Ablauf von Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung

vom 05.07.2013, 13:07 Uhr

In dem thread Welche Befugnisse haben Inkassounternehmen? habe ich ja vom Bruder meines Freundes geschrieben. In diesem Zusammenhang habe ich mir Gedanken über solche Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung gemacht. kann mir jemand den Ablauf eines Mahnverfahrens und der dann folgenden Zwangsvollstreckung erklären? Wie genau geht das seinen Weg und wie lange dauert es vom Nichtzahlen bis hin zum Mahnverfahren und dann eben zur Zwangsvollstreckung?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Das kann relativ schnell gehen. Ich habe in meiner Studentenzeit einmal eine Woche lang mit anderen Studentinnen zusammen gejobbt. Wir mussten Platinen im Keller eines Privathauses löten. Am Schluss hat der Arbeitgeber nicht gezahlt. Wir haben uns beim Studentenwerk beraten lassen und sind dann vors Gericht gegangen. Der Gerichtsvollzieher war relativ schnell dort. Leider hat es unser Arbeitgeber hinbekommen, dass er persönlich nichts besaß, sondern alles seiner Frau gehörte. Wir mussten den Gerichtsvollzieher allerdings selber bezahlen. Das war aber nicht viel, soweit ich mich erinnern kann.

Ich denke, dass man nach drei Mahnungen vors Gericht gehen kann, das dann den Gerichtsvollzieher bestellt. Zahlungsaufforderungen und Mahnungen kann man relativ zügig jeweils in Abständen von zwei bis drei Wochen schreiben. Dafür gibt es Vorlagen im Internet.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 05.07.2013, 17:19, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

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