Bis zu welcher Höhe Bargeldgeschenke an Hartz4 Empfänger?
Hartz4 Empfängern wird ja bekanntlich und sprichwörtlich bis ins Essfach hinterher gemacht, was deren Einkünfte und aktuelle Vermögenssituation angeht. Nun würde mich ja mal interessieren bis zu welcher Höhe Hartz4 Empfänger Bargeldzuwendungen monatlich oder auch jährlich in Empfang nehmen könnten, ohne irgendwelche Nachteile daraus zu ziehen?
Eine sogenannte Obergrenze schreibt der Gesetzgeber hier nicht vor, denn alle Einnahmen und auch Einkünfte müssen dem Amt gemeldet werden. Hartz 4 setzt ja in der Regel eine gewisse finanzielle Bedürftigkeit der betreffenden Person voraus, die bei einer finanziellen zusätzlichen Einnahme sich natürlich dann vermindert. Das sieht nun einmal der Gesetzgeber so vor und wendet es auch in der Praxis natürlich so an.
Grundsätzlich werden alle Einnahmen vom Amt angerechnet. Nur im Falle von Erwerbstätigkeit gibt es minimale Freibeträge.
Sollte das Amt davon erfahren, wird alles voll angerechnet. Wenn es sich allerdings um eine Zahlungserstattung für eine vorherige Auslage handelt, sollte es auch für diese kein Problem sein, wenn der Geldgeber dies so bestätigt.
Die Kernfrage besteht in erster Linie darin, ob es sich dabei um sogenanntes Vermögen handeln kann. Ein Hartz 4 Empfänger darf nämlich nur über ein Schonvermögen verfügen. Bei höheren Summe muss man den höheren Wert genau beziffern. Bekommt man beispielsweise ein Bargeldgeschenk zur Anschaffung einer Waschmaschine sieht die Sache schon anders aus.
Damit entlastet man unter Umständen sogar das Amt, weil diese sonst dafür zahlen müssten. Allerdings funktionieren keine Bargeldgeschenke die als Altersvorsorge dienen sollten. Diese muss man nämlich erst einmal als Kosten zum Leben sprich Lebenshaltungskosten verwenden.
So weit ich weiß dürfen Kinder Geldgeschenke bis zu einer Höhe von 50€ jährlich behalten und es darf nicht angerechnet werden. Da gab es doch mal den Fall, dass eine Mutter gegen die Anrechnung geklagt hatte. Die Oma hatte den Kindern Geld auf deren Konto überwiesen.
In der Praxis werden wohl die meisten Hartz 4 Empfänger Geldgeschenke, die sie in bar erhalten haben, verschweigen. Somit taucht das Geld auf keinem Kontoauszug auf und es kann nicht überprüft werden. Wobei dass natürlich nicht ganz in Ordnung ist. Aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass nach Weihnachten alle Hartz 4 Empfänger zum Arbeitsamt rennen und mitteilen, wieviel Geld sie denn geschenkt bekommen haben.
Umgehen kann man diese Regelung auch,indem man eben direkt etwas kauft und verschenkt. Das kann nicht angerechnet werden.
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