Bedingt die Zwangsräumung immer einer Räumungsklage?
Bei Bekannten im Haus war heute eine Zwangsräumung. Dort musste eine Familie mit 3 Kindern das Haus verlassen. Ein Möbelwagen stand vor der Tür und ein Polizeiwagen, der die Familie abgeholt hat. Meine Bekannte meinte, dass schon lange feststand, dass die Familie eine Zwangsräumung bekommt. Bedingt eigentlich eine Zwangsräumung immer einer Räumungsklage? Wissen die Leute eigentlich, wann sie ganz genau die Wohnung räumen müssen? Wird sowas per Gericht dann festgesetzt und ist die Räumungsklage dann gleich auch Bestandteil der Zwangsräumung? Kann man gegen eine Räumungsklage dann noch angehen?
Normalerweise ist es so, dass erst eine Räumungsklage bei Gericht eingereicht wird. Meist wird solch eine Räumungsklage vom Vermieter eingereicht, wenn man mit der Miete in Rückstand ist. Aber eigentlich ist es zu dem noch so, dass vor der Räumungsklage noch viele Mahnschreiben vom Vermieter kommen.
Letztendlich bekommt man dann vom Gericht ein Schreiben, dass eine Räumungsklage eingereicht wurde. Dann hat man die Chance gegen die Räumungsklage Gegenanzugehen, da sollte man sich dann am besten einen Anwalt nehmen. Wenn man die offene Forderung dann bezahlt und der Vermieter sich dann eventuell sogar auf eine Ratenzahlung einlässt, hat man vielleicht noch einmal die Chance der Zwangsräumung entgegen zu wirken. Aber letztendlich entscheidet der Richter, wenn der Vermieter seine Klage nicht zurückzieht.
Wenn der Richter dann für den Vermieter entscheidet, bekommt man vom Gericht ein Schreiben, wie lange man Zeit hat, die Wohnung zu räumen. Wenn man die Frist nicht einhält, dann steht die Zwangsräumung vor der Tür. So weit ich weiß, bekommt man dann auch noch einmal ein Schreiben mit dem Datum der Zwangsräumung, wann diese dann letztendlich durchgeführt wird. Bis dahin hätte man theoretisch Zeit die Wohnung auf eigene Faust zu verlassen, wenn das nicht passiert, steht der Umzugswagen und die anderen Personen alle vor der Tür. Also im Großen und Ganzen weiß man, wann die Zwangsräumung durchgeführt wird und, was da auf einen zukommt und vor allem, wann es auf einen zukommt.
Eine Räumung läuft immer über das Gericht und eine Zwangsräumung kann man auch nicht einfach so durchführen, dass wäre sicherlich nicht rechtens. Und man kann immer gegen eine Räumungsklage angehen, egal, ob man im Recht oder im Unrecht ist.
Ich kenne es nur so, dass zuerst einmal das Gerichtsverfahren durchlaufen werden muss. Das heißt, der Vermieter erhebt Räumungsklage. Dann hat der Mieter erstmal bis zu einer festgesetzten Frist Zeit, sich zu äußern, wobei ihm dass im Falle einer erfolgten fristlosen Kündigung wegen Mietrückstandes ohnehin nichts mehr bringen dürfte. Der Richter wird letztendlich ein Urteil fällen und darin den Mieter zur Herausgabe der Mietsache verurteilen, das heißt, er muss nun ausziehen.
Ich glaube es gibt dann nochmal eine Frist, in der der Mieter die Gelegenheit hat, dies zu tun, da bin ich mir aber nicht sicher. Jedenfalls kann der Vermieter mit dem Urteil in der Hand dann zum Gerichtsvollzieher gehen und diesen zur Durchführung der Zwangsräumung beauftragen. Den Tag, an dem diese stattfinden soll, teilt der Gerichtsvollzieher dem Mieter dann auch noch schriftlich mit. Er hat dann also immer noch Gelegenheit, von selbst zu verschwinden.
Gerade in Großstädten kann dieser ganze Ablauf sehr lange dauern, weil die Gerichte und Gerichtsvollzieher einfach sehr viel zu tun haben. Das ist für den Vermieter dann natürlich eine harte Geduldsprobe, er muss aber trotzdem diesem Ablauf folgen und darf nicht einfach selbst aktiv werden und die Wohnung räumen.
Die Polizei braucht man zu einer Zwangsräumung eigentlich nicht zwingend. Es sei denn, der Mieter macht die Tür nicht freiwillig auf. Dann darf der Gerichtsvollzieher die Wohnung nur im Beisein der Polizei öffnen lassen (von einem Schlüsseldienst).
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