Prüfungszulassungsbedingungen kurz vor der Prüfung ändern?

vom 31.07.2013, 19:42 Uhr

Dieses Semester war es an der Uni etwas chaotisch und keiner wusste bei manchen Kursen so recht, was man denn eigentlich dort machen musste. Der Kurs war freiwillig und es war quasi eine Ergänzung zu einer Vorlesung, so dass man nicht hingehen musste. Da er nur sehr blöd in meinen Stundenplan gepasst hat, war ich auch nur viermal da, manch andere waren nur die erste Stunde da und danach nie wieder, der Kurs war also allgemein ziemlich schlecht besucht.

Nun mussten wir dort zwei Gruppenarbeiten abgeben, was auch jeder von Anfang an wusste. Das haben die meisten dann auch abgegeben. Kurz vor Ende des Semesters, eine Woche vor den Prüfungen, sollten wir dann noch eine weitere Aufgabe abgeben, wovon vorher keiner etwas gehört hat. Im Kurs waren insgesamt 160 Leute und sie hatte dann auch eine Liste rum geschickt mit den Leuten, die noch nicht für die Prüfung zugelassen werden konnten, weil sie diese Aufgabe noch nicht abgeben hatten und das waren ganze 155 Leute. Sie hatte es wohl einmal im Kurs kurz erwähnt, aber ist dann nie weiter darauf eingegangen.

Ich habe es dann noch geschafft, allerdings war das ziemlich nervig, da ich mit den Klausurvorbereitungen beschäftigt war und wirklich keine Lust hatte noch eine Ausarbeitung mit 5 Seiten zu schreiben.

Mich würde mal interessieren, was ihr von der Sache haltet. Hattet ihr es auch schon einmal, dass ihr erst kurz vorher von einer solchen zusätzlichen "Leistung" erfahren habt? Wie würdet ihr euch dann verhalten?

» Wunschkonzert » Beiträge: 7184 » Talkpoints: 42,56 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Bei uns würde es einen Aufstand geben, wenn wir auf einmal eine zusätzliche Aufgabe für die Klausurzulassung machen müssten. Bei uns gilt die Modulbeschreibung, es dürfen nur die Prüfungen beziehungsweise Prüfungsvorleistungen verlangt werden, die dort drin stehen.

Vor allem kurz vor den Prüfungen finde ich es unmöglich, auf einmal eine weitere Aufgabe zu verlangen. Vielleicht war die Dozentin etwas genervt, weil so wenig Leute in ihrem Kurs waren, sich aber so viele für die Prüfung angemeldet haben, dass sie selbst noch ein bisschen vorher aussortieren wollte. Vielleicht waren ja am Ende nur die 5 Leute im Kurs, die zugelassen waren und sie hatte keine Lust 160 Prüfungen zu korrigieren. Aber ich finde es trotzdem falsch und ungerecht. Erst recht, wenn es anders in der Studienordnung steht.

Bei uns hätte es massiv Beschwerden beim Prüfungsamt und Prüfungsausschuss gegeben, weil es gleich so viele Leute betroffen hätte. Wenn also in der Modulbeschreibung wirklich nur 2 Gruppenarbeiten als Vorleistung stehen, dann hätte sie nur die zwei verlangen dürfen und dann hätte sie bei uns alle prüfen müssen, die diese erbracht haben und hätte dazu wahrscheinlich noch eine ordentliche Standpauke vom Prüfungsausschuss bekommen. Bei uns ist das gar nicht gerne gesehen, wenn Dozenten eigenmächtig die Prüfungsmodalitäten ändern, denn wenn einer anfängt, ziehen andere nach und das endet im Chaos.

Mal davon abgesehen, wenn auf der Liste, die sie herum geschickt hat, Namen und/oder Matrikelnummern standen, hätte es bei uns auch gleich noch einen Aufstand aufgrund von Verletzung des Datenschutzes gegeben. Wir haben da so ein paar Spezialisten im Studiengang, die jede kleinste Verletzung sofort an die große Glocke hängen.

» danty » Beiträge: 540 » Talkpoints: 4,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Das kenne ich so ehrlich gesagt überhaupt nicht. Ich kenne das eher so, dass man direkt in der ersten Stunde mitgeteilt bekommt, wie die Prüfungsleistungen aussehen und was man da genau machen muss und wie die Zulassungsbedingungen aussehen. Ich persönlich würde mir ziemlich veräppelt vorkommen, wenn erst kurz vor knapp darüber ein Wort verloren wird. Das wirkt auf mich nicht besonders professionell und da hätte ich auch Beschwerde eingereicht.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



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