Unterhalt und arbeitslos
Hallo
Wie verhält sich das denn mit Unterhaltzahlungen die man bekommt und dann arbeitslos wird? Den Unterhalt muss man dann bei der Bundesagentur auf jeden Fall angeben, oder? Und bekommt man dann weniger Leistung als ohne Unterhalt? Oder hat das nichts miteinander zu tun?
Ja, alle Einkünfte müssen angegeben werden und werden angerechnet.
Das kommt darauf an, ob du ALG I oder ALG II bekommst. Denn das ALG I wird ja nach deinem Einkommen der letzten 12 Monate berechnet. Da gibt es zwei Prozentzahlen. Die einem sind für kinderlose Erwerbslose und der höhere Satz eben für Leute mit Kindern. Wie hoch diese Prozentzahlen aktuell liegen, kann ich dir allerdings nicht sagen.
Beim ALG II werden alle Einkünfte aufgerechnet, eben auch Unterhalt, welchen man für Kinder bekommt. Daher muss man diese Zahlungen auch angeben, denn sie werden ja üblicherweise bargeldlos übers Konto erledigt und sind immer von den Behörden kontrollierbar.
Punktedieb hat geschrieben:Wie hoch diese Prozentzahlen aktuell liegen, kann ich dir allerdings nicht sagen.
Der allgemeine Leistungssatz beträgt 60% des letzten Durchschnittsnettolohns, dieser wird in Tagessätzen berechnet, wobei ein Kalendermonat immer mit 30 Tagessätzen angesetzt wird. Der erhöhte Leistungssatz beträgt 67% und kommt dann zum tragen wenn der Leistungsnehmer einen aktuellen Anspruch auf Kindergeldzahlungen hat.
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