Rückzahlung einer Anzahlung als Gutschein

vom 01.07.2013, 22:31 Uhr

Herr A. möchte sich seinen sehnlichsten Wunsch erfüllen und möchte sich eine große Tätowierung stechen lassen. Bald hat er ein Tattoo-Studio gefunden, welches ihm sehr gut gefällt. Der Studiobesitzer verlangt bei der Terminvergabe allerdings eine Anzahlung. Diese liegt in der Regel bei 50 Euro. So macht Herr A. einen Termin aus. Der ist leider erst in zwei Monaten, was aber Herrn A. erst mal nicht weiter stört. Da er so begeistert von dem Studio ist, leistet er eine Anzahlung von 100 Euro.

Zwei Tage nach dem Herr A. die Anzahlung getätigt hat, teilt ihm sein Arbeitgeber mit, dass er Herrn A. leider die Kündigung aussprechen muss. Da es auf dem Arbeitsmarkt schlecht aussieht, weiß Herr A., dass er so schnell keinen neuen Arbeitsplatz finden wird und streicht halt nun alles was unnötiges Geld kostet aus seinem Leben. So beschließt er auch, dass die geplante Tätowierung Luxus ist und er sie nicht wirklich braucht. Außerdem hat er Sorge, dass die Tätowierung vielleicht seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt minimieren könnten.

Herr A. geht deshalb in das Tattoo-Studio und schildert sein Problem. Es sei kein Problem, dass man den Termin eben streicht. Darüber freut sich Herr A. natürlich sehr. Dann wird ihm mitgeteilt, dass er seine Anzahlung aber nicht in bar zurück bekommt, sondern nur als Gutschein. Man rät ihm, den Gutschein an einen Freund oder im Internet zu verkaufen, dann hätte er ja Bargeld.

Herr A. ist darüber nicht sehr erfreut. Bisher hat das Tattoo-Studio noch keinerlei Leistung gemacht. Es wurde nur der Termin ausgemacht. Es wurden weder Vorlagen besprochen noch sonst was gemacht. Außerdem hat Herr A. ja auch eine höhere Anzahlung getätigt, als an sich gefordert wurde. Auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nichts davon zu lesen, dass es die Anzahlung nicht in bar zurück gibt. Dort steht nur, dass bei der Terminvergabe eine Anzahlung von 50 Euro verlangt wird.

Was kann Herr A. nun machen, um an Bargeld zu kommen? Er fühlt sich ziemlich ungerecht behandelt, da er ja eine wesentlich höhere Anzahlung getätigt hat und nun nichts dafür bekommt. Herr A. möchte den Gutschein auch ungern an einen Freund verkaufen, da er nach diesem Vorfall den Laden nicht mehr empfehlen möchte.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Für mich stellt sich hier die Frage, warum A eine Anzahlung gemacht hat oder machen musste. Musste vielleicht irgendeine Vorleistung in Form von einer Tattoovorlage gemacht werden, die der Tätowierer zeichnen musste? Dann hat A Glück, wenn er die Anzahlung überhaupt wieder bekommt. Ich frage mich, warum man bei Terminabsprache eine Anzahlung machen muss.

A sollte den Gutschein versuchen zu veräußern. Denn soweit ich weiß braucht keiner das Bargeld wieder geben, wenn er eine Leistung nicht mehr will oder eine Sache nicht mehr will, die er schon teilweise oder ganz bezahlt hat.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Da der Inhaber des Ladens einer Rückzahlung zugestimmt hat, auch wenn diese nur in Form eines Gutscheines stattfinden soll, scheint er ja keine weiteren Kosten gehabt zu haben, da er diese ansonsten in Rechnung gestellt hätte und dementsprechend auch der Gutschein, vom Betrag her, niedriger ausgefallen wäre. Solange noch keine Leistung erbracht wurde würde ich darauf bestehen, dass ich mein Geld zurück bekommen würde.

Immerhin dient die Anzahlung eventuell dazu, für Sicherheit des Termins zu sorgen und eventuell Kosten zu decken, die zum Beispiel für eine solche Skizze anfallen würden. Falls bereits eine Beratung oder ähnliches statt gefunden hat kann es natürlich auch gut sein, dass man nicht mehr den ganzen Betrag der Anzahlung zurück bekommt.

Vor allem die Tatsache, dass die Absage des Termins direkt 2 Tage nach Vereinbarung statt gefunden hat bedeutet ja eigentlich, dass der Tätowierer keine besonderen Probleme oder Aufwendungen gehabt haben kann. Selbst wenn er Skizzen anfertigt ist es unwahrscheinlich, dass er diese bereits 2 Monate im voraus anfertigt, außerdem hat man den Termin auch nicht so lange belegt, dass anderen Kunden abgesagt hätte werden müssen.

