Gewährt euer Arbeitgeber eine Betriebsrente?
Öffentlich Bedienstete erhalten ja schon längere Zeit bei Ausscheiden auch eine Betriebsrente irgendwelcher Zusatzversorgungskassen. Nun habe ich mitbekommen, dass selbst kleinere Betriebe dazu übergehen für ihre Angestellten ebenfalls in Versorgungskassen oder Rentenfonds einzuzahlen.
Bei meinem Schwager zahlt der Chef einer eher kleineren Baufirma auch etwa 150 Euro monatlich für seine Beschäftigten in eine Rentenvorsorge ein. Zahlt oder gewährt euer Arbeitgeber ebenfalls eine Betriebsrente?
Wäre ein derartiges „Zusatzrentenmodell“ für euch ein Kriterium sich bei einem derartigen Arbeitgeber zu bewerben?
Auf jeden Fall ist das ein Plus bei der Bewerbung. Die Betriebsrenten richten sich nach der Betriebszugehörigkeit und werden im Bedarfsfall auch erst gezahlt, wenn der Arbeitnehmer eine gewisse Anzahl von Jahren zum Betrieb gehört. Meist sind es 10 Jahre mindestens. Die Betriebsrente wird als nettes Zubrot gesehen, weil man in Zukunft von der normalen Rente kaum noch leben kann.
Die zusätzliche Leistung der Betriebsrente kann ein Arbeitgeber sicher als Werbung für sich sehen und entsprechend einsetzen. Das ist aber eigentlich immer nur dann notwendig, wenn hier zu befürchten ist, dass das sonstige angebotene Gehalt nicht "konkurrenzfähig" ist. Du wirst sicher zustimmen, dass ein Rentenbeitrag von 150 Euro schön sind - aber wenn der Arbeitgeber statt dessen 500 Euro mehr bieten würde, wäre die Entscheidung (wenn nur das finanzielle betrachtet wird) doch zu Gunsten dessen, der hier mehr bezahlt.
Außerdem muss geprüft werden, wie die Zusage der Betriebsrente vertraglich festgehalten wird. Wenn es eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers ist, kann diese auch eingestellt werden! Hinzu kommt noch der Umstand, dass diese Zahlungen auf dem Kapitalmarkt geschehen. Es besteht - egal wie gering die Möglichkeit auch sein mag - immer die Gefahr, dass der Arbeitnehmer genau dann, wenn das Geld gebraucht wird (im Alter) der entsprechende Fond nichts mehr Wert ist oder massive Verluste eingefahren hat, so dass sich Minirenditen (oder gar negative Renditen) ergeben. So wäre das eingezahlt Geld "verbrannt" worden.
Nebenbei zur "Fragestellung": der Arbeitgeber würde so eine Leistung nicht "gewähren". Es sind immer nur Gelder im Spiel, welche der Arbeitnehmer erwirtschaftet hat! Es geht also nur darum, welchen Anteil der "Beute" der Arbeitgeber wieder an die Arbeitnehmer zu zahlen bereit ist. "Gewähren" klingt zu sehr nach Gutsherr und Sklave.
Selbst in meiner Ausbildung wurde im Arbeitsvertrag ein solche betriebliche Rente festgehalten. Ich bezahle mit meinen Arbeitgeber insgesamt 5 Prozent ein, davon muss ich 2 Prozent selbst tragen. Ich finde dies gut, obwohl bei mir keine hohe Einzahlung erfolgt, da eben die Ausbildungsvergütung sehr gering ist. Aber bei einer Anstellung in einen Betrieb kann sich diese Zahlung schon lohnen, da die Rente somit aufgestockt werden kann und der Arbeitgeber dies unterstützt. Viele Betriebe bieten dies an, aber man kann so eine Zahlung auch selbst ansprechen.
Diese Modelle werden aber in naher Zukunft bestimmt zunehmen, da diese Vorsorge wichtig ist und zu empfehlen ist. Ich würde auch zu einem Modell des Betriebes greifen, wenn die Vergütung dementsprechend stimmt. Gibt nun aber ein anderer Arbeitgeber (wie oben bereits erwähnt) 500 Euro Brutto mehr, würde ich dieses Geld wohl teilweise in meinen Riesterrentenvertrag integrieren und würde mehr Geld davon haben, als wenn ich den anderen Arbeitgeber mit geringerem Lohn und Betriebsrente wählen würde.
Bei der Betriebsrente ist aber auch Obacht zu geben. Die Verträge sind meist an eine bestimmte Bedingung geknüpft. Ich zum Beispiel habe meine dreijährige Ausbildung. Ich bekomme aber erst ein Anrecht auf die Betriebsrente, wenn ich fünf Jahre eingezahlt habe. Somit muss ich nach meiner Ausbildung noch zwei Jahre im gleichen Betrieb arbeiten oder hoffen, dass der neue Arbeitgeber die Zahlung weiterführt, sodass ich Anrecht auf diese Zahlung habe.
iggiz18 hat geschrieben:Ich bekomme aber erst ein Anrecht auf die Betriebsrente, wenn ich fünf Jahre eingezahlt habe.
Wenn du von deinem Geld hier in einen - wie auch immer gearteten Rentenvertrag - einzahlst, dann hast du immer Anspruch auf das eingezahlte Geld. Mir ist kein Vertragskonstrukt bekannt, bei dem eine Kapitalbildung versprochen wird du aber u.U. am Ende ohne Ansprüche dastehen solltest. Das sollte jedenfalls im Vertrag geklärt werden - wenigstens was die von dir einbezahlten 2% angeht.
Wenn du von deinem Geld hier in einen - wie auch immer gearteten Rentenvertrag - einzahlst, dann hast du immer Anspruch auf das eingezahlte Geld. Mir ist kein Vertragskonstrukt bekannt, bei dem eine Kapitalbildung versprochen wird du aber u.U. am Ende ohne Ansprüche dastehen solltest. Das sollte jedenfalls im Vertrag geklärt werden - wenigstens was die von dir einbezahlten 2% angeht.
Eben nicht, da es sich um eine Zusatzversorgungskasse handelt, die eine Wartezeit (Anwartschaft ähnlich der "normalen" Rente) von 60 Monaten, also fünf Jahren hat. Somit sind auch meine zwei Prozent davon nicht sicher. Dies ist nun auch mal bei der "normalen" Rente der Fall. Sollte man nur vier Jahre in die Rentenkasse durch eine sozialpflichtige Beschäftigung eingezahlt haben, kann man auch keine Rente beantragen. Die Wartezeit ist damit gleich. Und man hat einfach Pech gehabt.
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