Kunde nahm McDonalds Bon aus dem Müll -Einlösung verweigert!
In Wien gab es vor kurzem wieder eine Aktion mit Gutscheinen beim McDonalds. Eine Gruppe Jugendlicher mit zehn Leuten hatte einen Bogen an Gutscheinen dabei. Nachdem sie ihre Wunschgerichte eingelöst hatten, warfen sie den Rest an Gutscheinen in den Müll neben der Kasse. Ein junger Mann sah das und holte die wieder aus dem Abfalleimer. Er studierte die kurz und wollte dann eine rabattierte Speise an der Theke mit Gutschein haben.
Eine Mitarbeiterin, der den Mann vorher beobachtet hatte, verweigerte dem Mann die Annahme der Gutscheine, weil sie nicht seine eigene gewesen wären, sondern aus dem Müll geholte. Der Mann regte sich furchtbar auf, was ihm aber nichts nützte und verließ darauf fluchend die McDonalds Filiale.
Hat die Angestellte richtig gehandelt oder hätte sie die Bons annehmen müssen? Der Kunde argumentierte, dass die anderen die nicht mehr wollte und es egal gewesen wäre, ob die diese einlösen oder er oder gelten Sachen aus dem Müll genommen bei solchen Aktionen einfach nicht?
Ich denke, die Verkäuferin hätte die ungenutzten Gutscheine akzeptieren müssen, denn die Besitzer haben sie schließlich weggeworfen. Der Kunde hat sie nicht gestohlen und hätte sie somit einlösen können. Wenn jemand Geld auf der Straße verliert und ein anderer findet zum Beispiel einen Euro, kann er sich dafür schließlich auch ein Eis kaufen. Bei der Verkäuferin hätte trotzdem die Kasse gestimmt und alles wäre gut.
Wie die Rechtslage hier aussieht, kann ich nicht sagen, falls es für so einen Fall überhaupt eine Vorschrift gibt. Auf jeden Fall kann ich den Kunden verstehen, dass er sich aufgeregt hat, weil die Kassiererin den Gutschein nicht annehmen wollte. Sicher war es ursprünglich nicht sein eigener Gutschein, aber die Besitzer wollten sie doch offensichtlich nicht haben, wenn sie sie schon entsorgt haben. Ich habe bei Mc Donalds auch schon mal Gutscheine weitergegeben und die neuen Besitzer haben sie problemlos einlösen können, obwohl die Kassiererin dies mitbekommen hat, dass die Gutscheine von mir waren.
Aber es war doch so ähnlich, weil ich die Gutscheine nicht mehr wollte, nur habe ich ihn eben nicht erst in den Müll geworfen. Wahrscheinlich hat die Verkäuferin sich einfach daran gestört, dass der Gutschein, den der Mann einlösen wollte, aus dem Mülleimer kam. Aber ich bin trotzdem der Meinung, dass sie den Gutschein hätte annehmen sollen. Er war noch nicht eingelöst und darum gültig.
Echt komisch. Hier in München brauche ich nicht mal einen Gutschein. Ich sage einfach nur die Nummer von dem Coupon und die Mitarbeiter machen keine Probleme deswegen. Die Gutscheine sind doch nichts besonderes, werden tausendfach überall verteilt, die kann man sich online ausdrucken und, wenn ich mich recht erinnere, gibt es sogar McDonald`s App mit den Gutscheinen.
Ich hätte mich in der Situation auch aufgeregt, hätte nach dem Schichtleiter gefragt. Ist doch völlig egal, auf welchem Weg ich zu dem Gutschein gekommen bin. Schließlich bezahle ich ja mein Essen, auch wenn es dadurch etwas günstiger für mich ist.
Ich weiß auch nicht, ob sie rechtens gehandelt hat, aber ich glaube eigentlich, dass es im Prinzip egal ist, ob man einen Gutschein nimmt, den man gerade aus dem Mülleimer geholt hat oder ob man einen mitgebrachten nimmt. Der Kunde hatte sich meines Erachtens nach zurecht aufgeregt. Solche Gutscheine werden ja zuhauf verteilt, man kann sie selbst drucken und es gibt sogar eine McDonalds-Gutschein-App! Und bei der App kann man das immer wieder verwenden und das stört auch keinen.
Ich bin der Meinung die Verkäuferin hätte die Bons annehmen müssen, da sie in den Müll geworfen wurden und somit kein Besitzer haben. Außerdem gibt es diese Coupons sowieso wie Sand am Meer und in unserer Filiale liegen sogar vor der Kasse noch welche aus. Daher weiß ich gar nicht was die Frau an der Kasse hatte, da ihr das doch im Grunde völlig egal sein kann. Wenn der Mann diese Coupons draußen auf dem Parkplatz gefunden hätte, würde sie das genauso wenig interessieren. Deshalb kann ich die Wut des Mannes sehr gut nachvollziehen. Eventuell war die Dame auch einfach nur schlecht gelaunt an dem Tag und wollte ihren Frust rauslassen, indem sie die Kunden etwas ärgert.
