In welchen Fällen mehr als einen Makler beauftragen

vom 12.07.2013, 09:03 Uhr

Familie A. hat ein Einfamilienhaus und muss nun beruflich bedingt in ein anderes Bundesland ziehen. Deshalb will die Familie ihr Haus verkaufen und das zu einem möglichst guten Preis und auch möglichst schnell. Da sie wenig Zeit haben, will Familie A. einen Makler beauftragen. Nun wurde Familie A. gesagt, dass sie nur einen Makler beauftragen können. Warum ist das so?

Frau B. lebt in einer kleinen Wohnung zur Miete. Die Vermieter von Frau B. haben Eigenbedarf angemeldet. Der Eigenbedarf ist rechtlich haltbar. Nun hat Frau B. nur ein geringes Einkommen. Außerdem ist sie örtlich eingeschränkt und würde gerne im selben Viertel bleiben. Der Wohnungsmarkt sieht am Wohnort von Frau B. generell nicht so gut aus. Da Frau B. neben ihrem Vollzeitjob noch einen kranken Angehörigen fehlt und sie möglichst bald umziehen möchte, ist die Zeit knapp alle freien Wohnungen auf dem derzeitigen Wohnungsmarkt zu finden. Deshalb würde sie gerne einen Makler damit betrauen. Darf Frau B. mehr als einen Makler beauftragen?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Jeder Makler hat ja Interessenten in seiner Kartei stehen, die ein bestimmtes Haus suchen und kaufen wollen. Wenn man es nun sehr eilig hat mit dem Hausverkauf, wie du schriebst, und aufgrund der Eile mehreren Maklern das Haus zum Verkauf angeboten wird, muss damit gerechnet werden, dass die Makler - nehmen wir an, es handelt sich um zwei - beide denselben Kaufinteressenten in ihrer Kartei haben.

Sie werden sich also mit dem Kaufinteressenten in Verbindung setzen und Termine vereinbaren. Beide Makler haben also etwas getan und verlangen auch beide Provision. Ob es richtig ist, dass beide die vereinbarte Provision bekommen oder nicht, weiß ich nicht. Aber es gibt halt Ärger bei A.

Auch B sucht dringend eine neue Wohnung. Hier wird ein Vermieter gesucht. Wenn B ebenfalls zwei Makler beauftragt, könnte der gleiche Fall wie bei A sich ergeben und beide Makler bieten dieselbe Mietwohnung an. Auch sie dürften berechtigt sein, ihre Provision einzufordern.

Grundsätzlich ist es sicherlich egal, wie viel Makler man beauftragt. Nur tritt ein spezieller Fall ein wie beschrieben, gibt es Ärger. Ich meine, dass man das nicht machen sollte, um allem Ärger aus dem Wege zu gehen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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