Hat man euch schon aus dem Urlaub an die Arbeit beordert?
Ich persönlich wurde noch nie aus dem Urlaub zurück an den Arbeitsplatz beordert und kenne bisher auch noch niemanden persönlich, dem das bisher passiert ist. Aber als Art "Befehl" fände ich das auch ziemlich unverschämt, egal, um welchen Beruf es geht. Auf eine freundliche Bitte oder Anfrage, krank gewordene Mitarbeiter zu ersetzen, würde ich schon eingehen, wenn ich sowieso nicht verreist bin. Aber es wirklich von mir zu fordern, und damit dann auch noch eine Fernreise zu nichte zu machen, da würde ich wirklich sehr ärgerlich werden.
Interessieren würde mich hierbei auch der rechtliche Hintergrund. Mir wurde mal gesagt, bei verbeamteten Personen wäre es rechtlich einwandfrei, sie jederzeit aus dem Urlaub zurück zu rufen. Aber wie sieht es mit Angestellten in der freien Wirtschaft aus? Meines Wissens ist im Arbeitsvertrag normalerweise nichts zu diesem Thema vermerkt. Was also gilt in so einem Fall?
Übrigens stimme ich auch den Äußerungen zu, dass ein Urlaubsabbruch aufgrund einer solchen Sachen ärgerlich wäre, auch wenn der Arbeitgeber dafür finanziell auskäme. Nicht nur, dass dadurch der Urlaub ja auch für die restliche Familie beeinträchtigt wird, und dass man seine wohlverdiente Erholungsmöglichkeit spontan verliert, auch zweifle ich ein wenig, ob die finanzielle Entschädigung in jedem Fall angemessen wäre.
Man nähme mal an, jemand fährt für einen Monat nach Japan. Zwei Tage nach seiner Ankunft dort wird er vielleicht schon zurückgerufen. Vielleicht würde das Unternehmen für die restlichen Tage, für die das Hotel bereits bezahlt wurde, aufkommen. Möglicherweise auch noch für den Rückflug. Aber würde der bereits erfolgte Hinflug bezahlt werden? Vermutlich nicht, weil er bereits zurück liegt. Dabei kann man sich in der Situation auch streiten, ob der sich finanziell gelohnt hat, wenn man nach zwei Tagen wieder zurück muss. Ich selbst würde es bei so einer kurzen Reise definitiv als Geldverschwendung sehen. Und dennoch ist es fraglich, ob man diese Ausgabe, die erst durch die Verkürzung des Urlaubs zur Verschwendung geworden ist, erstattet bekäme.
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