Auflagen für Giftschlangenhaltung für deutsche Bundesländer?

vom 02.07.2013, 13:38 Uhr

Ein Bekannter von meinem Freund wohnt in Holland und er möchte aber gerne nach Deutschland zu seiner Freundin ziehen. Aber er hält Giftschlangen, die man in Holland auch ohne große Auflagen halten kann. Er musste wohl ein Seminar bei einem Giftschlangenexperten mit machen und dann konnte er die Schlangen halten. Er hat also eine niederländische Bescheinigung über die Giftschlangenhaltung.

Nun überlegt er ja wie gesagt nach Deutschland zu ziehen. Er würde nach Rheinland Pfalz ziehen. Da aber seine Freundin auch nicht unbedingt ortsgebunden ist und nur in Deutschland bleiben wollen würde, würde sie auch umziehen. Am besten in ein Bundesland, wo die Giftschlangenhaltung nicht mit zu viel Auflagen erlaubt ist. Aber wo findet man die Auflagen, die man erfüllen muss, wenn man Giftschlangen hält?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



In einigen Bundesländern ist das Halten von Schlangen, die giftig sind, verboten. Ansonsten ist zu beachten, dass zur Genehmigung folgendes erforderlich ist: Haltunsgenehmigung des Vermieters; ein separater Raum für Giftschlangen, der allen Vorschriften genügt; Haltungsgenehmigung der Behörde; Sachkundenachweis und polizeiliches Führungszeugnis. Ein Mindestalter von 18 Jahren ist Voraussetzung und es sollte Erfahrung in Schlangenhaltung von mindestens zwei Jahren vorliegen.

Die Haltung giftiger Tiere, wie auch Giftschlangen, ist grundsätzlich verboten in Rheinland-Pfalz. Ausnahmen müssen genehmigt werden. Eine niederländische Bescheinigung zum Halten von Giftschlangen wir bestimmt nicht anerkannt in Deutschland. Ja, dann müssen sich die beiden erkundigen und überlegen, wohin sie mit den Giftschlangen ziehen wollen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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