Ungefragt Instrument benutzen - Straftatbestand?

vom 14.08.2013, 03:23 Uhr

In einer langen, facettenreichen Unterhaltung kamen ein Freund und ich irgendwann zu der Frage, was für Folgen es wohl hätte, sich in einer offenen Kirche einfach mal an die Orgel zu setzen und darauf zu spielen. Dasselbe kann man sich auch bei Klavieren in Lokalen oder bei sonstigen Instrumenten in öffentlichen Gebäuden, in Theatern, Opernhäusern oder sonstwo fragen. Und damit meine ich nicht die Frage, wie wohl die Menschen reagieren könnten, die das mitbekommen, oder wie sie das finden könnten, sondern viel eher die rechtlichen Aspekte.

Ich habe nicht vor, es auszuprobieren, aber wäre das Benutzen eines herumstehenden Musikinstruments in einem öffentlichen Gebäude, ohne vorher um Erlaubnis gefragt zu haben, irgendwie strafbar? Diebstahl ist es wohl kaum, denn man nimmt das Instrument ja nicht mit, sondern lässt die Orgel oder das Klavier dort stehen, wo sie sich eben befinden. Gerade eine Kirchenorgel kann man ja kaum auf die Schnelle stehlen. Sachbeschädigung kann es aber wohl auch kaum sein, wenn man das Instrument ordnungsgemäß benutzt. Jedenfalls fände ich es sehr kurios, wenn ein Gericht es als Sachbeschädigung betrachten würde, wenn man ganz normal auf einem Klavier spielt, oder vielleicht auch nur für einige Sekunden einige wenige Töne anschlägt.

Dass man das Hausrecht zu spüren bekommen könnte und rausgeworfen werden und Hausverbot erhalten könnte, ist mir klar. Aber ist rechtlich sonst noch irgendetwas möglich?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Wenn in einem öffentlichen Gebäude etwas "herumsteht", darfst du es natürlich anfassen. Das ist keine Straftat. Du darfst dich ja auch auf die Stühle dort setzen, an den Tischen schreiben oder mit dem Finger über Vitrinen gleiten. Auch den Mülleimer darfst du anfassen und den Fußboden betreten. Damit begehst du keine Sachbeschädigung, selbst wenn deine Schuhe schmutzig sind.

Das Problem sind die lauten Töne, die aus dem Instrument herauskommen. Das ist dann eventuell eine Erregung öffentlichen Ärgernisses, so wie lautes Herumbrüllen oder mit Steppschuhen steppen. Gerade in Kirchen muss man leise sein. Das gehört zur Hausordnung. Also darfst du nicht einfach anfangen, Orgel zu spielen. Das ist aber keine Straftat, sondern höchstens eine Ordnungswidrigkeit.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich finde nicht, dass man alles anfassen darf, was in öffentlichen Gebäuden rumliegt und -steht. Auch wenn ich eine Karte für ein Konzert gekauft habe, beinhaltet das nicht das Betreten der Bühne und Benutzen der Instrumente. Professionelle Musiker könnten vor allem richtig sauer werden, da ihnen ihre Instrumente heilig sind. Ich könnte mir gut vorstellen, dass sie es zumindest versuchen würden, dich dafür rechtlich zu belangen. Ob ihnen Recht gegeben wird, weiß ich allerdings nicht.

Und auch in einem Restaurant ist doch nicht alles freigegeben, nur weil es ein öffentlicher Raum ist. Wo soll denn dieser Raum enden? Beim Eingang zur Küche? Und sind die Handtaschen der weiblichen Gäste dann auch gleich für jeden zugänglich, wenn sie dort im öffentlichen Raum an einem öffentlichen Stuhl hängen? Nein, ich denke, es gibt auch in der Öffentlichkeit viele Regeln über Besitz und Eigentum, die man beachten muss.

Also als Straftat würde ich es nicht sehen. Und rechtliche Schritte würden wahrscheinlich fallengelassen werden, weil es die Sache einfach nicht wert ist. Vor allem, wenn es keine Folgen mit sich bringt. Aber Beschwerden fände ich durchaus angebracht, ebenso wie Hausverbot etc. Und bei Instrumenten wäre ich mir vor allem nie sicher, ob ich sie nicht doch irgendwie beschädige, wenn ich sie falsch benutze. Man kann an einer Orgel ja auch etwas verstellen. Das würde dann langsam in Richtung Sachbeschädigung führen.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass es strafrechtlich irgendwie kritisch sein könnte, wenn man in einem öffentlichen Gebäude einfach auf einem Instrument spielt. Ich denke, solange man nichts kaputt macht, sollte man sicherlich auf diesem Instrument spielen können, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen, denn in meinen Augen fehlt hierfür vollkommen die rechtliche Grundlage.