Meistens liegen die Gutscheine sowieso an der Kasse und man kann sich da einfach bedienen, deswegen verstehe ich nicht, wieso die Frau die Annahme von den Gutscheinen verweigert hat. Was würde sie machen, wenn ich zusammen mit einer Freundin zum McDonalds gehen würde und wir uns einen Bogen mit Gutscheinen teilen würden? Da würde sie mit Sicherheit auch die Gutscheine annehmen, oder?
Ich kann mir vorstellen, dass die Frau sich vor den Gutscheinen geekelt hat, weil sie in der Mülltonne waren und jemand eben in die Mülltonne gegriffen hat um sich diese Gutscheine zu holen, ich hätte dem Mann vielleicht angeboten, dass er sich einen neuen Bogen nehmen soll, weil ich nicht gerne etwas anfassen würde, was schon in der Mülltonne war, aber dafür müsste sie sich nicht herausreden, darüber kann man ja sprechen.
Da auf den Gutscheinen kein Name draufsteht, kann man die an jede beliebige Person weitergeben und wenn man sie irgendwo findet, darf man sie auch behalten und verwenden. An der Kasse ausliegen habe ich die Coupons bei uns zwar noch nicht gesehen, aber immerhin kann man sie sich auch im Internet ausdrucken, also hätte der Kunde die selben Gutscheine auch woanders herbekommen können, als eben aus dem Mülleimer. Vielleicht hat sich die Dame einfach daran gestört, dass jemand etwas aus dem Müll fischt, entweder weil sie sich ekelte (mehr als leere Verpackungen befindet sich in einem McDonalds-Mülleimer aber meistens sowieso nicht), oder weil sie es einfach "assi" fand und ihm deshalb nicht gönnen wollte. Richtig war es jedenfalls nicht und ich hätte mich eventuell sogar beim Restaurantleiter beschwert.
Die Reaktion der Kassiererin kann ich auch überhaupt nicht verstehen. Es kann ihr doch egal sein, woher der Kunde den Gutschein hatte, vor allem da es sie ja in den Aktionszeiträumen überall gibt, man sie sich sogar im Internet ausdrucken oder über die App abrufen kann. Die sollen ja eigentlich positive Werbung für das Unternehmen sein. Wenn ich der Kunde gewesen wäre, dann hätte ich den Schichtleiter verlangt. Ich denke schon, dass sie zwar rein rechtlich aufgrund der Privatautonomie die Annahme verweigern kann, aber Kundenservice sieht anders aus. Mal davon abgesehen, wie schnell so etwas negative Mundpropaganda für ein Unternehmen bedeuten kann.
Ich habe selbst auch schon Gutscheine direkt vor der Kasse verschenkt und habe auch schon einmal Gutscheine geschenkt bekommen von anderen Kunden, weil ich meine vergessen hatte. Das haben jedes Mal die Angestellten an der Kasse mitbekommen und es gab nie ein Problem. Als ich meine vergessen hatte, habe ich sogar noch einen kompletten Bogen neue Gutscheine zu meinem Essen dazu bekommen. Ich kann also wirklich nicht verstehen, was die Frau an der Kasse da für ein Problem hatte.
Barbara Ann hat geschrieben:Wie die Rechtslage hier aussieht, kann ich nicht sagen, falls es für so einen Fall überhaupt eine Vorschrift gibt.
Ja, gibt es: § 959 BGB, "Aufgabe des Eigentums". Wenn man mit dem Willen, dass das Eigentum erlöschen soll, den Besitz an einer Sache aufgibt, verliert man das Eigentum und die Sache wird herrenlos (sogenannte Dereliktion). Dann kann jeder andere sich die Sache aneignen und neues Eigentum daran begründen, ohne dass es sich mangels Wegnahme (die den Bruch fremden Gewahrsams voraussetzt) um Diebstahl handeln würde. Hier war die Besitzaufgabe gegeben durch das in den Müll Werfen und dadurch auch deutlich der Wille zur Aufgabe des Eigentums an den Gutscheinen erkennbar. Am Frankfurter Flughafen gibt es wohl sogar Müllbehälter, um sich vor dem Einchecken nicht erlaubter Gegenstände zu entledigen, die mit "Eigentumsaufgabe, § 959 BGB" beschriftet sind.
Daher ist die Sache rechtlich völlig klar, dass die Angestellte die Gutscheine hätte annehmen müssen. Etwas anderes wäre es nur gewesen, wenn sie gesehen hätte, wie der junge Mann diese jemand anderem weggenommen hätte.
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