Kann ein Hausbesitzer einen Garagenflohmarkt verbieten?
In Mustermanns Stadtteil findet demnächst ein von der Stadt organisierter Garagenflohmarkt statt. Jeder kann sich melden, muss eine kleine Gebühr zahlen und wird in eine Liste aufgenommen, die dann im Stadtteil ausgehängt wird.
Frau Mustermann wohnt in einem Zehnparteienmietshaus und hat ihre Nachbarn gefragt, ob sie auch interessiert wären, im Hof ihre Flohmarktartikel zu verkaufen. Einige waren interessiert und wollten mitmachen.
Dann hat Frau Mustermann noch die Vermieterin informiert. Die Reaktion war allerdings überraschend, denn sie hat den Garagenflohmarkt strikt verboten. Die Begründung war, dass sie nicht so viele fremde Menschen auf ihrem Grundstück haben möchte und dass die Mülltonnen mit den Resten des Flohmarkt vollgestopft würden. Außerdem sei es eine Lärmbelästigung.
Die Argumente sind nicht stichhaltig, denn die Mieter sorgen dafür, dass alles ordentlich bleibt und die Reste des Flohmarkts können sie ja auch so in die Mülltonne werfen. Die "Lärmbelästigung" ist ja im ganzen Stadteil, weil viele Haushalte mitmachen. Außerdem ist die Veranstaltung samstags und nicht sonntags. Wisst ihr, ob ein Vermieter einen Garagenflohmarkt verbieten kann? Was haltet ihr von der Reaktion des Vermieters? Sollte man sich ihr widersetzen?
Warum sollte ein Grundstückseigentümer kein Recht haben so eine Veranstaltung zu verbieten? Es ist sein Grundstück und damit liegt die Entscheidung bei ihm, was dort passiert und was nicht. Ob die Argumente stichhaltig sind oder nicht, ist eine rein subjektive Sichtweise. Aber allein der Aspekt, dass man eben keine fremden Leute auf dem Grundstück haben will, reicht dabei schon aus.
Dagegen kann man als Mieter auch nichts machen. Das muss man akzeptieren und kann sich umhören ob in anderen Höfen noch Plätze frei sind, wenn man unbedingt dabei sein will.
Ein Vermieter, dem sowohl das Haus und die Garage gehört, darf über sein Eigentum verfügen, wie es ihm beliebt. Wenn er einen Flohmarkt in seiner Garage verbietet, hast du das zu akzeptieren. Er muss dir nicht einmal irgendwelche Gründe für das Verbot nennen. Das ist natürlich nicht so schön, da es nun ungewiss ist, ob Frau Mustermann mit ihren Nachbarn aus Platzgründen überhaupt mitmachen kann.
Es ist so, dass ein Vermieter einem Mieter eine nicht gerade billige Mietsache, eine Immobilie, anvertraut. Diese Immobilie ist gegen die Zahlung einer Miete zweckgebunden und der Vermieter hat das Recht, öffentliche Ereignisse auf seinem Grundstück zu verbieten, wenn er befürchten muss, dass Schäden an seinem Eigentum entstehen. Denn im Nachhinein die Fragen zu klären, wenn es zu Schäden gekommen ist, wer haftet, ist einem Vermieter in meinen Augen nicht zuzumuten.
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