Unabhängig davon, dass man meines Wissens nach keine Konsequenzen zu befürchten hat, ist dieses Verhalten natürlich menschlich nicht in Ordnung und ich würde dies auch nicht für gut befinden, wenn sich jemand in meinem Beisein so verhalten würde. Ich bin der Meinung, dass es zur grundlegenden Erziehung eines jeden Menschen gehört, dass ihm beigebracht wird, dass man nicht alles anfassen und benutzen darf, was einem nicht gehört!

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich denke auch nicht, dass man wegen Diebstahl angezeigt werden kann, wenn man in eine öffentliche Einrichtung geht und das dort herumstehende Musikinstrument benutzt. Immer hin lässt man das Musikinstrument dort stehen und nimmt es nicht mit nach Hause, weshalb die Anzeige wegen dem Diebstahl nicht ordnungsgemäß wäre. Sicherlich könnte man auch keine Anzeige wegen Sachbeschädigung stellen, wenn man das Musikinstrument ordnungsgemäß verwendet und man keine Abnutzungsspuren oder Beschädigungen oder desgleichen feststellen kann, dann gibt es wohl auch keinen Grund zu dieser Anzeige.

Aber ich denke, dass man eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekommen kann. Immer hin betritt man die Kirche ohne Erlaubnis. Zu dem kann man auch der Kirche verwiesen werden und dort Hausverbot lebenslänglich bekommen, was natürlich auch nicht schön wäre.Zu dem kann ich mir nun nicht vorstellen, weshalb man denn noch eine Anzeige kassieren könnte, wenn man keinen anderen Unfug anstellt. Zu dem sollte man beachten, wenn man noch jung ist und sein polizeiliches Führungszeugnis noch zum Bewerben benötigt, dass auch dieser Tatbestand im Führungszeugnis aufgelistet wird und, dass das sicherlich letztendlich auch nicht so schön ist.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Es ist wohl kein Straftatbestand, wenn man sich in der Kirche an die Orgel setzt oder in einem Lokal an den Flügel, allerdings finde ich es nicht wirklich angebracht, dass man einfach damit spielt, denn die Instrumente sind teuer und niemand hat es dir gestattet, es zu benutzen.

Ich würde mich nicht gut dabei fühlen, wenn ich ein Lokal führen würde, in dem ein Instrument steht und es jeder einfach benutzen würde und aus diesem Grund kann ich mir auch nicht vorstellen, so etwas zu tun.

» MrLeo95 » Beiträge: 184 » Talkpoints: 2,84 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Dass es sich nicht gehört, einfach so fremde Instrumente zu benutzen, sollte klar sein. Bevor hier einige total entsetzt sind und sonst etwas über mich denken, sollte ich vielleicht auch noch einmal betonen, dass ich wirklich niemals einfach so irgendwelche Dinge, die mir nicht gehören, auch nur anfassen würde. Es sei denn, man hätte es mir persönlich erlaubt. Nein, die Frage hier war wirklich nur rein fiktiv und ist wirklich nichts, was ich jemals real auch nur in Betracht ziehen würde.

Dass das Verhalten an sich inakzeptabel ist, darin sind wir hier uns wohl alle einig. Meine Frage wäre aber immernoch, welche Straftatbestände denn genau greifen würden, wenn denn überhaupt einer in Frage käme. Also welche Paragraphen könnten das sein, und welches Strafmaß käme dafür in Betracht?

Ob Hausfriedensbruch, wie kai0409 vermutet, zutreffen würde, da bin ich mir nicht sicher. Grundannahme sollte schließlich sein, dass man die Kirche oder das Lokal ganz normal während der Öffnungszeiten betritt. Man ist also nicht unbefugt im Gebäude. Nur das Instrument, das problemlos und ohne Absperrungen erreichbar steht, wird eben ungefragt benutzt.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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