Sind geliehene Sachen bei Wohnungseinbruch mit versichert?
Bei A wurde eingebrochen und unter anderem wurde auch ein geliehenes Laptop mit gestohlen. Dieses Laptop hat Herr A sich von einem Kollegen geliehen, weil sein Laptop kaputt gegangen ist und er von zu hause aus arbeiten musste. Ist dieses Laptop mit in der Hausratversicherung versichert oder müsste dafür eine gesonderte Versicherung abgeschlossen sein oder tritt dann sogar die Hausratversicherung von dem Kollegen in Kraft?
Bei Einbruch kommt die Hausratversicherung für gestohlenen Hausrat auf, wozu auch der geliehene Laptop gehört. Allerdings zahlt hier die Versicherung vom Kollegen des Herr A, sofern er eine hat, denn bei der Hausratversicherung gilt, dass auch bei verliehenem Hausrat die eigene Hausratversicherung zahlt. Wenn man aber keine Hausratversicherung hat, die Person, der man etwas geliehen habt aber schon, dann zahlt dessen Hausratversicherung.
Geliehene Sachen sind immer dann versichert, wenn sie sich auch in der Wohnung befinden. Bei Einbruch ist die Sache recht eindeutig. Hier besteht dann Versicherungsschutz, auch wenn die Sache geliehen war und man nicht Eigentümer ist. Hier nachzulesen
Welche Hausrat nun zahlt, die des Eigentümers oder des Besitzers, kann ich gar nicht genau sagen. Zum einen ist durch die Gefahr Einbruchdiebstahl ein am Versicherungsort befindlicher Gegenstand gestohlen worden und somit versichert. Andererseits gibt es auch eine Außenversicherung der Hausrat des Besitzers.
Diese beträgt min. 10 % der Hausratsumme, was für einen Laptop genügen sollte. Wird also etwas über einen kurzen Zeitraum verliehen, sollte das über die Außenversicherung auch abgedeckt sein, sofern sich wie beschrieben das ganze in einem geschlossenen Gebäude abspielt, da es sonst kein Einbruchdiebstahl ist.
Versichert ist aber auch Raub. Raub ist es dann, wenn z.B. jemand unter Anwendung oder Androhung von Gewalt den Laptop entreißt. Auch das ist in einer Hausratversicherung abgedeckt. Trickdiebstahl oder Unachtsamkeit, die zum Diebstahl fühlt, sind alles keine versicherten Gefahren. Dann könnte man eventuell über dessen Privathaftpflicht nachdenken, sofern dort geliehene Sachen nicht ausgeschlossen sind und der Verlust des Laptops schuldhaft war.
Der geliehene Laptop braucht nicht unbedingt von der Versicherung bezahlt werden, denn es kommt speziell auf die einzelnen Versicherungsbedingungen dabei an. Beispielsweise werden ausgeliehene Bücher aus der Bibliothek bei einen Wohnungseinbruch reguliert von der Versicherung. Zu dem besagten Laptop sollte auf jeden Fall noch ein Kaufbeleg vorhanden sein, denn ansonsten kann es mit der Versicherung einige Schwierigkeiten geben.
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