Was sollte eine Hundehaftpflichtversicherung abdecken?

vom 29.07.2013, 09:43 Uhr

Aus gegebenem Anlass beschäftige ich mich gerade mit der Suche nach der richtigen Haftpflichtversicherung für meinen Hund. Da ich mit meinem letzten Hund einige schlechte Erfahrungen gemacht habe, was Beschädigungen an Mietsachen angeht, ist mir ganz wichtig, dass die neue Versicherung für meinen aktuellen Hund diese unbedingt abdeckt.

Kurz die Geschichte dazu: Mit altem Hund in neue Wohnung gezogen. Vermieter hat extra neuen Teppich legen lassen noch am Einzugstag. 2 Tage später war der Teppich, nun ja sagen wir es so, leicht beschädigt.

War für mich und für den Vermieter natürlich wenig erfreulich. Einzig der Hund hatte seinen Spaß an den Fetzen. Die Versicherung (Agila) hatte die Mietsachschäden im Kleingedruckten ausgeschlossen und so durften ich und meine damalige Freundin den Schaden zahlen.

Damit es nicht noch einmal soweit kommt, möchte ich von euch wissen, mit welchen Versicherungen ihr diesbezüglich gute Erfahrungen gemacht habt und ganz wichtig für mich, was sollte die Versicherung noch abdecken? Eventuell Dinge, an die man so im Ersten Moment gar nicht denkt.

» Darkness » Beiträge: 307 » Talkpoints: 3,60 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Personen-, Sach-, Mietsach- und Vermögensschäden sollten immer abgedeckt sein. Mietsachschäden müssen tatsächlich extra aufgeführt werden im Vertrag. Die Versicherungssumme sollte entsprechend hoch sein, meiner Meinung nach mindestens 10 Millionen Euro. Wenn du im Ausland Urlaub machst, solltest du auch darauf achten, dass dein Versicherungsschutz auch dort besteht.

Weiterhin sollten meiner Meinung nach auch Tierbergungskosten abgedeckt sein. Wenn du an Hundesportveranstaltungen oder Schauveranstaltungen teilnimmst, muss das auch extra aufgeführt sein, sonst ist das nicht versichert. Schäden durch ungewollte Deckakte und die kostenlose Mitversicherung von Welpen sollte man auch nicht vergessen. Nicht unwichtig ist wahrscheinlich auch die Übernahme deiner Anwalts- und Gerichtskosten im Streitfall, wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, die das abdeckt.

Wichtig finde ich auch, dass man auf die versicherten Personen achtet. Es sollte nicht nur der Versicherungsnehmer versichert sein, sondern auch Familienmitglieder und mit der Betreuung des Hundes beauftragte Personen. Hier wird aber nochmal ein Unterschied zwischen gewerbsmäßig tätigen, also zum Beispiel wenn du deinen Hund in die Hundepension gibst und nicht gewerbsmäßig tätig Tierhütern gemacht. Allerdings müssen die gewerbsmäßig tätigen Personen selbst auch eine Haftpflicht haben, deswegen ist das meiner Meinung nach nicht ganz so wichtig. Wir haben auch noch eine Forderungsausfalldeckung.

Wir haben uns letztes Jahr selbst mal umgeschaut nach einer neuen Tierhalter-Haftpflicht für die Hunde und gerade bei den preiswerten Tarifen war meist so wenig abgedeckt oder nur die Betreuung durch den Versicherungsnehmer abgedeckt, da muss man wirklich aufpassen, dass man im Schadensfall nicht ohne Versicherung dasteht. Wir sind dann doch bei unserer Versicherung geblieben.

» danty » Beiträge: 540 » Talkpoints: 4,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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