Welche Mängel an Handys/Smartphones Garantieleistung?

vom 07.07.2013, 13:29 Uhr

Ich habe gehört, dass sich eine Garantie bei einem Smartphone fast nicht lohnt, weil viele Mängel einfach ausgeschlossen werden und die Hersteller sich heraus reden, wenn sie so ein Smartphone oder Handy zur Reparatur bekommen. Man könnte angeblich eher aufzählen was so einer Garantieleistung beinhaltet als dass, was sie ausschließt. Was ist also bei einer derartigen Garantieleistung vorhanden? Musstet ihr schon mal bei so ein Gerät die Garantie in Anspruch nehmen und wurde es auch bezahlt? Was wurde gemacht?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Es gibt natürlich eine Menge Probleme mit der Smartphonegarantie, gerade auch weil das Flashen der Geräte sehr einfach ist, und damit die Garantie ja theoretisch erlischt. Das sind natürlich Dinge betreffend der Software, aber mit der Hardware hat das ja eigentlich nichts zu tun.

Ich selbst hatte mal ein htc Evo 3D, bei dem der Touchscreen von jetzt auf gleich den Geist aufgegeben hat. blöder weise natürlich nur im unteren Bereich, wo die Navigationsbuttons waren. Htc wollte den Schaden sofort regulieren, sogar ohne Rechnung, da die Geräte zu dem Zeitpunkt noch keine 2 Jahre alt gewesen sind, und damit sowieso alle noch in der Garantiezone waren.

Das finde ich jetzt eigentlich sehr vorbildlich, ich kenne da ganz andere Geschichten, aber ehrlich gesagt hatte ich auch mit anderen Geräten nie Probleme was die Garantie angeht, bis auf mein Nokia Spielehandy damals, das war mehr in Reparatur, als ich es in Benutzung hatte.

» Frank The Tank » Beiträge: 350 » Talkpoints: 44,33 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Grundsätzlich kann man sagen, dass alle Schäden, die aufgrund von Selbstverschuldung entstanden sind, nicht von der Garantie abgedeckt werden. Wenn dein Smartphone also herunterfällt und das Displayglas bricht hast du keinen Anspruch auf die Garantie. Genauso wenig, wenn du das Smartphone zum Beispiel in den Schnee fallen lässt und es einen Wasserschaden davon trägt.

Von der Garantie abgedeckt sind also nur Schäden, die werksseitig zu verschulden sind, beispielsweise ein nicht intakter Akku, ein defekter Home Button und dergleichen.

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» Pointer » Beiträge: 1772 » Talkpoints: 20,77 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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