Müssen Hungerstreiks immer respektiert werden?

vom 09.07.2013, 20:57 Uhr

Nicht zuletzt durch den Flüchtlingsstreik auf dem Rindermarkt in München war das Thema Hungerstreik auch in Deutschland wieder ein Thema. Was mich ein bisschen wunderte, ist die Tatsache, dass dieser erst einmal akzeptiert wurde und sogar nachträglich als Demonstration angemeldet werden durfte.

Ist dies bei jedem öffentlichen Hungerstreik möglich? Dürfte man sich mit jedem Anliegen öffentlich hungerstreikend irgendwo hinsetzen? Muss die Ankündigung eines Hungerstreiks bei Erwachsenen immer akzeptiert werden?`

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich stelle mir ein bisschen die Frage, wer das denn verbieten möchte. Man kann immer streiken und seine Meinung sagen, dass ist doch Meinungsfreiheit und sicherlich wird das auch durchgewunken, wenn es angemeldet ist. Bei uns gab und gibt es das auch immer mal wieder und ich finde es auch nicht schlimm. Sicherlich muss man das anmelden, aber ich verstehe nicht, warum man das verbieten sollte und welchen Grund das haben sollte. Ich denke, dass Erwachsene das machen dürfen, wenn sie es angemeldet haben.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Na ja wenn eine erwachsene Person öffentlich macht, dass sie die Nahrungsaufnahme einstellen wird, dann steht die Gegenpartei schon mal dumm da. Verbieten geht schlecht, kann ja jeder tun, was er möchte oder nicht. Während man im Privaten dann noch die Schultern zucken könnte und darauf warten, wird man in der Regel aber ansonsten schnell mit der Presse und damit der Öffentlichkeit gegenüber gestellt. Irgendwo ist das emotionale Erpressung, aber verhungern lassen kann man ja nu auch keinen.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



In München wurde die ganze Aktion ja dennoch beendet und auch vorher mussten die Flüchtlinge Sanitäter ins Camp lassen und es wurden auch vor dem trockenen Hungerstreik einige dazu gezwungen, sich ins Krankenhaus einliefern zu lassen. Und soweit ich weiß, müssen staatliche Stellen auch reagieren, wenn jemand eine Gefahr für sein eigenes Leben darstellt oder?

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn eine Demonstration grundsätzlich genehmigt werden kann und nicht gegen irgendwelche Vorgaben verstößt, wird man sicher auch mit Hilfe eines Hungerstreiks demonstrieren können. Wenn sich erwachsene Menschen freiwillig dazu entschließen, ihrem Anliegen mit einem Hungerstreik Ausdruck zu verleihen, kann man ihnen das erst einmal nicht verbieten. Ich finde einen Hungerstreik allgemein in Ordnung, sofern die Leute glauben, dass sie etwas damit erreichen können.

Wenn der Hungerstreik langsam zu einem lebensbedrohlichen Zustand führt, wird man den Leuten helfen müssen, notfalls auch gegen ihren Willen. Ich sehe diesen Eingriff als kritisch an und finde es grenzwertig, Leute zwangsweise zu ernähren und sie damit am Leben zu erhalten, wenn das gegen ihre Grundsätze spricht. Aber es ist eben so und damit wird ein Hungerstreik auch nicht grenzenlos geduldet. Aber anfänglich wird man diesen wohl respektieren (müssen).

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Das Problem wird ja auch eher sein, dass jeder Mensch zur Ersten Hilfe verpflichtet ist, insofern er sein eigenes Leben dadurch nicht in Gefahr bringt. Kann er selber keine Hilfe leisten muss er zumindest professionelle Hilfe herbeirufen. Sobald also ein lebensbedrohlicher Zustand eintritt, was bei einem Hungerstreik früher oder später der Fall sein dürfte, so geht der Gesetzgeber davon aus, das der Betroffene sein Einverständnis zu Handlungen gegeben hat, die sein Leben retten.

Einem Hungerstreikenden wird mit Sicherheit irgendwann attestiert, dass er ein psychisches Problem hat und nicht mehr in der Lage ist eigenverantwortliche Entscheidungen, auf Grund des Nahrungsentzugs, zu treffen. Spätestens dann, werden die Maßnahmen wie Zwangsernährung greifen. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob es bei solch einer lebensbedrohlichen Situation dann noch einer richterlichen Anordnung bedarf oder ob tatsächlich einfach nur die bestehenden Gesetze zur Ersten Hilfe greifen. Sehr interessantes Thema, ich werde mich da mal ein wenig weiter informieren.

» Darkness » Beiträge: 307 » Talkpoints: 3,60 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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