Habt ihr eine angemessene Wohnung laut Wohngeldstelle?
Ich habe zwar kein Wohngeld beantragt, dafür hatte ich aber einen Antrag auf Übernahme der Hortkosten gestellt, welcher leider abgelehnt wurde. Darauf vermerkt waren verschiedene Aufschlüsselungen, welche besagten wie groß und teuer eine Wohnung bei einer bestimmten Personenzahl sein darf.
Unsere Wohnung ist laut dieser Rechnung zwar in der Quadratmeterzahl bzw. dürfte sogar noch größer sein, aber dafür viel zu teuer. Laut dieser Vorgabe, dürfte sie nur halb so teuer sein.
Ich frage mich aber wie das gehen soll. Die Wohnungen kosten hier alle so viel wo ich wohne und liegen eigentlich im Durchschnitt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies eine wirklich ernstgemeinte Grundlage zur Berechnung sein soll für eine angemessene Wohnung.
Habt ihr eine angemessene Wohnung von der Quadratmeterzahl und vom Preis her oder liegt ihr auch irgendwie darüber oder sogar darunter? Was haltet ihr von den Vorgaben, was eine angemessene Wohnung sein soll?
Meine Wohnung ist viel zu groß für meine Verhältnisse. Bei der Wohnung handelt es sich allerdings um ein Haus, dass ich von meinen Großeltern geerbt habe. Aussuchen konnte ich mir die Größe somit nicht. Vermieten kann ich einen Teil des Hauses auch nicht, da es nur ein Badezimmer gibt. Das Geld für solche Umbaumaßnahmen habe ich bei weitem nicht.
Vor langer Zeit war ich mal Teilzeit beschäftigt und habe auch Wohngeld beantragen müssen. Es wurde mir damals auch zugesagt. Diese Wohnung hatte die angemessene Quadratmeter die bei der Wohngeldstelle als angemessen gilt. Hier sind das für einen alleine damals 46 Quadratmeter und 249 Euro kalt gewesen.
Ich hatte genau 46 Quadratmeter aber ich war 20 Euro über dem festgelegten Preis. Das haben die einfach irgendwie abgezogen das ich das sozusagen alleine zahlen musste. Ich habe das damals auch nicht sofort verstanden und als ich mehr Gehalt bekommen habe von 15 Euro mehr haben die mir gleich 50 Euro gestrichen.
Ich denke das wenn da irgendwas von deren Vorstellungen nicht passt das die aus Prinzip erst mal ablehnen oder so wie bei dir dann einen netten Brief oder so schreiben. Würde dir eigentlich raten mit deiner Sachbearbeiterin dort zu sprechen die dir sagen was und wie nicht passt. Du kannst dann schauen ob du vielleicht was falsch eingetragen hast oder sogar vergessen hast oder so.
Nach meiner Erfahrung her sollte man diese Zettel nicht alleine ausfüllen sowohl für Wohngeld als auch für andere aufstockende Leistungen. Die versteht meist eh nicht mal sofort auf Anhieb ein Anwalt.
Ich habe mir darüber noch nie Gedanken gemacht und ich habe auch keine Ahnung, was es da für Vorgaben gibt. Mein Haus würde sicher als zu groß gelten, weil man hier locker noch zwei weitere Personen unterbringen könnte und was man an Miete bezahlen würde weiß ich nicht, da ich keine bezahle.
Wenn der Staat die Miete bezahlt ist ja klar, dass der möglichst wenig bezahlen will und Vorgaben macht, die vielleicht nicht so leicht zu erfüllen sind, weil die günstigen Wohnungen natürlich am schnellsten weg sind, aber wenn man selber für die Kosten seiner Unterkunft aufkommt ist es doch egal, ob die nun nach irgendeiner Tabelle als angemessen gilt oder nicht. Ich kenne auch genug Leute, die noch wesentlich mehr Platz haben als ich und in wesentlich besseren Lagen wohnen, deshalb halte ich meinen Wohnstil durchaus für angemessen für mich.
