Wird Rente weiter gezahlt, wenn Rentner in die JVA muss?
Hier in der Stadt wurde ein Verbrechen von einem Rentner ausgeübt. Dieser ist jetzt in Untersuchungshaft und ist natürlich auch Gesprächsthema Nummer eins hier im Viertel. Nun meinte eine Bekannte, dass die Wohnung von diesem Rentner ja dann frei werden wird. Denn er hat mit mindestens 3 Jahren Haft zu rechnen und im Knast hätte er ja kein Geld. Wenn er Glück hat kommt er nach 2 Jahren wieder raus. Wenn er ganz viel Glück hat bekommt er Bewährung. Aber das soll das Gericht entscheiden. Wir haben uns nur darüber unterhalten.
Meine Bekannte meinte, sollte es dazu kommen dass er inhaftiert bleibt und eine Strafe absitzen muss, hat er die Rente verwirkt. Ich bin allerdings der Meinung, dass ein Rentner ja für sein Geld schon gearbeitet hat und ihm die Rente auch bis zum Tod zusteht. Egal, was er gemacht hat und dass er damit ja auch die Wohnung zahlen kann und dann wieder dort einziehen kann, wenn er aus dem Knast kommt oder dort wohnen kann, wenn er Freigang oder Hafturlaub hat.
Nehmen wir mal rein theoretisch an, dass es so ist, dass ein Rentner in Untersuchungshaft kommt. Wie sieht es eigentlich theoretisch aus? Würde dann die Rente weiter gezahlt werden? Dürfte er dann rein theoretisch die Wohnung halten oder müsste ein Rentner sein Leben außerhalb der JVA erst mal völlig aufgeben und dann nach der Haft neu anfangen?
Für Beiträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist es sicherlich richtig, dass hier die Beiträge weitergezahlt werden müssten. Alles andere würde mich extrem wundern. Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe hat ja keinerlei Bezug zu den erworbenen Rentenansprüchen.
Anders ist es aber bei Beamten. Nach § 41 BBG (Bundesbeamtengesetz) endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils, wenn ein Beamter entweder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wegen bestimmter anderer vorsätzlichen Taten (zum Beispiel Hochverrat) zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird.
Ähnliche Regelungen gibt es für Beamte im Ruhestand, vergleiche § 59 Beamtenversorgungsgesetz. Hier führt jedoch erst die Verhängung einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren zum Verlust der Beamtenrechte und damit auch zum Verlust der Versorgungsbezüge.
Es kommt also darauf an, ob der fragliche Rentner in seinem Berufsleben Beamter war oder nicht. Da Beamte in einem besonderen öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat als ihrem Arbeitgeber stehen, werden an sie gegenüber den übrigen Bürgern sozusagen höhere Ansprüche gestellt - sie repräsentieren ja in gewisser Hinsicht den Staat gegenüber der Bevölkerung und dürfen sich daher bestimmte Dinge nicht zu Schulden kommen lassen.
Ich bin kein Jurist und kenne die Gesetzeslage nicht, aber rein vom Gefühl her würde ich ebenfalls so denken, wie du. Wer im Gefängnis oder in Untersuchungshaft sitzt, der braucht selbstverständlich eine Infrastruktur, wenn er wieder auf freien Fuß kommt. Gehen wir mal von einer kleinen Gefängnisstrafe von "nur" zwei Jahren aus. Wenn man danach auf freien Fuß ist, vielleicht keinen Partner und keine Kinder hat, ist es im hohen Rentenalter auch nicht automatisch gesagt, das man noch Freunde und Bekannte haben, viele Rentner sind leider oft einfach vereinsamt. Hier wäre man dann ja mit einem Schlag obdachlos, wenn man sich nicht schon aus dem Gefängnis heraus um so etwas kümmern könnte - Nur kann man auch das nicht, wenn man kein Geld besitzt, um die Miete zu zahlen.
