Genügt der Vorname als rechtsgültige Unterschrift?
Ich stand gestern in der Anmeldung einer Firma, weil ich einen Passierschein brauchte. Dazu braucht man auch einen Personalausweis und muss den Erhalt des Passierscheins und der Besucherausweise mit einer Unterschrift quittieren. Ich kenne den Ablauf schon und hatte auch alle benötigten Papiere schon griffbereit.
Vor mir waren gerade ein Mann und ein Jugendlicher im Büro und ließen sich den Passierschein ausstellen. Der Jugendliche sollte dann unterschreiben, was er auch machte, wenn auch eher unmotiviert. Die Sekretärin meinte dann zu ihm, er habe ja nur mit dem Vornamen unterschrieben. Der junge Mann meinte dazu nur, er würde immer nur mit dem Vornamen unterschrieben und er habe noch keine eigene Unterschrift mit seinem Nachnamen. Die Frau, die den Passierschein ausstellte, war darüber zwar erstaunt, meinte dann aber, sie braucht trotzdem den Nachnamen als Unterschrift. Daraufhin unterschrieb der Jugendliche eben.
Ich kann mich an meine Jugendzeit erinnern und ich hatte vor meiner Ausbildung schon eine Unterschrift. Zumindest musste ich bereits vorher für meinen Personalausweis unterschreiben. Der Jugendliche war auch mit Sicherheit schon so alt, dass er einen Personalausweis haben müsste. Den er allerdings nicht mit dabei hatte. Wann hattet ihr eure erste eigene Unterschrift, mit der ihr unterschrieben habt? Ist es eher ungewöhnlich, dass ein Jugendlicher noch keine eigene Unterschrift hat? Oder sehe ich das nur ein wenig eng und es ist normal, dass Teenager nur mit dem Vornamen unterschreiben?
Ich denke, dass es da auch darauf ankommt, wie oft man bereits mit der eigenen Unterschrift unterschreiben musste. Vielleicht war das noch nicht sooft der Fall bei ihm und deswegen unterschreibt er derzeit nur mit Vornamen. Ich habe auch nur den Personalausweis unterschrieben und sonst eigentlich nichts, weswegen ich auch eher normal geschrieben habe. Auch heute schreibe ich eher ganz normal meinen Namen und eine richtig aufwendige Unterschrift habe ich nicht. Ich denke, dass es normal ist, dass ein Teenager noch nicht ganz im Leben angekommen ist und deswegen nicht weiß, wie er mit der Unterschrift umgehen muss.
Nur ein Vorname ist keine Unterschrift. Der Nachname ist zwingend notwendig, manchmal auch der ausgeschriebene Vorname. Manchmal reicht der abgekürzte Vorname oder nur der Nachname.
Unterschriften ändern sich im Leben, sodass man gar nicht sagen kann, dass das, was man jetzt schreibt, die endgültige Unterschrift ist. Außerdem gibt es den Unterschied zwischen leserlicher Unterschrift und Unterschrift. Jeder Mensch, der schreiben kann, hat eine Unterschrift, nämlich seinen geschriebenen Namen. Es ist völlig egal, ob das eine Kinderschrift ist oder nicht.
Wie hat denn der junge Mann seine Bewerbung geschrieben, wenn er noch nie etwas unterschrieben hat? Mindestens das Anschreiben und den Lebenslauf muss man doch unterschreiben. Auch bei der Kontoeröffnung muss er unterschrieben haben, denn er muss doch ein Girokonto haben, auf das sein Gehalt eingezahlt wird.
Will man mit Hilfe der Unterschrift einen rechtsgültigen Vertrag haben, so ist der Familienname zwingend vorgeschrieben. Nur der Vorname ist damit nicht ausreichend, um damit einen Vertrag als "rechtsgültig" zu Kennzeichnen.
In dem von dir beschrieben Fall geht es aber darum, dass lediglich bestätigt wird, einen "Passierschein" und einen Besucherausweis erhalten zu haben. Hier dürfte es ausreichen, wenn die betreffende Person mit drei Kreuzen unterschreibt. Solange dies an der Pforte akzeptiert wird, wird niemand damit ein Problem haben.
Wenn der Junge wirklich eine Stelle suchte, wie du annimmst, wird er mit einer Beerdigungsmine und dem desinteressierten Auftreten wohl keinen Erfolg haben dürfen. Vielleicht hat der Vater ihn gezwungen, mitzugehen, obwohl der Sohn nicht wollte. Aber trotzdem dürfte er wissen, dass man nicht nur mit dem Vornamen unterschreibt, sondern mit Vor- und Zunamen. Es ist schade, dass einige Jugendliche so unmotiviert sind.
Also mir kommt es eher so vor, als ob der Junge bockig und trotzig war, und seinen Vater etwas ärgern wollte. Jedes Grundschulkind ist doch schließlich in der Lage, seinen Vor- und Nachnamen zu schreiben. Da kann er auch nicht mit der Ausrede kommen, er könnte noch nicht mit seinem Nachnamen unterschreiben, damit macht er sich in meinen Augen etwas lächerlich.
Nur mit Vornamen unterschreiben geht nicht, man muss ja schließlich erkennen können, wer unterschrieben hat. Da Vornamen ziemlich häufig vorkommen, könnte man diese Unterschrift dann nicht zuordnen, und dass ist doch nun mal Sinn und Zweck einer Unterschrift.
Der Vorname alleine reicht nicht als Unterschrift. Eine Unterschrift muss mindestens aus dem Nachnamen bestehen, sonst ist sie nicht rechtskräftig. Kombinationen aus Vor- und Nachnamen sind allerdings sehr wohl erlaubt.
Ich finde es ein wenig lustig, dass der junge Mann meinte, er habe noch keine eigene Unterschrift mit seinem Nachnamen. Das klingt so, als würde man diese irgendwann zugewiesen bekommen. Ich habe früher immer mit meinem Vor- und Nachnamen unterschrieben und eben beides einfach nur in normaler Schrift nebeneinander geschrieben. Irgendwann habe ich dann auch damit angefangen, den Vornamen abzukürzen oder ganz wegzulassen und meinen Nachnamen "schwungvoll" geschrieben.
Eine "eigene" Unterschrift hatte ich aber, glaube ich, auch erst recht spät. Also sodass man davon sprechen kann, dass ich immer gleich oder ähnlich unterschreibe. Auch heute noch sieht meine Unterschrift nicht immer gleich aus. Aber nur mit Vornamen habe ich nie unterschrieben und denke auch, dass das nicht ausreicht.
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