Verkehrte Monatskarte gekauft - was kann man tun?
Frau A hat sich kürzlich eine Monatskarte gekauft. Leider bemerkte sie erst danach, dass sie dabei ein falsches Tarifgebiet hat. Es handelt sich um ein übertragbares Ticket aus dem Fahrscheinautomaten. Für Frau A ist dieses jedoch ziemlich nutzlos, da der fehlende Streckenabschnitt, die sie täglich fahren muss, auch nicht durch Zusatztickets abgedeckt werden, wie es in einigen Verkehrsverbünden möglich ist.
Besteht in diesem Fall die Möglichkeit eines Umtausches? Frau A hätte nichts dagegen für den Tag auch den Preis einer Tageskarte zu zahlen für den gewählten Bereich. Sie möchte allerdings vermeiden sich ein komplett neues Ticket kaufen zu müssen, denn eine "Aufstockung" ist auch nicht möglich. Was kann Frau A tun? Natürlich wird sie das nächste Mal achtsamer sein beim Fahrkartenkauf.
Ich würde es einfach mal versuchen mit dem Verkehrsbetrieb zu klären. Dieser kann aus Kulanz das Ticket zurücknehmen, aber ich denke nicht, dass man das Ticket umtauschen muss. Immerhin sieht man am Automat ja auch, was man kauft und deswegen denke ich nicht, dass man das zurücknehmen muss. Ansonsten würde ich versuchen, dass Ticket vielleicht privat umzutauschen. Vielleicht braucht jemand ja das Ticket und kann dann das Geld dafür geben, beziehungsweise fast den Betrag, weil man ja auch ein bisschen sparen möchte beim Kauf.
Ich würde auch dazu raten, umgehend den Verkehrsbetrieb aufzusuchen und auf Kulanz zu hoffen. Denn eine Verpflichtung zur Rücknahme besteht nicht. Falls es nicht klappt, sollte man versuchen das Ticket zu verkaufen, obwohl das eigentlich nicht erlaubt ist.
In solchen Fällen bietet es sich an die örtlichen Verkehrsbetriebe zu kontaktieren. Oftmals sind diese freundlicher als ihr Ruf. Am besten wäre es natürlich, wenn ein Umtausch problemlos möglich ist, bzw. das Geld zurück erstattet wird, so dass man sich ein neues, richtiges Ticket kaufen kann.
Wird das Ticket nicht wieder zurück genommen und auch der Preis nicht erstattet, sollte man versuchen, das Ticket anderweitig zu veräußern. Da es sich um ein übertragbares Ticket handelt, sollte es möglich und rechtens sein, das Ticket an einen Interessenten zu verkaufen, um zumindest einen Teil der entstandenen Kosten zu decken.
In der Regel sind Tickets vom Umtausch ausgeschlossen. Frau A. kann nur hoffen, dass der Verkehrsbetrieb aus Kulanz das Ticket zurück nimmt. Allerdings ist das eher selten der Fall, denn eine Bekannte vom mir, hat auch keine Rückerstattung bekommen, nachdem sie sich am Automaten verdrückt hatte.
Falls der Verkehrsbetrieb ihr nichts zurück erstattet, kann Frau A. wirklich nur versuchen, einen privat einen Abnehmer für das Ticket zu finden. Vielleicht kann sie ja mit einem kleinen Preisnachlass locken und das Ticket irgendwo anbieten. Ich denke, da dürfte schnell jemand interessiert sein, wenn sich ein paar Euro sparen lassen.
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