Ich kann mir unter keinen Umständen vorstellen, dass die Zahlungen eingestellt werden. Viele müssen ja auch ihre aktuelle Wohnung halten, und auch im Fernsehen sieht man ja immer wieder mal, dass so etwas vorkommt, wo der Mieter eigentlich im Gefängnis sitzt, er aber noch immer dort gemeldet ist und das Geld für die Miete fließt weiter - Das wird bei Rentnern sicherlich nicht anders aussehen. Da die Rente unter Umständen ja auch noch staatlich gefördert wird, könnte ich mir vorstellen, dass es hier in der Rente bestimmte Einschnitte gibt. Ein Gefangener kostet ja auch Geld, vielleicht wird man hier einen bestimmten Tagessatz zahlen müssen, der automatisch von der Rente abgezogen wird.
Natürlich bekommt er seine Rente weiter. Er hat ja eingezahlt. Wie das bei Pensionen ist, weiß ich nicht genau. Ich weiß nur, dass man seine Pensionsansprüche in bestimmten Fällen verlieren oder teilweise verlieren kann. Aber welche Fälle das sind, kann ich nicht sagen.
Ich denke schon, dass die Rente weiterhin gezahlt wird. Die Rente steht ihm zu, dafür hat er gearbeitet und eingezahlt in die Rentenkasse. Für die Inhaftierung wird der Staat sicherlich einen Teil der Rente einhalten wollen. Sollte noch genug übrigbleiben, kann der Rentner davon seine Wohnung für die Zeit seiner Abwesenheit bezahlen, wenn er sie nicht aufgeben will. Ansonsten müsste er die Möbel irgendwo unterstellen. Theoretisch könnte die Wohnung ja so lange untervermietet werden.
Ich denke, dass er auf jeden Fall seine Rente weiter bezahlt bekommt. Immerhin hat er eingezahlt und er hat somit einen Anspruch auf das Geld. Wegnehmen kann man das nicht so einfach. Man kann natürlich einen gewissen Betrag einbehalten, aber sonst muss das trotzdem bezahlt werden und er hat ja auch seine laufenden Kosten zu tragen, wie die Wohnung oder eben die Unterstellung der Möbel, wie hier ja auch schon geschrieben wurde.
Die zustehende Rente wird in jedem Fall weiter gezahlt, denn zu kann nur verweigert werden wenn es als Straftat um die betreffende Rente selbst geht. Damals in der ehemaligen DDR gab es ein Gesetz, dass inhaftierte Rentner während der Haftzeit keine Rente gezahlt bekamen. Die Zahlung setzte erst wieder mit dem Ende der Haft ein und musste allerdings wieder beantragt werden. Allerdings gab es ja damals in der DDR auch keine Rentenkasse und so entstand diese Regelung auch so.
Ich kenne mich fachlich zwar nicht genau auf dem Gebiet der Rentenzahlung aus. Aber sicher ist doch, dass sich der Rentner im Laufe seinen Berufslebens einen Anspruch auf spätere Rentenzahlung erworben hat. Ihm nun die Rente zu streichen, wäre sicher Unrecht. Ob der Rentner straffällig geworden ist oder nicht, hat meiner Meinung nach keinen Einfluss auf die Zahlung seiner Altersrente.
Allenfalls Schadenersatzansprüche, die aus seinem Strafverhalten resultieren, könnten natürlich mittels seiner Rente bedient werden. Hier existieren aber auch Grenzen. Das Lebenshaltungsminumum steht dem Rentner in jedem Fall weiter zu.
Allerdings kann man wirklich die Rentenzahlung stoppen, wenn nämlich zwei besondere Bedingungen vorliegen. Ist die Rentenhöhe unter der gesetzlichen Pfändungsgrenze und hat der Rentner diese Sache bei einen eventuellen Schaden schon im Vorfeld mit einkalkuliert. Und natürlich spielt auch die Wiederholungsgefahr. Hier kann man dann dem Rentner nur noch den gültigen Sozialhilfesatz zukommen lassen, weil hier würde ja dann Betrug seitens des Rentners vorliegen.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-221120.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung 1080mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Triops · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern? 1134mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: ZappHamZ · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern?
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel! 1513mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wifey · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel!
- Anleitung für Star Frisur 1138mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Osterhasi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Anleitung für Star Frisur
- Ist Sprühwachs für die Haare schädlich? 2325mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: winny2311 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Ist Sprühwachs für die Haare schädlich?