Endgrundstück bei Gartenanlage zum dauerhaften wohnen nutzen
Wir haben ja in einer recht großen Anlage unseren Kleingarten. Dabei liegen wir selbst an einer Außengrenze und müssen nie durch die Anlage, um unseren Garten zu erreichen. An einem Anlagenrand haben sich einige Gärten so entwickelt, dass die Häuser darin das ganze Jahr genutzt werden. Wobei ja dauerhaftes bewohnen normal nicht gestattet ist.
Nun will vermutlich in den nächsten zwei bis drei Jahren ein Nachbar hier seinen Garten aufgeben. Er hält ihn jetzt nur noch halbwegs in Schuss, baut aber nichts mehr direkt an. Der Garten ist mindestens doppelt so groß wie unser Garten und es wäre kein Problem ihn an das öffentliche Netz bei Wasser, Abwasser und Strom anzuschließen.
Da ja einige Gärten in dieser Anlage schon zum Dauerwohnen genutzt werden, denke ich schon einige Zeit darüber nach, wie groß die Chancen stehen auch für diese Garten eine entsprechende Genehmigung zu bekommen. Vor allem, wo müsste man deswegen nachfragen? Der Vorstand des Gartenvereines ist ja am Ende nur zu fragen, ob er auch zustimmt, wenn die Behörden mitspielen.
Bei uns in der Anlage mussten wir damals unterschreiben, dass man im Garten nicht dauerhaft wohnen darf und auf jeden Fall noch eine richtige Wohnung oder ein richtiges Haus als Wohnsitz nachweisen muss. Im Übrigen ist unsere Gartenparzelle an das kommunale Abwassernetz angeschlossen und wird über den örtlichen Stromversorger mit Elektroenergie versorgt. Man könnte auch theoretisch problemlos da wohnen, wenn man mit den paar wenigen Quadratmetern der Laube klar kommen würde.
Unser Garten liegt in den neuen Bundesländern und da gibt es auch einige Anlagen, wo die momentanen Pächter noch dort wohnen dürfen. Das ist noch so ein Überbleibsel aus DDR Zeiten, wo man wohl den Leuten die Rechte nicht grundlos entziehen wollte, die sie gewohnt waren. So weit uns damals erklärt wurde, ist es heute nicht mehr möglich, einfach so ein Dauerwohnrecht für einen Kleingarten zu erhalten, das nicht schon besteht.
Vielleicht ist es möglich, dass man dieses Wohnrecht übernimmt, wenn der Pächter der da seinen Garten abgeben will auch so eines hatte. Aber nicht mal da wäre ich mir sich, ob es da nicht dann einfach heißt, dass dieses Recht nur personengebunden ist?
Ich würde da einfach mal beim Bauamt nachfragen. Die können dir da sicherlich Auskunft geben. Dort kann man dir auch sagen, ob ein Anschluss ans örtliche Leitungsnetz überhaupt rentabel ist. Wenn das nächst gelegene Rohr von der Gartengrenze ewig weit weg ist, können da die Kosten leicht ins uferlose steigen. Da fragt sich, ob dann nicht ein anderes Grundstück preiswerter käme. Dann ist das zwar vielleicht technisch kein Problem, aber unrentabel.
Dieser Garten liegt direkt an der Straße und damit dürften Wasser und Abwasser kein Problem sein von der Entfernung her gesehen. Zumal auch daneben, wenn auch außerhalb der Gartenanlage, Gebäude vorhanden sind, die ans öffentliche Netz angeschlossen sind. Da sehe ich das geringere Problem.
Es geht eben viel mehr darum, ob man eben so einen Garten im Ganzen aus der Vereinsanlage bekommt. Vom Verein her sehe ich da auch keine Probleme, da eh viele Gärten leer stehen und man sicherlich froh ist, wenn man sich von diversen Gärten trennen kann. Gerade, weil sie eben am Rand liegen und recht einfach aus dem Vereinsbesitz genommen werden können.
Dass man die Grundstücksgrenze des Vereinsgeländes neu zieht, das geht vermutlich schon, wenn das die Verantwortlichen wollen. Allerdings wird auch das einiges kosten, nehme ich an. So wie ich die Sachlage einschätze, wirst du dann möglicherweise einen Vermesser bezahlen müssen, der dein Grundstück vermisst. Ferner wirst du wohl die Kosten tragen müssen, dass die Grundbücher geändert werden und dafür auch neue Pläne angefertigt werden müssen.
