An- und Verkauf-Händler zerstört Original-Siegel
A. hatte für drei Jahre lang einen Vertrag für sein Mobiltelefon. Dieser ist vor knapp drei Wochen ausgelaufen. A. wollte eh aus dem Vertrag aussteigen, da er einfach nicht mehr zeitgemäß und viel zu teuer war. Gesagt, getan. A. schließt einen neuen Vertrag ab und bekommt quasi "kostenlos" zum Vertrag ein Samsung Galaxy S4. Das Samsung Galaxy S4 ist ja noch ein sehr aktuelles und neues Handy und hat auch auf dem freien Markt noch einen erheblichen Verkaufswert, vor allem, wenn dieses noch nicht benutzt wurde. A. würde den erzielten möglichen Wert so auf um die 450,00 - 500,00 Euro schätzen.
Jetzt war A. bei einem An- und Verkaufs-Händler in der Stadt, der ausdrücklich damit wirbt, auch Mobiltelefone zu kaufen, vorausgesetzt, das diese Sim-Lock-Frei sind. Da dies auf A's neues Smartphone zutrifft, wollte er sein Glück versuchen. Das Samsung Galaxy S4 war noch original verpackt, also in dieser kleinen Box, mit dem Siegel-Aufkleber, der beweist, dass es sich um ein original verpacktes Gerät handelt. A. erkundigte sich also bei besagtem Händler. Dieser sagte, dass er es gerne kaufen würde, vorausgesetzt, dass es wirklich original verpackt gewesen sei und das der Inhalt vollständig ist. Der Händler entfernte also kurzerhand das Siegel, schneller als A. gucken konnte und schaute hinein - Alles war vorhanden.
Jetzt kommt die absolute Dreistigkeit: Der Händler wollte A. mit 100,00 Euro abspeisen, oder er solle sich wen anderes suchen. Für A. kam dies natürlich überhaupt nicht in Frage, aber jetzt wurde das Siegel gebrochen und der Verkaufswert ist damit sicherlich noch mal gesunken, immerhin könnte es sich jetzt auch genauso gut um ein gebrauchtes Gerät handeln. Was kann A. jetzt tun? Der Händler will nichts mehr damit zu tun haben und streitet alles ab, obwohl er das Siegel einfach entfernt hat. Hat A. hier ein Recht auf Entschädigung oder etwas dergleichen? Es würde zwei Zeugen geben, die diesen Vorfall so bestätigen könnten.
Ich würde den Vorfall mal bei der Verbraucherberatung schildern. Die können einem da sicher sagen, ob man da als Verkäufer auch Rechte hat. Oder ob man das so hinnehmen muss, dass ein Kunde oder Interessent das Siegel ohne Entschädigung brechen darf, ohne zu kaufen. Ich bin da nämlich überfragt. Die sagen einem auch ehrlich, wenn ein Gang zum Anwalt in so einem Fall anzuraten wäre.
Ich kann mir nur vorstellen, dass das schwierig werden könnte, das durchzusetzen. Denn man muss damit rechnen, dass ein Händler nicht den Preis bietet, den das Handy auf dem Markt wert ist. Der will ja schließlich auch was dran verdienen. Auch wenn ein Fünftel schon ein ziemlich wenig als Gebot ist.
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