Guthaben Rückzahlung ohne Erteilung von Lastschrifterlaubnis
Mittlerweile gibt es meines Wissens schon mehrere Handy-Anbieter, die den Service anbieten, dass man sich überschüssiges Prepaid-Guthaben, das man nicht mehr benötigt, auszahlen lassen kann. Die Auszahlung erfolgt logischerweise nicht in Bar in den Filialen, sondern per Bank-Überweisung. Gesehen habe ich diesen Service zuletzt bei Fonic.
Nun ist es aber so, dass bei dieser Auszahlungs-Option bei Fonic, wenn man sich online mit seinen Daten eingeloggt hat, nur ein bestimmtes Formular erscheint, das wohl allgemein der Angabe der Kontodaten, für welchen Zweck auch immer, dient. So stellt man über haargenau dasselbe Formular auch seine Bankdaten zur Verfügung, wenn man beispielsweise sein Prepaid-Guthaben über sein Bankkonto aufladen lassen oder die Aufladungen per Lastschrift-Verfahren bezahlen möchte.
Das Problem ist nun, dass man dieses Formular erst abschicken kann, wenn man ein Häkchen bei dem Feld gesetzt hat, bei dem steht, dass man dem Lastschrift-Verfahren einwilligt. Das spielt natürlich absolut keine Rolle, wenn man sich sein Guthaben auszahlen lassen möchte. Genau genommen möchte ich garantiert nicht meine Einverständniserklärung zum Lastschriftverfahren geben, da ich Fonic ja hinter mir lassen möchte. Sonst würde ich ja auch nicht mein gesamtes Guthaben auszahlen lassen wollen.
Ich nehme mal an, dass die Tatsache, dass man das Formular nur bei Setzen dieses Hakens absenden kann, eher ein technisches Problem ist, und keine Absicht. Eine Lösung wäre wohl, ein separates Formular für die Guthaben-Auszahlungs-Anfragen einzurichten, das ohne diese Erklärung auskommt. Nur denke ich irgendwie nicht, dass man sich in Kürze diese Mühe machen wird. Was bleiben also sonst für Möglichkeiten? Per E-Mail um Auszahlung bitten? Und ist dieses Vorgehen, das Eintragen der Bankdaten in jedem Fall mit dem Erteilen einer Lastschrifteinzugs-Erlaubnis zu koppeln, denn in Ordnung?
Mein Rechtsgefühl sagt mir, dass dieses Vorgehen sicherlich nicht in Ordnung ist. Man kann doch einen Vertragspartner nicht zur Einwilligung ins Lastschrift-Verfahren quasi zwingen, wenn dieser (völlig im Gegensatz dazu) vielmehr ein Guthaben ausgezahlt bekommen möchte. Wer weiß, ob es wirklich keine Absicht ist... Ich traue Wirtschaftsunternehmen mittlerweile viel Schlechtes zu und gerade bei Handy-Anbietern beziehungsweise Telefon-Anbietern gibt es nach meinem Wissen doch einige schwarze Schafe.
Ich würde an Deiner Stelle keinesfalls das Einverständnis zur Einziehung per Lastschrift von Deinem Konto erteilen. Sondern, wie Du schon sagtest, per E-Mail um Auszahlung bitten, unter Hinweis darauf, dass es ja wohl nicht sein kann, dass Du dieses Formular mit dem Häkchen bei Lastschrift abschicken musst. Wenn das nicht funktioniert, würde ich vorschlagen, aus Beweisgründen ein Einwurf-Einschreiben zu schicken, wobei ein Zeuge den Brief lesen sollte, sehen sollte, wie Du ihn in ein Kuvert und anschließend in den Briefkasten steckst. Dann sollte er mit Datum diese Beobachtung kurz notieren. Auf diese Weise kannst Du vor Gericht beweisen, dass Du nicht nur irgendetwas abgeschickt hast (Fonic könnte ja sagen "Wir haben nur einen leeren Umschlag bekommen!"), sondern was Du abgeschickt hast. In dem Brief würde ich unter Fristsetzung (zwei bis drei Wochen) um Auszahlung bitten und drohen, dass Du sonst einen Anwalt einschaltest, wenn das nicht passiert. Dieses Vorgehen allein wirkt manchmal schon Wunder, weil der Telefon-Anbieter so merkt, dass Du es ernst meinst und Dich auskennst, wie's läuft.
Das ist jetzt natürlich nur ein Vorschlag für's "Worst case scenario". Wahrscheinlich werden sie Dir auf eine einfache E-Mail hin Dein Guthaben auszahlen.
Die Auszahlung von Prepaidguthaben bei Enden der Sim-Gültigkeit war schon immer möglich. Nur vorher gab es dafür kein Online-Formular. Wenn dich dieser Haken da also stört, und das würde er mich auch, dann schreibe doch ganz einfach einen Brief mit der Bitte um die Auszahlung auf ein bestimmtes Konto. Die Kontodaten gibst du mit an und schreibst auch, dass sie nur für den Zweck der Auszahlung dienen. Das hat schon immer geklappt und sollte auch jetzt kein Problem sein, denn die Firmen sind soweit mir bekannt ja zur Auszahlung verpflichtet. Da du aber nicht gezwungen bist im Online-Profil um deine Auszahlung zu bitten, sondern dies auch schriftlich tun kannst, sollte die Angelegenheit nicht so dramatisch sein. Es ist zwar nicht schön, dass dieses Vorgehen mit der Lastschrifterlaubnis gekoppelt ist, aber man kann ja auch noch anders um Auszahlung bitten.
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