Zumindest die 50 überschüssigen Euro, die man zusätzlich geleistet hat sollte man ohne große Beanstandungen zurück bekommen, hat man diese doch freiwillig ohne Aufforderung geleistet um seinen guten Willen zu zeigen. Die beschriebene Situation ist zudem gut nachvollziehbar und wirklich eine Notlage. Es ist ja nicht der Fall, dass einfach kein Interesse mehr besteht, sondern das Geld einfach für etwas besseres benötigt wird.

Ob man jetzt durch eine Tätowierung direkt schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat sei zunächst einmal dahin gestellt. Ich weiß nicht was für eine Tätowierung gestochen werden sollte, aber viele Tätowierungen fallen ja auch nicht direkt oder auch nur teilweise auf.

» Mulucki1989 » Beiträge: 449 » Talkpoints: 14,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge



In meinen Augen hat das Studio schon eine Leistung erbracht, es hat einen Termin gemacht, und dem Kunden einige Stunden frei gehalten, da so eine Sitzung einige Stunden in Anspruch nimmt. Ich kenne es nur zu gut, dass eine Anzahlung geleistet werden muss, wenn man einen Termin für das Stechen eines Tattoos vereinbart hat. Es hat damit zu tun, dass für den Termin die Zeit für den Kunden ist. Wenn er jetzt an dem Tag einfach nicht kommen würde, hätte der Tätowierer ja Verlust, weil er ja dann Leerlauf hat. Die Anzahlung wird ja auf die Kosten für das Tattoo gerechnet, also ist es keine Extrazahlung. Der Tätowierer möchte einfach nur sicher gehen, dass der Kunde auch zum Termin erscheint.

Ich finde es völlig in Ordnung, denn wer weiß, wie viele Leute aus einer Laune heraus Termine machen würden, wenn es diese Anzahlung nicht geben würde, und dann nicht erscheinen, und der Tätowierer ohne einen Cent in dem Monat da steht.

Soll Herr A. den Gutschein nehmen, und diesen dann verkaufen. Das dürfte eigentlich kein Problem darstellen. Oft sind die Gutscheine auch über Jahre gültig, da sollte Herr A. sich mal informieren.

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» Wennie4 » Beiträge: 1754 » Talkpoints: 6,72 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich verstehe nicht, wie man so dumm sein kann und das Doppelte zahlen als Vorschuss. Aber es geht eindeutig hervor aus dem Thread, dass das Studio lediglich einen Termin vergeben hat. Dieser Termin ist aber erst in zwei Monaten. Somit hat das Tattoo-Studio noch keine Leistung erbracht. Eine Terminvergabe ist keine Leistung.

Da der Studiobesitzer auch die Stornierung des Termines einsieht, muss er dem A sein Geld in bar wiedergeben. Darauf kann A bestehen, eventuell mit Hilfe eines Rechtsanwaltes der Verbraucherzentrale.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Man sollte meistens das kleingedruckte lesen, darin steckt immer etwas Verborgenes. Das heißt Herr A. hätte die AGB von dem Tattoo-Studio lesen sollen. Vielleicht könnte er einen Ausweg finden, sein Geld in bar zu erhalten anstatt in Gutscheinen.

» gala1994 » Beiträge: 11 » Talkpoints: 0,49 »


Das ist sicherlich eine ziemlich verzwickte Lage, aber ich denke auch, dass man im Notfall eben einen Anwalt fragen müsste. A kann doch aber auch den Gutschein erst mal liegen lassen. A wird doch Arbeitslosengeld bekommen und davon kann er ja auch leben. Es ist ja nicht so, dass man nun die 100 Euro zum Überleben bräuchte und man hat das Geld ja schon ausgegeben. Ich finde die Auszahlung als Gutschein eigentlich in Ordnung, weil man sich ja die Stunden für den Termin freigehalten hat und somit auch ein Schaden entsteht, wenn man keinen Neuen findet.

In der Tat kann man den Gutschein ja auch verkaufen und bei eBay Kleinanzeigen oder an Freunde verkaufen. Dann dürfte man auch einen guten Preis dafür bekommen und müsste den Gutschein nicht liegen lassen, wenn man sich das Tattoo aber später noch stechen will kann man ja erst mal abwarten. Vielleicht bekommt man ja übergangsweise auch eine Stelle aus einem anderen Bereich.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Das heißt Herr A. hätte die AGB von dem Tattoo-Studio lesen sollen.

Wenn man den Eröffnungspost richtig gelesen hätte, dann hätte man auch entdeckt, dass Herr A. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und da nichts davon drin stand, dass die Anzahlung bei fristgerechter Absage als Gutschein zurück bezahlt wird.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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