Wir wohnen auch in einem viel zu großen Haus, wenn man von den verbreiteten Richtwerten ausgeht, welche für eine Wohnung im allgemeinen angenommen werden. Wie es allerdings mit dem Preis aussieht, weiß ich leider nicht, denn ich habe noch nirgendwo eine Liste gesehen, in welcher die Höchstwerte für Mieten genannt werden. Ich kann also leider gar nicht einschätzen, ob unsere Miete somit in dem gewissen Rahmen wäre oder ob wir darüber liegen. Generell schätze ich es aber auch so ein, dass diese Richtlinien nur sehr schwer einzuhalten sind und die meisten Menschen sicherlich darüber liegen.
Da ich weder Wohngeld noch irgendwelche anderen staatlichen Leistungen beanspruche, weiß ich nicht, welche Richtwerte bezüglich eines Zuschusses gelten. Ich kann mir aber vorstellen, dass diese in jedem Ort anders sind. In München ist für normale Mieten der Mietspiegel ein Richtwert, nach dem ein Mieter Mieten verlangen oder erhöhen kann und nach dem festgestellt wird, was eine Wuchermiete ist und was nicht. Je nach Wohnlage liegen die Preise zwischen 10 und 20 € pro Quadratmeter. Ich zahle 12 € pro Quadratmeter. Allerdings ist die Wohnung zu groß, nachdem die Kinder ausgezogen sind. Wenn ich Wohngeld beantragen würde, könnte ich ja nicht einfach ausziehen, weil ich in München ja so schnell nichts finde.
Ich kenne einige Leute, die staatliche Leistungen beziehen müssen und bei manchen Vorgaben kann man da echt nur den Kopf schütteln. Eine gute Freundin von mir hatte vor kurzem auch Wohngeld beantragt und dieses fiel dann echt mäßig aus mit der Begründung, dass die Miete viel zu hoch wäre. Sie wohnt mit ihrer Tochter sogar nur in einer Zwei-Zimmer-Wohnung. Als angemessen gilt wohl eine Kaltmiete von 265 Euro, aber zu diesem Preis eine Wohnung zu finden, ist quasi unmöglich. Ich habe mich dann auch echt gefragt, wie man diesen Betrag festgelegt hat, denn man sieht doch anhand des Wohnungsmarktes, dass es keine Wohnungen gibt, die diese Vorgaben erfüllen.
Sie war dann auch echt verzweifelt, was ich auch echt gut nachvollziehen kann. Sie dürfte eigentlich eine größere Wohnung haben laut Mietspiegel, aber die Kaltmieten sind meiner Meinung nach einfach viel zu niedrig angesetzt und man kann dann auch keine angemessene Wohnung finden. Höchstens eine, die total heruntergekommen ist, aber das möchte man sich dann ja auch nicht antun - vor allem wenn man noch ein kleines Kind hat. Ich hätte echt nicht gedacht, das es da so extreme Vorgaben gibt. Wir wohnen meiner Meinung nach schon in einer recht günstigen Wohnung. Die anderen in der unmittelbaren Umgebung sind deutlich teurer, aber unsere Wohnung würde die Angemessenheitskriterien auch nicht erfüllen - zumindest was die Kaltmiete angeht.
Ich gehe davon aus, dass Du so etwas wie Arbeitslosengeld II und angemessene Kosten zur Unterkunft meinst. Würde ich danach gehen, muss ich sagen, leben wir auch deutlich teurer. Nun ja, die Wohnung ist auch größer, als dass sie für die betreffenden Personen sein dürfte und somit mag es sein, dass der Satz dann doch wieder passen könnte. Aber wir sind eben zu wenige Personen, nur schere ich mich darum einen Dreck.
Diese angemessenen Kosten zur Unterkunft sind teils wirklich unrealistisch und das wird sich auch in Zukunft nicht mehr bessern. Immerhin spielen einige Vermieter durchaus mit den Gedanken, die Miete zu erhöhen, wenn sie die Wohnungen saniert und renoviert haben. Unter diesen Umständen müssten eigentlich die Arbeitslosengeld II-Sätze wiederum angepasst werden.