Allerdings wirst du dann das Grundstück vermutlich käuflich erwerben müssen. Ich kann es mir kaum vorstellen, dass eure Kommune das einzelne Grundstück verpachten würde. Selbst wenn das der Fall wäre, dann würde die Pacht sicher höher liegen, als die momentan subventionierte Pacht im Kleingarten.
Wie die Chancen stehen? Das hängt sicherlich von Kommune zu Kommune von den Kommunalverfassungen und von der Einstellung der Mitarbeiter in den Behörden ab. Sicherlich hängt das auch von der Finanzlage der Kommune ab.
Wie die Situation bei euch ist, weiß ich nicht. Ich kenne auch euren Vorstand nicht. Ich weiß auch nicht, wie viel Mitspracherecht so ein Verbandschef überhaupt hat. Ich frage mich nur, warum du erst zu den Behörden gehen willst. Ich persönlich fände es nahe liegender, einfach zuerst mal mit dem Vorstand ein unverbindliches Sondierungsgespräch zu führen und zu erfragen, ob er sich das generell überhaupt vorstellen könnte. Das kostet nichts und in der Kolonie bist du sowieso öfter. Bei einer Erkundigung bei den Behörden würde ich fürchten, dass die Bearbeitung so einer Anfrage schon Geld kostet. Wenn dann der Vorstand trotz behördlicher Erlaubnis einfach stur Nein sagt, einfach weil er keine Lust hat, dann hast du Ausgaben getätigt und Hebel in Bewegung gesetzt und vermutlich mehr Frust und ein größeres Misserfolgserlebnis als mit einer simplen Frage von Mensch zu Mensch.
Ich frage mich auch, ob es nicht einfacher wäre, ein Grundstück zu kaufen, das bereits voll erschlossen ist. Manchmal gibt es einfach noch Baulücken oder auch einzelne Grundstücke aus Zwangsversteigerungen preiswert. Dann muss man nur noch eine Laube aufstellen und kann den Garten von Anfang an so gestalten wie man mag. Zudem kann man dann die Laube von Anfang an so planen, dass Anbauten nachträglich problemlos möglich sind. Aber das ist deine persönliche Entscheidung.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann willst du zwei Parzellen am Rand der Gartenanlage übernehmen, zusammenlegen, dort bauen und dauerhaft wohnen, oder? Ich glaube nicht, dass das so einfach ist, aus einem Stück der Gartenanlage ein richtiges Wohngrundstück zu machen. Denn wahrscheinlich wird das gesamte Grundstück der Kleingartenvereinsanlage im Bebauungsplan nicht als Wohngrundstück ausgezeichnet sein.
Das Grundstück müsste also erst einmal von der Gemeinde umgewidmet werden. Davor wirst du es aber wahrscheinlich kaufen müssen. Da kommen dann Vermessungskosten, Notarkosten, Kosten für die Änderung im Grundbuchamt und so weiter auf dich zu. Dann brauchst du natürlich auch eine Baugenehmigung, sobald du etwas umbauen willst. Auch die Erschließungskosten für Strom, Wasser, Abwasser sind nicht ohne, auch wenn es direkt neben der Straße liegt. So einfach und preiswert wie du dir das vorstellst, wird es wahrscheinlich nicht sein.
Ich würde wahrscheinlich beim Bauamt nachfragen, ob es überhaupt möglich ist und mit welchen Kosten du rechnen müsstest. Die sind eine öffentliche Behörde und sollten dich zumindest beraten, ob es möglich ist und welche Schritte du unternehmen musst. Persönlich vorsprechen geht im übrigen deutlich schneller, als schriftlich Auskunft einzuholen. Natürlich musst du auch mit dem Vorstand reden, aber das würde ich wahrscheinlich erst machen, wenn ich wüsste, ob es überhaupt geht.
Alternativ kannst du auch erst einmal die Leute in der Gartenanlage fragen, ob sie offiziell dort wohnen oder nur geduldet sind. Und wie sie die Probleme mit Strom, Wasser, Abwasser und Heizung gelöst haben.
@danty: Was für Kosten damit verbunden wären, wenn diese Idee in die Tat umgesetzt werden kann, ist mir schon klar. Dafür habe ich das alles schon einmal mitgemacht, was Grundstückskauf samt seinen Nebenkosten und Anschluss an die öffentlichen Netze angeht. Dass ich das nicht für ein Lächeln und einen feuchten Händedruck bekomme, ist mir schon bewusst.
Was die schon dauerhaft genutzten Grundstücke angeht, so liegen sie eben mehr oder weniger gegenüber am anderen Rand der Anlage und grenzen dort genauso an eine öffentliche Straße, wo sämtliche öffentlichen Netze zugänglich sind. Und nein, sie sind dort nicht nur geduldet.
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