Arbeitsweg auch mit dem Fahrrad steuerlich geltend machen?
A fährt seit diesem Sommer jeden Tag mit dem Fahrrad zur Arbeit. Ein Weg ist 15 km lang. A hat bisher immer die Fahrt mit dem Auto auch bei der Steuer angegeben. A meint aber nun, dass sie die Fahrradkilometer nicht angeben kann. Der Weg ist länger als mit dem Auto, weil sie keine Autobahn fahren kann. Und da das Fahrrad auch kein Benzin verbraucht wird sie diese Kilometer nicht angeben können. Ist das richtig?
Kann man nicht denn Weg angeben, den man sonst mit dem Auto fährt oder wäre das Steuerbetrug? Fahrt ihr mit dem Fahrrad zur Arbeit und gebt die Kilometer, die ihr mit dem Fahrrad zurücklegt dann bei der Steuer an?
Wenn man seinen Arbeitsweg bei der Steuererklärung angibt, dann ist es völlig egal, wie man den zurücklegt. Du kannst mit dem Auto fahren, mit dem Zug, mit dem Fahrrad fahren oder laufen. Das ist alles egal, es sind immer pro Kilometer 30 Cent, die Du ansetzen kannst. Es kommt nicht darauf an, unbedingt Benzin zu verbrauchen. Dabei gilt, das man den kürzesten Weg wählen muss, aber wenn man den nicht nutzen kann, etwa weil man keine Autobahn fahren kann, dann darf man auch eine andere Strecke einreichen, muss das aber begründen.
Es ist egal, wie du zur Arbeit kommst. Es wird pro Entfernungskilometer gerechnet. Wenn du einen längeren Weg als den kürzesten wählst, musst du das begründen. Wenn die tatsächlichen Kosten höher sind als die Entfernungspauschale, kannst du die tatsächlichen Kosten absetzen, also beispielsweise Taxifahrten, wenn du den Zug verpasst oder eine Monatskarte, die teurer ist.
Vollkommen egal ob zu Fuß, Fahrrad, Bahn oder Raumschiff (wobei das sicher anders besteuert werden würde), es zählen die Kilometer von deinem Wohnplatz bis zu Arbeit. Hatte auch immer meine S-Bahn Tickets aufgehoben, weil ich dachte, die brauche ich als Nachweis aber nein, man braucht das nicht mehr. Reine Entfernungssache.
Eine Entfernungspauschale für eine Fahrt, Hin- oder Rückfahrt, kann angesetzt werden. Ich finde, dass 30 Cent für 15 Kilometer schon etwas ausmachen für ein Fahrrad. Ferner weiß ich nicht, ob A zusätzlich bei den Werbungskosten den beruflichen Nutzungsanteil für sein Fahrrad angeben kann, das sind die Kosten für Reparaturen, Wartung, Pflege und Abschreibung.
Prinzipiell ist es völlig egal wie und mit was man den Weg zur Arbeit zurücklegt. Das interessiert niemanden, wenn du deine Steuererklärung abgibst. Als Fahrradfahrer kann man hier also durchaus profitieren. Man kann auch zu Fuß gehen, wenn man die Distanz schafft. Das man Benzin verbraucht ist an dieser Stelle überhaupt nicht relevant. Das ist das tolle an der Entfernungspauschale. Man könnte sie auch auf bestimmte Fahrzeuge beschränken, aber das ist ja glücklicherweise nicht so.
Wie alle schon geschrieben haben, kommt es ja nicht auf den Benzinverbrauch an. Selbst wenn A täglich mit einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit kommt, ohne was bezahlen zu müssen, bleibt ein Arbeitsweg von (einfach) 15 Km. Und diese Strecke kann steuerlich geltend gemacht werden.
@Cid: Die Km-Pauschale beinhaltet alle Kosten der Reparatur, Wartung und Anschaffung. Schließlich kannst du auch die Kosten für dein Auto nicht auch zusätzlich explizit von dem zu versteuernden Einkommen absetzen. Einziger Unterschied - soweit ich weiß - dürfte sein, wenn der Wagen auf Grund eines Unfallschadens repariert wird und der Unfall auf dem Weg zur Arbeit passiert ist.
Das war mir nun neu. Ich meine, dass man das in der Steuererklärung angibt, dass man so und so viele Tage mit den Fahrer in einer solchen Entfernung fährt, war mir klar. Habe ich auch bisher so angegeben, wenn ich mal einen solchen Fall hatte, dass ich zur Arbeit zum Fahrrad gefahren bin. Aber ich wusste eben nicht, dass es auch pauschal mit einer Kilometerpauschale wie beim Auto gehandhabt wird. Da kann man ja profitieren!
Prinzipiell ist es völlig egal wie und mit was man den Weg zur Arbeit zurücklegt. Das interessiert niemanden, wenn du deine Steuererklärung abgibst. Als Fahrradfahrer kann man hier also durchaus profitieren. Man kann auch zu Fuß gehen, wenn man die Distanz schafft.
Ab wie viel Kilometer würde dies denn relevant sein? Ab wann würde man profitieren? Ich denke mal, dass das schon so viele Kilometer sind, das man dann sowieso zum Auto oder ähnlichen greift?
Ab wie viel Kilometer würde dies denn relevant sein? Ab wann würde man profitieren? Ich denke mal, dass das schon so viele Kilometer sind, das man dann sowieso zum Auto oder ähnlichen greift?
Da gibt es keine Grenze, das würde schon ab einem Kilometer gelten. Also egal, wie weit oder kurz Du fährst, Du kannst die Kilometer immer angeben und da muss keine Mindestanzahl zusammenkommen.
Die Zeiten, wo es unterschiedliche Pauschalen für die Verkehrsmittel gab, sind zum Glück vorbei. Es werden bei den Fahrzeugen pauschal 30 Cent für die einfache Entfernung angesetzt. Allerdings werden nicht mehr als 4.500 Euro an Fahrtkosten pro Jahr berücksichtigt. Wenn man nun bedenkt, dass das Finanzamt ohne Rückfragen 280 Arbeitstage akzeptiert, dann macht das bei A Werbungskosten in Höhe von 1.260 Euro alleine für die Fahrten zur Arbeit aus.
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