Was genau versteht man unter einem Behindertentestament?

vom 06.07.2013, 21:29 Uhr

Ich habe heute mit bekommen, wie sich zwei Frauen im Bus unterhielten. Die eine Frau hat wohl eine Bekannte, die einen behinderten Mann hat und da wurde dann in diesem Zusammenhang davon gesprochen, dass sie auf jeden Fall ein Behindertentestament machen soll. Ich habe davon noch nie was gehört. Was ist ein Behindertentestament und wie muss man so was aufsetzen, wenn in der Familie behinderte Menschen sind. Hat dieses Testament eher Vorteile oder Nachteile für den behinderten Menschen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ein Behindertentestament wird von der Person gemacht, die sich um einen behinderten Angehörigen kümmert. In diesem Fall von der Ehefrau, oft aber auch von Eltern behinderter Kinder. So ein Testament verhindert, dass nach dem Tod der Pflegenden deren Vermögen für die Pflege aufgewendet wird. Also der Behinderte erbt das Vermögen, muss dann aber nicht damit selber seine Pflege bezahlen, sondern kann auf staatliche Unterstützung zurückgreifen.

Meist wird es so geregelt, dass der Behinderte nur Vorerbe ist und man jemand anders aus der Familie als Nacherben bestimmt. So bekommt der Behinderte von dem Nacherben immer nur kleine Beträge ausgezahlt und hat keinen Zugriff auf sein Vermögen. Somit wird er irgendwie künstlich arm gehalten und fällt unter die Grenze, wo ihm staatliche Zuwendungen zustehen. Das ist alles ziemlich heikel und wurde auch eine Zeit lang als womöglich sittenwidrig und nicht gesetzeskonform diskutiert. Aber der Bundesgerichtshof hat es als schließlich abgesegnet.

Neben dem Finanziellen wird in einem Behindertentestament natürlich auch die Vormundschaft geklärt, vor allem, wenn es sich um minderjährige Kinder handelt. Legt man dies nicht fest, setzt sich nach dem Tod des Vormundes ein sehr langwieriger, schwieriger Prozess in Gang, bei dem das Familiengericht sich auf die Suche nach einem geeigneten Vormund macht. Zunächst in der Familie, aber wenn sich dort niemand findet, kommt es in staatliche Obhut. Es ist also anzuraten, diese Frage vorher mit dem gewünschten Vormund zu besprechen. Aber das ist meiner Meinung nach auch bei nicht behinderten Kindern angesagt.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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