerhalb der Einrichtung möglich ist bei einer Besserung. Die Besserung wurde von den Ärzten aber eben als unwahrscheinlich erachtet, da es sich um eine fortschreitende Krankheit handelt. Der Preis ließe sich nicht soweit ändern. Egal welche Einrichtung, ein Platz kostet immer über 2000 soweit mir das vermittelt wurde. Doch die derzeitige Einrichtung, in die er kommen soll, hätte sogar einen geschützten Bereich und daher wird diese Einrichtung trotz der Kosten präferiert. Wenn man schon vermutlich bis zum Lebensende in eine geschlossene Einrichtung muss, dann möchte sein Familie zumindest, dass er auch mal etwas spazieren kann.
Wann fand denn der Studiengangwechsel des Sohnes statt? Zumindest früher hatte man trotzdem einen Anspruch auf Bafög, wenn man innerhalb einer gewissen Zeit gewechselt hatte. Es kann aber gut sein, dass der Wechsel zu spät statt gefunden hat. Aber da würde ich mich noch mal schlau machen an Stelle des Studenten.
Ansonsten bliebe noch die letzte Möglichkeit eines Studienkredites. Da kann man sich ja auch mal am Bafögamt oder bei der Bank oder im Internet erkundigen, unter welchen Konditionen man so einen Kredit bekommt. Damit wäre der Lebensunterhalt des Sohnes zumindest gesichert und ermöglicht das Studium fertig zu stellen. Den Studienkredit muss mann dann halt später ganz zurück zahlen. Aber dann verdient man im Normalfall eigentlich genug, dass das gehen sollte. Wenn dein Bekannter aber einen wunderbaren Studiengang mit extrem schlechten Jobchancen hat, würde ich mir an dessen Stelle das zwei mal überlegen, ob das wirklich sinnvoll ist, dann auch noch einen Kredit aufzunehmen.
Alternativ bliebe halt noch das, was tausende Studenten machen: Sich einen Nebenjob suchen und notfalls in Teilzeit studieren. Das geht auch, auch wenn es anstrengender ist. Es ist in jedem Falle besser, als ohne Abschluss da zu stehen.
Wie sieht es außerdem mit der finanziellen Situation der Mutter aus? Du schreibst, dass sie getrennt sind. Aber waren sie verheiratet und sind nur getrennt und nicht geschieden? Dann kann es sein, dass in erster Linie die getrennt lebende Ehefrau für die Kosten aufkommen muss. Zudem hätten die Kinder in Ausbildung auch noch einen Unterhaltsanspruch an die Mutter.
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