@ *steph* - es gibt mehrere Formen, bei denen die Bezahlung der Kosten der Unterkunft durch ein Amt übernommen wird. Es gibt auch reines Wohngeld, bei dem eben nur Gelder zu den Kosten der Unterkunft beigesteuert werden. Dann gibt es Arbeitslosengeld 2 nach SGB 2. Hier wird in der Regel eben die Kosten für die Unterkunft, wie auch andere Kosten und ein Regenbedarf übernommen. Ähnlich sieht es bei ergänzenden Leistungen aus. Und dann gibt es noch die Leistungen nach SGB 12. Diese werden zum Großteil von Menschen bezogen, die eine Rente haben, die zu klein ist.
Bei Wohngeld wird in der Regel nur eine Wohnung bis zu einer bestimmten Größe und bis zu einem bestimmten Mietpreis übernommen. Allerdings schwanken die Werte von Wohnort zu Wohnort. Je nach momentaner Gesetzeslage werden Heizkosten übernommen oder auch nicht. Wohngeldbezieher haben in der Regel ein Einkommen, welches eben zu knapp ist. Die Grenzen für das Einkommen bei einem Wohngeldbezug sind auch wesentlich höher, als beim Bezug von ergänzenden Leistungen. Dafür werden aber keine anderen Kosten übernommen, wie Heizkostennachzahlung und so weiter.
Bei Wohngeld ist es so, wenn man in einer Wohnung lebt, die zu groß, zu teuer oder beides ist, wird eben mit dem gerechnet, was der Bezieher haben dürfte. Also wenn in der Stadt eben für einen Single 45 Quadratmeter erlaubt sind und ein Mietpreis von bis zu 300 Euro und die Wohnung kostet 600 Euro, fließen nur die erlaubten 300 Euro mit in die Berechnung ein. Wohngeldämter bestehen allerdings nicht auf einen Umzug. Aber sie zahlen eben auch nur Leistungen bis zum regulären Mietpreis. Auch hier gibt es sicherlich Ausnahmen.
Beim Bezug von Arbeitslosengeld 2 wird auch erst mal nur das in die Berechnung mit einbezogen, was ein Leistungsbezieher eben haben dürfte. Allerdings können die Mehrkosten für die ersten sechs Monate des Leistungsbezugs genehmigt werden. Die Ämter drängen aber in der Regel auf einen Umzug in eine angemessene Wohnung. Allerdings werden beim Bezug von Arbeitslosengeld 2 auch die Heizkosten übernommen und durchaus auch andere Kosten, die direkt mit der Wohnung im Zusammenhang stehen.
Beim Bezug von Leistungen nach SGB 12 ist es generell so, dass eigentlich auch nur eine angemessene Wohnung übernommen wird. Da diese Leistungen aber bevorzugt von Rentnern in Anspruch genommen wird, kann man da durchaus argumentieren, warum man in seiner Wohnung bleiben muss. Zum Beispiel weil man behindert ist und die Wohnung behindertengerecht ist. Oder weil man schon so lange dort wohnt und es eine unzumutbare Härte wäre, dort auszuziehen.
Ganz generell, wenn man in einer Wohnung bereits lebt und erst dann einen Antrag auf Leistungen stellt und die Wohnung nur ein paar Quadratmeter zu groß ist, aber der Mitpreis niedrig ist, sagen die meisten Ämter, man solle wohnen bleiben, weil ein Umzug und die damit verbundenen Kosten die Ämter teurer kommen.
Ach ja, oftmals sind größere Wohnungen vom Preis her gleich mit einer kleineren Wohnung. Trotzdem bestehen die Ämter darauf, dass man in eine kleinere Wohnung zieht. Hier ist nicht der Mietpreis entscheidend, sonder man geht davon aus, dass die Nebenkosten höher sind. Da die Ämter die Nebenkosten zum Großteil mittragen, wird das dann im Endeffekt teurer.
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