Wird Drittwagen bei Versicherung wie ein Zweitwagen geführt?

vom 18.07.2013, 13:28 Uhr

Wenn man einen Zweitwagen hat, dann kann man diesen ja über die Versicherung in einem Zweitwagentarif versichern, bei dem man die Schadensfreiheitsklasse vom Erstwagen übernimmt. Mal angenommen, man hätte noch einen Drittwagen, also beispielsweise ein normales Alltagsauto, einen Sommerwagen als Zweitwagen und noch eine alte Kiste für den Winter, wie würde dann der Drittwagen eingestuft werden? Wird der genauso behandelt, wie der Zweitwagen oder gibt es da nochmal andere Tarife? Und wenn man den dritten Wagen bei einem anderen Versicherer versichert, muss dieser das dann überhaupt wissen, dass es schon einen Zweitwagen gibt?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Gibt es denn im Versicherungsvokabular überhaupt einen Dritt-, Viert- oder Fünftwagen? Meines Erachtens nicht und jedes weitere Fahrzeug wird wohl wie ein Zweitwagen behandelt. Die Tarife werden natürlich dennoch je nach Fahrzeugtyp variieren. Mit einem Drittwagen zu einem anderen Versicherer zu wechseln, wird auch nicht viel bringen. Denn da wird man wohl nur die Konditionen von einem Erstwagen erhalten.

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3767 » Talkpoints: 34,25 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Der Beitrag ist ja schon sehr alt und inzwischen hat sich das auch geklärt. Man kann mit dem Drittwagen zu einem anderen Versicherer wechseln und muss da nur die SF-Klasse des ersten Autos durchgeben, dann wird der Drittwagen da wie ein Zweitwagen behandelt.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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