Vereinbarung zu Sondertilgungen bei Kreditdarlehen sinnvoll?

vom 20.07.2013, 09:50 Uhr

So man beispielsweise ein Immobiliendarlehen aufnimmt, so kann man ja auch in aller Regel Vereinbarung zu Sondertilgungen mit der Bank oder dem Darlehensgeber vereinbaren. Nur wann und wo sind denn derartige Vereinbarungen überhaupt sinnvoll? Kommt man denn nicht unter Umständen steuerlich besser, auch wenn man liquide Mittel hat, wenn man das Kreditdarlehen ganz normal auslaufen lässt?

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» Nachbars Lumpi » Beiträge: 291 » Talkpoints: 63,72 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Mit der Steuer hat das doch weniger zu tun. Aber man ist, wenn man Sondertilgungen leistet, eben früher fertig mit der Abzahlung. Ich habe damals bei unserem Baukredit auch darauf bestanden, dass man uns einmal im Jahr eine Sonderzahlung einräumt. Wir mussten sie nicht leisten, aber es war eben möglich. Genauso wie da gleich festgelegt worden ist, dass eine Sondertilgung sich dann auf die Restschuld auswirkt und nicht auf die Laufzeit oder die Ratenhöhe.

Bei den derzeit niedrigen Zinsen würde ich aber die Vereinbarung so treffen, dass sie bei Sondertilgungen auf die Laufzeit auswirkt. Denn wenn man extra Geld für die Abzahlung des Kredites zur Verfügung hat und sich dann die Laufzeit verkürzt, dann hat man eben die Chance nach der Zinsbindungsfrist auch noch geringe Zinskonditionen zu bekommen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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